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"ET43" Eintragen oder Nicht?

Audi A4 B6/8E, Audi
Themenstarteram 23. Januar 2009 um 19:43

Hallo Leute,

das Thema wurde schon zig mal durchgekaut aber nie wirklich beantwortet.

Zu meiner Frage: In dem alten Fahrzeugschein steht u.a. die 235/45 R17 ET 45. Ich habe nun einen neuen Fahrzeugschein in dem ja so gut wie nix mehr drin steht. Mittlerweile fahre ich schon seit einem Jahr mit 235/45 R17 ET43 (auch original Audi) herum und mich schon bei einigen AH durchgefragt, ob man da noch irgend eine Bescheinigung dazu mitführen muss oder ob es beim TüV eingetragen werden muss oder ob die mir ne Bescheinigung geben können, in dem steht, dass diese Felge mit der "ET 43" auch an meinem Model verbaut wurde. Die Antworten fielen meist dürftig aus und brachten kein Ergebnis.

Wer kann mir eine klare Antwort dazu geben? TüV und AH geben nur wirre Antworten.

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38 Antworten
am 23. Januar 2009 um 20:00

Für den 8E gibt es Original ET45 wie auch ET43 Felgen. Eine Eintragung ist nicht notwendig, weil beides verbaut wurde.

Zum Beispiel:

8E0 601 025 AC 1H7

Größe: 7,5 x 17 ET43

Lochkreis: 5 x 112

8E0 601 025 E Z17 entfallen, als Ersatz 4F0 601 025 AF Z17

Größe: 7,5 x 17 ET45

Lochkreis: 5 x 112

Das halte ich für Stuß. Mit der Logik kann ich ja n RS4 Motor in einen 1.6i dübeln, weil "wurde ja beides bein A4 werkseitig verbaut".

Wenn ET 43 nicht in den COC-Papieren steht (wie bei mir), dann muss der TÜV die Felgen eintragen. Auch wenns ärgerlich ist.

Hab nicht umsonst bei meinen Winterfelgen auf ET45 geachtet!

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Das halte ich für Stuß. Mit der Logik kann ich ja n RS4 Motor in einen 1.6i dübeln, weil "wurde ja beides bein A4 werkseitig verbaut".

 

Wenn ET 43 nicht in den COC-Papieren steht (wie bei mir), dann muss der TÜV die Felgen eintragen. Auch wenns ärgerlich ist.

 

Hab nicht umsonst bei meinen Winterfelgen auf ET45 geachtet!

sorry aber ich glaub so n stuß ist dess gar nicht was C20NE-Cruiser das schreibt,aber am besten fährt man dagegen meistens, wenn man seinen fahrzeugschein dem :) reifen händler aufn tisch legt,so mach ich das immer

p.s.dagegen ist stuß nen RS4 motor(V8) in nen 1,6er zu dübeln, der wird dir über kurz oder lang auf der straße liegen der gute V8, weil, wer bei der werksführung(wenn schon mal mitgemacht) aufgepasst hat, der weiß das für den V8 mehr schweißpunkte in der front gesetzt werden als für den 1,6er oder 1,8 oder...  nix für ungut:rolleyes:

gruß

Das man den RS4 nicht einfach reinpacken KANN ist mir klar, hier war nur die Argumentation, dass man es DARF, weil es ihn ja nun mal im A4 gibt, gemeint!

Ich darf beim A4 auch nicht einfach das Dach absägen, ihn Cabrio nennen und beim TÜV erwarten, dass die das völlig ok finden...

Aber probierts halt aus...:rolleyes:

am 24. Januar 2009 um 8:25

Lass dir von Audi im schlimmsten Fall eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen (BMW macht das ohne Probleme) in der steht dass deine Felgengröße auch in deiner Modellreihe verbaut wurde. Du solltest aber auch die Nummer des TÜV Prüfberichtes in diesem Schreiben enthalten haben.

Hierzu kann dir aber kein AH weiterhelfen, das muss schon Ingolstadt machen.

Gruß

am 24. Januar 2009 um 10:52

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Das halte ich für Stuß. Mit der Logik kann ich ja n RS4 Motor in einen 1.6i dübeln, weil "wurde ja beides bein A4 werkseitig verbaut".

Wenn ET 43 nicht in den COC-Papieren steht (wie bei mir), dann muss der TÜV die Felgen eintragen. Auch wenns ärgerlich ist.

Hab nicht umsonst bei meinen Winterfelgen auf ET45 geachtet!

Oh Schreck! Dann hab ich ja ein riesen Problem! Denn bei mir sind nur 195/65R15 eingetragen!!

Braucht jemand 17 Zöller????

Abgesehen davon das im alten Brief 5 Felgengrößen und 6 Reifengrößen eingetragen waren!

Motor und Reifen sind 2 Paar Schuhe und Deine Argumentation totaler Blödsinn! Mach Dich erst einmal selbst Schlau!

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Das halte ich für Stuß. Mit der Logik kann ich ja n RS4 Motor in einen 1.6i dübeln, weil "wurde ja beides bein A4 werkseitig verbaut".

Wenn ET 43 nicht in den COC-Papieren steht (wie bei mir), dann muss der TÜV die Felgen eintragen. Auch wenns ärgerlich ist.

Hab nicht umsonst bei meinen Winterfelgen auf ET45 geachtet!

Oh Schreck! Dann hab ich ja ein riesen Problem! Denn bei mir sind nur 195/65R15 eingetragen!!

Braucht jemand 17 Zöller????

Abgesehen davon das im alten Brief 5 Felgengrößen und 6 Reifengrößen eingetragen waren!

Motor und Reifen sind 2 Paar Schuhe und Deine Argumentation totaler Blödsinn! Mach Dich erst einmal selbst Schlau!

LOL

Du bist komisch. :D

Wir leben in DEUTSCHLAND.

Was nicht eingetragen ist oder durch andere offizielle Papiere bewiesen werden kann, ist eben nicht erlaubt. (Und kann im schlimmsten Fall sogar zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen! Ja, auch bei Felgen! Sogar bei Standlichtlampen!) Normaler Weise passiert dies nicht, sondern es wird eine Mängelbescheinigung ausgefüllt und man muss dann innerhalb von einigen Tagen den Mangel beheben.

Und das bedeutet eben auch: Keine ET43 Felgen, wenn im Schein nur ET 45 stehen. PUNKT.

Grüße,

Hauser

 

am 24. Januar 2009 um 15:35

Warum klingelt ihr nicht wieder die halbe Menschheit im KBA durch??

Größen die bei mir im ALTEN Fahrzeugbrief drin stehen:

195/65R15 91V

205/60R15 91V

205/65R15 94V

205/55R16 91V

215/55R16 93V

235/45R17 93V

195/65R15 91T

7Jx15H2 ET39

7Jx16H2 ET42

7Jx16H2 ET45

7.5Jx17H2 ET45

Das einzige was in der NEUEN Zulassungsbescheinigung steht:

195/65R15 91V

Wer immer noch meint, das Original Rad-/Reifenkombinationen eingetragen werden müssen hat einfach keine Ahnung! Bei einer Verkehrskontrolle liegt die Beweispflicht, ob die Räder auf das Fahrzeug gehören oder nicht, bei der Polizei und der Prüfstelle, nicht beim Halter.

Die beiden 17Zöller die ich im ersten Beitrag genannt habe sind die Felgen die man bei der Amibition Ausstattung und bei der S-Line Ausstattung findet!

Nur wer Räder von einem anderen Modell montieren möchte, die es NICHT auf dem 8E Serienmäßig gab, wie z.B. die 19"RS6 Felgen, muss diese wegen der Traglast mit einer Unbedenklichtkeitsbescheinigung in die Papiere eintragen lassen.

Wer immer noch anderer Meinung ist kann das KBA, den TÜV, DEKRA, die Zulassungsstelle oder weiss der Geier wen damit belästigen!

Ich möchte hiermit alle warnen, die die Worte von C20NE hier lesen und für zutreffend halten: ES STIMMT NICHT!!! Ihr riskiert die Betriebserlaubnis und somit ggf. den Versicherungsschutz eures Fahrzeugs.

Dräng mal n Reisebus in den Abhang - 20 Tote! Was glaubste, wie die Versicherung sich dein Auto anschaut, bevor die zahlen? Wenn du dann falsche Räder dran hattest, biste schon fertig.

@C20NE: Bevor du hier aus deinem vermeintlichen Halbwissen Unwahrheiten veröffentlichst und andere angehst, sie sollten sich schlau machen, solltest du mal an die eigene Nase packen!

Woher hast du denn dein famoses Wissen?

Zu deinen Äußerungen (Die Bezeichnung Argumente wäre völlig fehl am Platz):

- Was hat der alte mit einem neuen Fahrzeugbrief zu tun? Nix! Es gilt, was in den Unterlagen zum jeweiligen Fahrzeug steht, und nicht das, was in den Papieren des Nachbarn steht, nur weil sein Auto die gleiche Farbe hat. :mad:

- Zu der "neuen" Zulassungsbescheinigung: Sie besteht aus 2 Teilen und dazu kommen die COC-Papiere, in denen alle für das Fzg eintragungsfrei zu fahrenden Rad-Reifenkombinationen aufgeführt sind. In den Papieren, die man mitführt, steht nur die Grundausrüstung.

- Zur Beweislast: Die Polizei beweist dir ganz schnell, dass deine Räder evtl. nicht zugelassen sind, indem sie die COC-Papiere deines Fahrzeugs mit deiner FIN online einsieht - notfalls über Funk. Wenn DU dann nicht beweisen kannst, dass die Räder durch ABE o.ä. doch gefahren werden dürfen, kriegste ratzfatz n Ticket.

- Zu deinen 19Zöller RS6 Felgen: Die Traglast ist ein winziger Aspekt, der vor allem beim Reifen ne Rolle spielt. Bei jeder Eintragung wird darüber hinaus geprüft, ob das Rad überhaupt an die Karosserie passt.

Sorry, aber so viel Voll-Pfosten-Stuß kann man doch nicht ernst meinen?! Das lernt man doch schon in der Fahrschule!

am 24. Januar 2009 um 16:51

Sag mal, rede ich hier mit einer Wand ???

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Zu deinen Äußerungen (Die Bezeichnung Argumente wäre völlig fehl am Platz):

- Was hat der alte mit einem neuen Fahrzeugbrief zu tun? Nix! Es gilt, was in den Unterlagen zum jeweiligen Fahrzeug steht, und nicht das, was in den Papieren des Nachbarn steht, nur weil sein Auto die gleiche Farbe hat. :mad:

Also Beispiel was auf meinem A4 mit altem Fahrzeugbrief mit Eintragung gefahren werden durfte und trotz neuen Papieren immer noch ohne Eintragung gefahren werden darf!

- Zu der "neuen" Zulassungsbescheinigung: Sie besteht aus 2 Teilen und dazu kommen die COC-Papiere, in denen alle für das Fzg eintragungsfrei zu fahrenden Rad-Reifenkombinationen aufgeführt sind. In den Papieren, die man mitführt, steht nur die Grundausrüstung.

Die COC-Papiere, auf Deutsch EG-TYPGENEHMIGUNG muss niemand mitführen, werden auch nur auf verlangen ausgestellt, weil die Nummer dieser Typgenehmigung in der Zulassungsbescheinigung bereits drin steht! Beispiel Feld K "E1*2001/116*0151*08"! Anhand dieser Nummer können Polizei und Prüfstelle einsehen, welche Rad-/Reifengrößen gefahren werden können und DÜRFEN!

Darin sind die Felgen mit ET43 wie auch ET45 eingetragen!!

- Zur Beweislast: Die Polizei beweist dir ganz schnell, dass deine Räder evtl. nicht zugelassen sind, indem sie die COC-Papiere deines Fahrzeugs mit deiner FIN online einsieht - notfalls über Funk. Wenn DU dann nicht beweisen kannst, dass die Räder durch ABE o.ä. doch gefahren werden dürfen, kriegste ratzfatz n Ticket.

Siehe oben!

- Zu deinen 19Zöller RS6 Felgen: Die Traglast ist ein winziger Aspekt, der vor allem beim Reifen ne Rolle spielt. Bei jeder Eintragung wird darüber hinaus geprüft, ob das Rad überhaupt an die Karosserie passt.

Was Du nicht sagst? Sowas gehört nunmal bei einer Einzelabnahme nach §21 dazu und muss nicht zusätzlich erwähnt werden! Zu dieser Abnahme ist die Bescheinigung für die Traglast unbedingt erforderlich, wenn es sich um Original Felgen eines anderen Modells handelt und somit kein Gutachten und keine ABE vorhanden ist!

Sorry, aber so viel Voll-Pfosten-Stuß kann man doch nicht ernst meinen?! Das lernt man doch schon in der Fahrschule!

Ich hoffe das Wort "twerp" hast Du noch nicht vergessen?

Wenn Du Dich weiter ausheulen möchtest, mach es bitte woanders oder klingel bei deiner KBA durch. Den Rest schenke ich mir!

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser

Sag mal, rede ich hier mit einer Wand ???

Das wäre schön. Sollteste mal als Alternative in Erwägung ziehen!

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Zu deinen Äußerungen (Die Bezeichnung Argumente wäre völlig fehl am Platz):

- Was hat der alte mit einem neuen Fahrzeugbrief zu tun? Nix! Es gilt, was in den Unterlagen zum jeweiligen Fahrzeug steht, und nicht das, was in den Papieren des Nachbarn steht, nur weil sein Auto die gleiche Farbe hat. :mad:

 

Also Beispiel was auf meinem A4 mit altem Fahrzeugbrief mit Eintragung gefahren werden durfte und trotz neuen Papieren immer noch ohne Eintragung gefahren werden darf!

 

Aber doch nicht, weil es in deinem alten Brief eingetragen war. Der spielt 0  Rolle!

 

- Zu der "neuen" Zulassungsbescheinigung: Sie besteht aus 2 Teilen und dazu kommen die COC-Papiere, in denen alle für das Fzg eintragungsfrei zu fahrenden Rad-Reifenkombinationen aufgeführt sind. In den Papieren, die man mitführt, steht nur die Grundausrüstung.

 

Die COC-Papiere, auf Deutsch EG-TYPGENEHMIGUNG muss niemand mitführen,

 

hab ich auch nie behauptet!

 

werden auch nur auf verlangen ausgestellt, weil die Nummer dieser Typgenehmigung in der Zulassungsbescheinigung bereits drin steht! Beispiel Feld K "E1*2001/116*0151*08"! Anhand dieser Nummer können Polizei und Prüfstelle einsehen, welche Rad-/Reifengrößen gefahren werden können und DÜRFEN!

Darin sind die Felgen mit ET43 wie auch ET45 eingetragen!!

 

 

Bei mir nicht. Nur ET 45! Aber man kann dann ja auf DEINE COC-Papiere oder noch besser auf deinen ALTEN Fzg-Brief verweisen. Das werden die Polizisten sicher verstehen....

 

 

- Zur Beweislast: Die Polizei beweist dir ganz schnell, dass deine Räder evtl. nicht zugelassen sind, indem sie die COC-Papiere deines Fahrzeugs mit deiner FIN online einsieht - notfalls über Funk. Wenn DU dann nicht beweisen kannst, dass die Räder durch ABE o.ä. doch gefahren werden dürfen, kriegste ratzfatz n Ticket.

 

Siehe oben!

 

Wo? Was?

 

 

- Zu deinen 19Zöller RS6 Felgen: Die Traglast ist ein winziger Aspekt, der vor allem beim Reifen ne Rolle spielt. Bei jeder Eintragung wird darüber hinaus geprüft, ob das Rad überhaupt an die Karosserie passt.

 

 

Was Du nicht sagst? Sowas gehört nunmal bei einer Einzelabnahme nach §21 dazu und muss nicht zusätzlich erwähnt werden! Zu dieser Abnahme ist die Bescheinigung für die Traglast unbedingt erforderlich, wenn es sich um Original Felgen eines anderen Modells handelt und somit kein Gutachten und keine ABE vorhanden ist!

 

 

 

oder wenn es sich um Audifelgen handelt vom 8E, die aber nicht in den Papieren eingetragen sind. Aber was wiederhole ich mich...

 

 

Sorry, aber so viel Voll-Pfosten-Stuß kann man doch nicht ernst meinen?! Das lernt man doch schon in der Fahrschule!

 

Ich hoffe das Wort "twerp" hast Du noch nicht vergessen?

Wenn Du Dich weiter ausheulen möchtest, mach es bitte woanders oder klingel bei deiner KBA durch. Den Rest schenke ich mir!

MEIN KBA? KBA ist für uns alle da... Und die haben geregelt, wie das mit den Rädern so läuft. Schön, dass die für dich ne Ausnahmeregelung haben, wonach der Verweis auf einen dubiosen alten Brief ausreicht. Hoffentlich ist es wenigstens ein Fahrzeug- und kein Liebesbrief.

 

Zur Sache: Was in den COC-Papieren steht, darf ohne weiteres gefahren werden. Der Rest muss entweder per Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Eintragung in die JEWEILIGEN Fahrzeugpapiere (also die eigenen!!!) abgesegnet werden.

am 24. Januar 2009 um 17:18

@C20NE:

die Eintragungen die genannt wurden kann ich bestätigen- diese sind auch in meinem alten KFZ Brief eingetragen. 19'' mit 43er ET steht nicht drin. Außerdem, ist das S-Chassis vorne und hinten nicht breiter als das vom 'normalen' A4?? Ich meine dass die Radläufe breiter sind, sodass 19'' nur mit Ausbörteln bzw. Karosserieumabuten verbunden wären (Mutmassung).

Beim gewöhnlichen B6 (keine S Version) sind max. Felgen bis 18'' (225x35(??)x18''mit ET45/43) eingetragen.

19'' auf nem gweöhnlichen B6 bewirken dass der Tacho u.U, auch nicht mehr passt- rechnet euch den Radumfang mal durch, dann werdet ihr feststellen, dass zw. 17''x235x45 ET45 ein erheblicher Unterschied zur 19'' besteht.

Daher: alles was über 18'' hinausgeht ist vom AUDI her nicht für den normalen B6 vorgesehen und muss entweder mittels Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. TÜV Eintragung angebracht werden- ohne diese ist es vgl. zu einer nicht eingetragenen Modifikation= Verlust der Betriebsgenehmigung im Strassenverkehr.

PS: 19'' gehen zwar, aber VA und HA haben unterschiedliche Breiten...

thomas

am 24. Januar 2009 um 18:37

Ich bin getz verwirrt. Habe SLine mit 17Zöller für den Sommer und die 16ér für den Winter.

Im Fahrzeugschein stehen aber nur die 16ér Kombi, obwohl es ein Werks SLine Fahrzeug ist. Muss ich getz die 17ér nachtragen lassen, obwohl sie original am Fahrzeug montiert waren, aber nicht im Schein stehen?

Mag zwar dumm klingen ist aber eine ernst gemeinte Frage!

Themenstarteram 24. Januar 2009 um 20:05

Hey Leute,

ja genau das ist es!

Es gibt so viele unterschiedliche Meinungen hier genauso wie in den AH oder bei diversen TÜV-Stellen.

Fakt ist ja, dass in den aktuellen Fahrzeugbriefen und Scheinen ja nix mehr drin steht zu den Rädern außer diese eine mögliche Variante. Welches Dokument gibt mir über mein Fahrzeug Auskunft? (COC-Schein???).

Ich habe kein COC-Schein zu meinem Fahrzeug erhalten. Was nun? Brauch ich den?

Ich glaub ich lass mich nachher mal von den Grünen anhalten, von denen erfahre ich ja dann ob´s einer Eintragung erfordert, wenn die das so schnell beweisen können ;)

Naja, es ist doch nen Unding was die sich da einfallen lassen haben. Niemand weiß mehr welche Räder er noch außer dieser einen Variante montieren darf.

Ich werde mich weiter zu diesem Thema schlau machen, so dass wir mal eine 100 %-ige Aussage haben.

Wenn´s aber jemand weiß... bitte schreiben!!!

Schöne Grüße Highwayflash

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