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Unterschreitung Sicherheitsabstand (LKW)

Themenstarteram 26. Juli 2012 um 16:57

Hallo liebe Forumsmitglieder,

bin heute auf einer Bundesstraße (2 Spurig) mit meinem LKW (12t) bei etwa 65 km/h geblitzt worden

(war eine Abstandskontrolle). Wollte mal fragen, was mir droht. Habe nur Folgendes gefunden:

"Mit Lastkraftwagen (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t) oder Kraftomnibus bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten" --> 3 Punkte, 80 Tacken + Gebühren

Da ist nur die Rede "auf einer Autobahn" aber nicht auf einer Bundesstraße. Kann mich jemand aufklären?

Danke im Voraus

Gruß speedy853

Beste Antwort im Thema
am 26. Juli 2012 um 19:30

Warte ab bis du Post bekommst.

Alles andere ist Kaffeesatzleserei. 

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Moin,

der Anhörungsbogen muss nur Deinen Namen, Geburtsdatum und Ort sowie die Anschrift in korrekter Form enthalten. Alle anderen Angaben sind freiwillig!

Würde mich wenn Du eine Rechtsschutz Versicherung hast anwaltlich beraten lassen.

 

Gruß

Andre

Zitat:

@michel0104 schrieb am 14. April 2024 um 15:21:14 Uhr:

Ich habe heute auch ein Bußgeld Anhörungsbogen erhalten.

Erfolgte die Zustellung wirklich heute am Sonntag oder hast du nach längerer Zeit mal wieder in deinen Briefkasten geschaut?

hmm . . . ob das für sein Problem relevant ist??

Wahrscheinlich gibt es da keine genaueren Abstufungen des Abstands.....weniger als 50m, und fertig......ob es nun 45m oder nur 5m waren, ist für die Strafe irrelevant, anders als bei Geschwindigkeitsüberschreitung.

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