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Vordere Nebelscheinwerfer

Themenstarteram 3. Oktober 2007 um 21:21

Hallo,

ich möchte keine Diskussion anwerfen wann man man Nebelscheinwerfer anzuschalten hat, sondern ob diese ohne Abblendlicht eine bessere Wirkung haben könnten.

 

Ich hatte in einer Zeitschrift gelesen, dass bei Nebel das gleichzeitige Einschalten des Abblendlichtes die Wirkung der Nebelscheinwerfer quasi aufhebt.

Eigentlich sieht man nur die Leute mit kompletter Beleuchtung herumfahren, aber Standlicht in Kombination mit vorderen Nebelleuchten müsste eigentlich bei schlechter Sicht ausreichen.

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18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Speedoil

Hallo,

ich möchte keine Diskussion anwerfen wann man man Nebelscheinwerfer anzuschalten hat, sondern ob diese ohne Abblendlicht eine bessere Wirkung haben könnten.

ja, da die eigenblendung geringer ist.

Harry

Wenn der Nebel extrem dicht ist (Fahrtgeschwindigkeit <30km/h), schalte ich auch das Abblendlicht weg, damit die Eigenblendung geringer wird. Die Sichtweite ist mit Abblendlicht und NSW oder Standlicht und NSW dabei in beiden Fällen gleich, jedoch die Belastung der Augen mit nur NSW geringer.

Nachteil: man sieht kaum, wenn sich der Nebel soweit lichtet, daß es sich wieder lohnt, das Abblendlicht zuzuschalten. Also ab und zu mal wieder anknipsen und gucken, ob es nun besser geht. :cool:

Themenstarteram 18. Oktober 2007 um 19:52

Ein mir bekannter Fahrlehrer sagte, man dürfe nur die Nebelscheinwerfer in Kombination mit Abblendlicht einschalten.

 

Wozu kann man dann Abblendlicht und Nebelscheinwertfer getrennt einschalten wenn es nicht erlaubt (?) ist ?

muss nicht immer alles logisch sein,wenn ich im dichten nebel in ner kolonne ganz hinten fahr & denk ich tue den weit nachfolgenden was gutes,weil ich die schlussleuchte anmach gehts nicht lang & der vordermann oder entgegenkommende sagt hallo zu meinen nsw,die automatisch zur nsl mit angehen :rolleyes:

Themenstarteram 19. Oktober 2007 um 16:10

HI,

 

mir geht es eigentlich Nicht um die Nebelschlußleuchte(n), die werden meistens in falscher Situation eingeschaltet und sind üble Blender. 

Zitat:

Original geschrieben von Speedoil

Ein mir bekannter Fahrlehrer sagte, man dürfe nur die Nebelscheinwerfer in Kombination mit Abblendlicht einschalten.

 

Wozu kann man dann Abblendlicht und Nebelscheinwertfer getrennt einschalten wenn es nicht erlaubt (?) ist ?

 Das gilt nur für 3er BMWs damit die in der Stadt so rumprollen dürfen:D

Zitat:

Original geschrieben von Speedoil

Wozu kann man dann Abblendlicht und Nebelscheinwertfer getrennt einschalten wenn es nicht erlaubt (?) ist ?

Damit du das Abblendlicht auch ohne Nebelscheinwerfer nutzen kannst, z.B. bei Dunkelheit ohne Nebel.

Zitat:

Original geschrieben von Speedoil

Ein mir bekannter Fahrlehrer sagte, man dürfe nur die Nebelscheinwerfer in Kombination mit Abblendlicht einschalten.

[...]

Vielleicht haben sich mittlerweile die Gesetze geändert...

Vielleicht ist meine Fahrschule zu lange her...

Vielleicht bin ich auch einfach zu faul, nach dem entsprechenden Paragraphen der StVO zu googeln, aber Nebelscheinwerfer sind in Verbindung mit Standlicht (bei entsprechender wetterbedingter Sichtbehinderung) afaik zulässig. Nicht umsonst ist diese Schaltungsvariante im Auto möglich.

 

PS: dieser Thread wäre auch ganz gut im Sicherheitsforum aufgehoben, wo sich in dieser Zeit die dreifache Anzahl an Postings eingefunden hätte und mittlerweile erbost über die Dauernebellichtfahrer und Schlußlichtignoranten hergezogen würde... :D

Zitat:

Original geschrieben von Speedoil

Ein mir bekannter Fahrlehrer sagte, man dürfe nur die Nebelscheinwerfer in Kombination mit Abblendlicht einschalten.

 

Wozu kann man dann Abblendlicht und Nebelscheinwertfer getrennt einschalten wenn es nicht erlaubt (?) ist ?

 

 

das ist so nicht ganz richtig! (als spießbürgerlicher, kleinkarierter, 1000%ig exakter deutscher bundesbürger MUSS ich da was sagen! :D :D :D)

 

ich kann es zwar nicht anhand von exakten §'en der stvo zitieren (glaube, es ist §3 oder §33 (???) - beleuchtung), aber da seht in etwa:

es ist erlaubt bei schlechter sicht (regen / nebel) bei TAG (!!!) zum standlicht zusatzscheinwerfer / nebelsw zuzuschalten!

wie gesagt, ich kann nicht die genaue stelle in der stvo nennen, aber mir hat das mal einer erzählt und weil ich's ihm nicht 100%ig geglaubt habe, habe ich es nachgelesen!

 

 

warum man nebler und abblendlicht getrennt schalten kann steht auch drin (oder war's die stvzo) ... weil es in manchen ländern erlaubt ist nur mit standlicht zu fahren und so eine kopplung der nebelsw an das abblendlicht unzeckmäßig wäre!

 

 

vg probekiller

ich finde es einfach nicht wieder ...

Zitat:

Original geschrieben von Probekiller

...und so eine kopplung der nebelsw an das abblendlicht unzeckmäßig wäre!

Mit einer solchen Schaltung würde man bei der Nutzung gegen die StVO verstoßen (wenn es nicht nebelig wäre).

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke:

 

...

 

Mit einer solchen Schaltung würde man bei der Nutzung gegen die StVO verstoßen (wenn es nicht nebelig wäre).

 

 

da komm ich jetzt ehrlich gesagt nich ganz mit!

wenn es nicht neblig ist (schlechte sicht) verstößt du doch eh' gegen die stvo!?

 

es sei denn du fährst 'n 3'er! *g*

Zitat:

Original geschrieben von Speedoil

HI,

 

mir geht es eigentlich Nicht um die Nebelschlußleuchte(n), die werden meistens in falscher Situation eingeschaltet und sind üble Blender. 

eigentlich nicht,nur sind meine nsw für einige wohl auch arge blender & ohne die kann ich aber leider nicht den nachfolgenden hinter mir signalisieren,dass ich in der suppe vor ihnen auch noch unterwegs bin !

meiner meinung nach,ne ähnlich sinnvolle verschaltung wie standlicht & nsw :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Probekiller

da komm ich jetzt ehrlich gesagt nich ganz mit!

wenn es nicht neblig ist (schlechte sicht) verstößt du doch eh' gegen die stvo!?

Wenn es nicht neblig ist und man die Möglichkeit hat, das Abblendlicht einzuschalten, ohne daß automatisch auch noch die Nebelscheinwerfer dazu angehen, dann verstößt man nicht gegen die StVO. Deswegen die getrennte Schaltmöglichkeit.

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