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Cadillac ATS Sedan - Anhängerkupplung nachrüsten

Cadillac ATS
Themenstarteram 24. April 2024 um 10:15

Hallo zusammen,

zur 2016er Cadillac ATS Limousine kamen neuerdings Pedelecs. Jetzt drängte sich natürlich unweigerlich die Idee auf, die Fahrräder mit in den Urlaub oder zu Tagesausflügen zu nehmen. Die 2x 30 kg auf einen Dachgepäckträger zu buckeln, scheidet aus - daher bliebe nur eine nachzurüstende Anhängerkupplung.

Das Angebot in Deutschland ist überschaubar und das wäre eine bezahlbare Option:

https://www.ebay.de/itm/326044589392?...

 

Angaben zu E-Prüfzeichen finde ich nicht bzw. müsste ich noch erfragen... Der Hersteller GDW stammt aus Belgien, daher würde ich das mal voraussetzen. Den Anbau sehe ich für mich als kein Problem an.

Jetzt fehlt aber nur noch der E-Satz. Einen fahrzeugspezifischen E-Satz habe ich nicht finden können, bloß Universal-E-Sätze von beispielsweise von "Steinhof" für 75-150 €.

Hat jemand Erfahrung bei der Nachrüstung von Anhängerkupplungen bei neueren Ami-Modellen? Gerade vor dem Hintergrund: Freischaltung, CAN-BUS, Verkabelung etc.

 

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6 Antworten

Bezüglich des E-Satzes :

Du kannst einen beliebigen Universal-E-Satz verwenden.

Es gibt welche mit automatischer Anhänhererkennung.

Diese schalten nach dem Anschluß des Steckers die Lampen von alleine dreimal durch.

Man braucht also keine zweite Person für den Lichttest.

Anstecken, hinter den Hänger gehen und du siehst, ob alle Lampen funktionieren.

Problem wird wohl hier die Zulässigkeit.

1. Ob im Fz.Schein eine Anhängelast freigegeben ist

2. Ob die Kupplung eine Genehmigung hat (Prüfzeichen), sieht nämlich nicht so aus

3. Ob das Fahrzeug die Stützlast von 60 kg mit Fahrrädern überhaupt aufnehmen kann

(Nicht verwechseln mit der eigentlichen Stützlast für Anhänger)

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 3. Mai 2024 um 08:47:57 Uhr:

Problem wird wohl hier die Zulässigkeit.

2. Ob die Kupplung eine Genehmigung hat (Prüfzeichen), sieht nämlich nicht so aus

Auf dem (schlechten) Bild der AHK ist zu erkennen, dass zumindest ein Typenschild vorhanden ist.

Auf dem Steckdosenträgerblech.

Ich würde den Verkäufer fragen, wie es mit der Zulassung aussieht.

Themenstarteram 5. Mai 2024 um 18:06

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 3. Mai 2024 um 08:47:57 Uhr:

Problem wird wohl hier die Zulässigkeit.

1. Ob im Fz.Schein eine Anhängelast freigegeben ist

2. Ob die Kupplung eine Genehmigung hat (Prüfzeichen), sieht nämlich nicht so aus

3. Ob das Fahrzeug die Stützlast von 60 kg mit Fahrrädern überhaupt aufnehmen kann

(Nicht verwechseln mit der eigentlichen Stützlast für Anhänger)

Also laut ZB Teil 1 ist unter Punkt 13, also Stützlast, der Wert 00046 eingetragen, sprich 46 kg.

Dann hat sich das Ganze ja sowieso erledigt!?

Irritiert mich aber etwas, da ich bei Google nach beispielhaften ZB Teil 1 gesucht und u. a. einen für einen Opel Astra Kombi Bj 2004 gefunden habe. Bei dem Beispiel war Punkt 13 mit "-" ohne Wert. Habe aber schon diverse Astra Kombis aus der Baureihe mit Anhängerkupplung gesehen ...

Punkt 1. ?

Themenstarteram 6. Mai 2024 um 18:08

Achso, also zur Anhängelast ...

Feld O.1 - 1136 kg (zulässige Anhängelast gebremst in kg)

Feld O.2 - 750 kg (zulässige Anhängelast ungebremst in kg)

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