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ausgetauscht Führerschein mit A merkmale = A 79 ( .550kg) - was darf ich fahren?

Themenstarteram 1. Mai 2024 um 13:59

Hallo - ich habe meinen britischen Führerschein gegen einen deutschen umgetauscht, und er kam mit B zurück (wie erwartet) und auch unter A - Abschnitt 12 - "A 79 (. 550kg), 70". Die 70 am Ende bezieht sich darauf, dass die Quelle der ursprüngliche englische Führerschein ist, aber kann mir jemand helfen zu verstehen, ob die "A 79 (.550kg)" bedeutet, dass ich nur Dreiräder unter 550kg fahren darf, oder auch normale Motorräder unter 550kg?

Grüße aus Bremen, Matt

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6 Antworten

Kontrolliere mal bitte, ob das wirklich so im Führerschein steht, wie du es geschrieben hast oder ob da nicht eher unter der Klasse A die Schlüsselzahl 79.05 steht. Eventuell kannst du von der Rückseite des Führerscheins ein Foto machen.

Themenstarteram 1. Mai 2024 um 18:13

Foto im Anhang. Vielen Dank für Ihre Hilfe

79 550kg

Das habe ich noch nie gesehen und finde auch in Anlage 9 der FeV keine wirkliche Erklärung. Selbst wenn es heißen würde, dass es bis 500 kg gilt, verstehe ich die Schreibweise nicht: Ein Punkt, dann ein Leerzeichen, dann erst die Gewichtsangabe? Das liest sich ja wie 550 Gramm. ;-)

Hattest du in GB einen Motorrad-Führerschein?

Ich habe es in der Äquivalenztabelle gefunden. Es ist tatsächlich ein Fehler beim Ausfüllen des Dokumentes passiert. Das Zeichen vor der Gewichtsangabe sollte eigentlich "größer gleich" sein. Der korrekte Eintrag wäre:

A 79 (>550 kg)

(Die Forensoftware bekommt es nicht hin ...)

 

Und die Bedeutung ist:

"Beschränkt auf Fahrzeuge der Klasse A (dreirädrige Kraftfahrzeuge) oder Fahrzeuge der Klasse B1 (vierrädrige Kraftfahrzeuge) mit einer zulässigen Gesamtmasse von größer/gleich 550 kg in beiden Fällen."

GB1
GB2
Themenstarteram 1. Mai 2024 um 19:30

Danke! Das ist also im Grunde genau wie bei den deutschen Führerscheinen mit der Klasse B, wo man ein Trike ohne jegliche Erweiterung fahren kann, nur direkt aus dem britischen Ansatz mit dem zusätzlichen 550kg-Limit übersetzt?

Schade (aber ich bin auch nicht qualifiziert, ein Motorrad zu fahren, also wahrscheinlich sinnvoll)!

Ja, so kann man das sagen. Da die Klasse B im Inland auch zum Führen von Trikes berechtigt, ist innerhalb Deutschlands die Schlüsselzahl und die Gewichtsgrenze von 550 kg eher theoretischer Natur.

Die falsche Schreibweise könntest du bei Gelegenheit mal korrigieren lassen. Es kann sein, dass sie jahrzehntelang niemandem auffällt, es könnte aber ein aufmerksamer Polizist auch nachhaken.

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