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Öffentliche Ladeinfrastruktur Forum

Alles zum Laden Deines Fahrzeuges im öffentlichen Raum

61 Themen

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Mit dem Strategiewechsel der Automobilindustrie hin zur Elektromobilität ist, neben der elektrischen Reichweite der Fahrzeuge, die Ladeinfrastruktur eines der entscheidenden Kriterien aus Verbrauchersicht. Im öffentlichen Raum sind in Deutschland (Stand 2022) bereits über 60.000 Ladepunkte installiert, von denen circa 10.000 Schnellladepunkte sind. Ein Ladepunkt ist so definiert, dass dort jeweils ein Fahrzeug geladen werden kann. Eine reguläre Ladesäule, oder im Volksmund auch Ladestation genannt, verfügt in der Regel über zwei Anschlüsse an denen somit gleichzeitig zwei Fahrzeuge geladen werden können und hat somit zwei Ladepunkte pro Ladesäule. Diese Ladesäulen mit bis zu 22 kW Ladeleistung sind oftmals in Innenstädten, oder auch an Supermarktparkplätzen zu finden. Schnellladesäulen sind hingegen oftmals in der Nähe von Autobahnen zu finden. Das Schnellladesäulennetz mit Ladeleistungen von bis zu 350 kW wird zudem auch durch Tankstellenbetreiber, unter anderem Aral, Shell und HEM, weiter ausgebaut.

Bundesweit wird durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) der Aufbau öffentlich nutzbarer Ladesäulen bezuschusst. Unter anderem werden die Beschaffung und Errichtung der Ladeinfrastruktur an neuen Standorten mit Normal-Ladepunkten mit 3,7 bis einschließlich 22 Kilowatt und Schnell-Ladepunkte größer als 22 Kilowatt (z.B. AC-Ladepunkte – oder DC-Ladepunkte) gefördert. AC Ladesäulen sind Wechselstromladesäulen mit einer üblichen Ausgangsleistung von 11-22 kW. Im Gegensatz zu Schnellladesäulen benötigen sie weniger Platz und haben einen geringen Installationsaufwand. Die Schnellladesäule arbeitet mit Gleichstrom (DC). Sie hat üblicherweise eine Ladeleistung zwischen 50-240 kW.

Die Höhe der Förderung beträgt für die Normal-Ladepunkte (AC und DC) bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal EUR 2.500 pro Ladepunkt,

  • DC-Schnell-Ladepunkte mit mehr als 22 Kilowatt und weniger als 100 Kilowatt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal bis zu EUR 10.000 pro Ladepunkt,
  • DC-Schnell-Ladepunkte mit mehr als 100 Kilowatt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal bis zu EUR 20.000 pro Ladepunkt,
  • den Netzanschluss an das Niederspannungsnetz pro Standort höchstens EUR 10.000,
  • den Netzanschluss an das Mittelspannungsnetz pro Standort höchstens EUR 100.000.

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