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Widerrufsjoker: Rückgabe des Fahrzeugs durch Widerruf des Kredits oder Leasingvertrags

Themenstarteram 29. Juli 2018 um 18:42

Mittlerweile gibt es diverse Erfahrungen von Autobesitzern, die ihren Kfz-Kredit oder Leasingvertrag mit Hilfe des sogenannten Widerrufsjoker widerrufen haben, um ihr Fahrzeug zurückzugeben. Das ist natürlich hauptsächlich für Besitzer von Diesel interessant - grundsätzlich aber ist das Vorgehen bei allen finanzierten Fahrzeugen möglich, da es ja nur auf Fehler in den Kreditverträgen ankommt.

Mittlerweile sieht es so aus, als würden die Banken des Volkswagen-Konzerns (Audi-Bank, Seat-Bank, Skoda Bank) reihenweise einknicken. Obwohl sie die Klagen in erster Instanz gewinnen, machen sie anschliend sehr interessante Vergleichsvorschläge, mit denen man das Auto zurückgeben kann.

Hier sind einige Fehler bei den großen Autobanken beschrieben.

Das Interessante an der Geschichte ist, dass man das Vorgehen weitgehend ohne Kostenrisiko durchziehen kann. Denn die Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten. Und wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann vor dem Widerruf noch eine abschließen. Das klappt (zumindest bei einigen Rechtsschutzversicherungen), weil erst durch den Widerruf der Schadensfall entsteht.

Beste Antwort im Thema

Man sollte das Thema wohl besser mal als "Dauerwerbethread" kennzeichnen.

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Das klingt wie noch schnell das brennende Haus zu versichern, so lange die Feuerwehr noch nicht gerufen wurde.

Themenstarteram 30. Juli 2018 um 4:26

Das stimmt - und trotzdem ist es in diesem speziellen Fall möglich. Es gibt sogar mehrere BGH-Urteile (z.B. Az. IV ZR 23/12), die klarstellen, dass in diesem Fall der Schadensfall erst durch den Widerruf eintritt. Aber Vorsicht! Man darf nicht voreilig irgendeine Rechtsschutz abschließen, denn etliche Versicherungen haben diesen Fall inzwischen durch ihre Rechtsschutz-Bedingungen ausgeschlossen, siehe z.B. hier.

In jeden Fall also erstmal den Kredit- oder Leasing-Vertrag prüfen lassen und dann mit dem Anwalt besprechen, welche RSV für einen Abschluss noch in Frage kommt. Das ist bei diversen Kanzleien oder bei der IG Widerruf im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung möglich.

Du musst ja Zeit haben, normalerweise kauft man sich ein Auto um es zu bekommen.

Nun wenn Du das ein paar mal machst, wird das eine schlechteres Score bei der Schufa ermöglichen. Immer wieder Kredit angefragt und dann doch nicht abgeschlossen. Nun mit der Rechtschutzversicherung ist das auch so ne Sache, mit dem Versicherungsfall (und bei Dir kommt das ja wohl öfter vor) haben Sie eine Kündigungsmöglichkeit vom Vertrag. Wenn das dann mal vorgekommen ist, wird es schwer eine neue zu Finden.

Durch den schlechteren Score bei der Schufa must du höhere Zinsen bei Krediten bezahlen, durch höhere Beiträge bei Rechtschutzversicherungen mit möglichen Ausschlüssen macht man da auch nicht unbedingt den großen Reibach und wer finanziert denn noch bei der Autobank. Da gibt es weit bessere Angebote auf dem Markt. Die 0 Prozent bei Ford mal ausgenommen und Leasing ist halt einfach.

Was Du eigentlich aber sagen willst, benutze ein Gegenstand, suche nach einem Formfehler im Text und gib den Gegenstand zurück und der Schaden wir auf die Allgemeinheit umgelegt. Toll...

Die Dieselfahrer sollten entschädigt werden ohne solche Mittel nötig zu haben.

Man könnte meinen eine von der Anwalts-Lobby unterstützes Posting hier.

Themenstarteram 30. Juli 2018 um 16:08

Der Widerruf eines Kredits ist kein Grund für eine Schufa-Mitteilung. Die Regeln dafür sind klar. Bleibst Du Deine Raten schuldig oder zahlst das Darlehen nicht zurück - dann kannst Du ein Problem bekommen.

Machst Du dagegen von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch - und sei es Jahre nach Abschluss der Finanzierung aufgrund von Formfehlern - dann darf die Bank keine Schufa-Mitteilung vornehmen.

Was die Rechtsschutz angeht: Ja, es kann theoretisch passieren, dass Dich die RSV nach mehreren Schadensfällen kündigt. Mir ist das bisher noch nicht passiert, obwohl ich meine Rechtsschutz in den letzten Jahren (wie Du richtig vermustest) mehrfach in Anspruch genommen habe. Aber selbst wenn das passiert, muss die Versicherung für die bereits eingetretenen Schadensfälle decken. Du bleibst also nicht auf den Kosten sitzen.

Themenstarteram 31. Juli 2018 um 18:02

Es wird immer besser. Hier ist das erste Urteil, in dem ein Kredit widerrufen wird, ohne dass der Diesel-Besitzer eine Nutzungsentschädigung für das Fahrzeug zahlen muss...

https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10768326-urteil-auto-kredit-widerruf-kunde-diesel-zurueckgeben-zahlen

Wer darauf wartet, dass alle Diesel-Besitzer entschädigt werden, ohne dass sie etwas dafür tun müssen, der kann lange warten (oder muss in die USA auswandern). Hier läuft es (leider) nach dem Motto: Nur wer sich als Verbraucher wehrt, hat eine Chance. Wer nichts tut, bleibt auf den Verlusten sitzen.

@Berliner_Kindl

Moin,

es gibt auf MT NUB, die sich mit dem Thema "Werbung" beschäftigen. Das gebetsmühlenartige Erwähnen der IG Widerhopf sollte ab sofort eingestellt werden.

Gruß

Zimpalazumpala, MT-Moderator

Zitat:

@Berliner_Kindl schrieb am 31. Juli 2018 um 20:02:47 Uhr:

Es wird immer besser. Hier ist das erste Urteil, in dem ein Kredit widerrufen wird, ohne dass der Diesel-Besitzer eine Nutzungsentschädigung für das Fahrzeug zahlen muss...

https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10768326-urteil-auto-kredit-widerruf-kunde-diesel-zurueckgeben-zahlen

Wer darauf wartet, dass alle Diesel-Besitzer entschädigt werden, ohne dass sie etwas dafür tun müssen, der kann lange warten (oder muss in die USA auswandern). Hier läuft es (leider) nach dem Motto: Nur wer sich als Verbraucher wehrt, hat eine Chance. Wer nichts tut, bleibt auf den Verlusten sitzen.

Moin,

das Urteil ist leider gar nicht so bahnbrechend, wie es die IG Widerruf darstellen will. Es ist ein sogenanntes Versäumnisurteil. Der Anwalt der Bank ist nicht zum Termin erschienen und deshalb hat das Gericht einfach die Klage ohne inhaltliche Prüfung "durchgewunken. Da die Anwälte auf Rückgabe ohne Nutzungsentschädigung geklagt hatten, musste das Gericht bei einem Versäumnisurteil genau so entscheiden. Aber ob das LG Hamburg auch bei einer inhaltlichen Entscheidung ein Urteil ohne Nutzungsentschädigung ausgesprochen hätte, ist zu bezweifeln.

Themenstarteram 15. September 2018 um 8:42

Das stimmt. Allerdings gibt es mittlerweile ein "reguläres" Urteil aus Ravensburg, das zu dem gleichen Ergebnis kommt:

VW-Bank muss finanzierten Skoda zurücknehmen

Außerdem gibt es ein ganz aktuelles Urteil gegen die Mercedes Benz Bank, das sich analog aber auch auf etliche andere Autobanken anwenden lässt:

Urteil betrifft auch Kunden von BMW, Opel und Ford: Mercedes Benz Bank muss Auto wegen Formfehlern zurücknehmen

MAl sehen was die VW Bank sagt, gestern mal das Einschreiben losgeschickt

Kann man mal die Rechtsanwaltwerbung stoppen?

Wo?

Gibts denn z.B. Auch die Auslieferungsgebühr zurück?

Was ist mit einem Fahrzeug welches in Zahlung genommen wurde?

Entstehen mir dann Nachteile?

Dies wurde für wenige hundert Euro in Zahlung genommen und dadurch die Auslieferungsgebühr entsprechend gemindert.

Themenstarteram 21. September 2018 um 11:34

Dazu gibt es noch keine Entscheidungen, aber meiner Überzeugung nach

- muss es natürlich die Auslieferungsgebühr zurückgeben, denn diese ist ja vertraglich geschuldet und die Verträge werden vollständig rückabgewickelt. Daran gibt es jetzt eigentlich keinen vernünftigen Zweifel.

- mit in Zahlung gegebenen Fahrzeugen gilt dasselbe: die Verträge sind rückabzuwickeln. Der Mandant hat also Anspruch auf das in Zahlung gegebene Fahrzeug. Wenn die Bank dieses KfZ beschaffen kann, muss sie dieses herausgeben und der Mandant das akzeptieren. Das wird aber den meisten Fällen nicht der Fall sein (dass die Bank das Fahrzeug noch beschaffen kann) . In diesen Fällen liegt eine so genannte Unmöglichkeit vor, es ist also Wertersatz zu leisten. Die Bank wird in der Regel jedoch heilfroh sein, nicht dazu verpflichtet zu sein, das Fahrzeug zu beschaffen. Denn die Bank ist unter Umständen auch dann verpflichtet, das Fahrzeug zu beschaffen, wenn diese Beschaffung teurer ist als der Wert, mit dem das Fahrzeug in Zahlung gegeben wurde.

- die Frage mit den Nachteilen ist etwas zu global gestellt, ich weiß nicht, worauf das sich bezieht. Natürlich kann man überlegen, in welchem Zustand sich ein eventuell zurückgegebenes (Inzahlungnahme-) Fahrzeug befindet, wer hier die Verschlechterung zu tragen hat und (wenn es nicht mehr beschafft werden kann) wie das Fahrzeug bewertet wird, mit dem Betrag, mit dem es vertraglich angesetzt wurde oder mit sonst einem Betrag. Das muss man wohl entscheiden lassen. Aber es wird vermutlich nicht die kompletten Größenordnungen so verschieben, dass sich dadurch entweder eine Klage lohnt oder nicht mehr lohnt.

https://www.widerruf.info/.../

Deswegen ist die Frage durchaus gerechtfertigt: Kann der Widerruf eines Kredits meiner Bonität schaden? Die Antwort ist relativ klar: Nein, solange Sie vernünftig vorgehen. Der reine Widerruf eines Kredits gibt der Bank nicht die Möglichkeit, eine Negativmeldung an die Schufa zu schicken. Das ändert sich jedoch, sobald Sie Zins- oder Tilgungszahlungen für den Kredit eigenmächtig aussetzen oder anderen Verbindlichkeiten nicht nachkommen. Der Widerruf eines Kredits sollte daher immer von einem sachkundigen Anwalt begleitet werden, der die nötigen Fallstricke kennt.

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