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VM-Racing Motocross mit Straßenzulassung?

Wie manche aus der Supermoto Szene vielleicht wissen, gibt es in Italien ein Unternehmen, welches nicht zulassbare Motocross Maschinen auf Supermoto umbaut, alle fürs Zulassen wichtigen Teile anbaut und sie eben zulässt.

An sich sollte es ja keine Probleme geben, da Felgen, Bremse … und und und alles eingetragen wird.

Nur ein Problem würde es ja geben:

Wenn man in Österreich (oder auch Deutschland) angehalten wird und man das Motorrad bei der Landesregierung vorfahren muss, dann kann das Motorrad ja nicht auf eine gedrosselte Leistung umgebaut werden, wie beispielsweise die ganzen EXCs etc.

Es würde mich also einfach mal interessieren was jemand anderes dazu sagt. Wenn die Leistung auf den A Führerschein eingetragen wird, würde das einzige Problem in den Abgaswten liegen.

Soweit ich weiß werden die 450er Yamaha YZFs und die Honda CRFs… alle auf A2 eingetragen.

Da würde dann zusätzlich noch das Problem bei der Leistung dazukommen.

Das alles natürlich nur wenn man das Bike eben Vorfahren muss bei der Landesregierung.

Was sagt ihr dazu?

Hab ich im Bezug „Legalität“ noch etwas nicht beachtet? Oder wie seht ihr das auch so dass das einzige Problem die Leistung/Abgaswerte wären? (Ja mir ist bewusst das das ganze nicht wirklich legal ist)

Wäre neugierig

LG

16 Antworten

Warum machst du dir Gedanken wenn die Firma die die verkauft die Zulassung vornimmt?

Vielleicht verstehe ich auch nicht wo dein Problem genau liegt.

@KapitaenLueck

Wenn ich mir beispielsweise ein Motorrad dort kaufe, umbauen und anmelden lasse, es dann bei uns in Österreich fahre und angehalten werde. Dann könnte es heißen ich muss das Bike bei der Landesregierung Vorfahren, wo überprüft wird ob es alle Gesetzlichen Vorgaben erfüllt, sowie die Vorgaben die Laut Zulassungsschein vorgeschrieben sind.

Dort würde aufkommen, dass die Abgaswerte nicht Normgerecht sind, da es eine Motocross Maschine ist und es dafür, anders wie bei den zulassbaren Sportenduros (KTM EXC, Husqvarna FE…), keine Drosselkits gibt, die die Leistung und Abgaswerte auf die im Zulassungsschein erlaubten Werte drosselt.

Also könnte ich nach der Logik das Motorrad gar nicht in den legalen Zustand bringen.

Den Seiten des Unternehmens entnehme ich, dass die ganz bestimmte gebrauchte Motorräder aus Kundenbesitz im Auftrag umbauen

1.) wie willst Du "dort" - also in Italien - ein Fahrzeug zulassen? Nach EU-Regelungen würdest Du hierfür einen Wohnsitz in der Zulassungsregion in Italien nachweisen müssen ... K.O.

2.) Die Firma, welche den Umbau durchführt, wird kaum eine europäische Zulassung (EU-Zulassung, CoC) für eben diese Umbauten beantragt haben. Das kann sich bei derart geringen Stückzahlen finanziell nicht rechnen.

3.) Ich kann mir durchaus vorstellen, dass das Unternehmen die Einzelzulassung bei einer Zulassung für einen Italiener in Italien bei der dortigen Prüforganisation durchführt

4) Für eine Straßenzulassung in Deutschland oder Österreich wirst Du vermutlich nur ein eine entsprechende Dokumentation zu den erfolgten Umbauten erhalten. Mit dieser musst Du dann die Straßenzulassung (D=Volluntersuchung) in Deinem Heimatland selbst vornehmen lassen. D.h. Du bist darauf angewiesen, dass Du "jemanden" findest, der Dir das dann auch alles so "abnickt".

Ich denke, das bietet Potential für ganz viel Spaß über einen längeren Zeitraum ;)

@Nogolf

Da wirst du wahrscheinlich Recht haben.

Das klärt meine Frage mit dem Vorfahren leider immer noch nicht…

Ok, du meinst also die Firma die die Zulassungs-Abnahme macht würde dabei pfuschen oder wie war das gemeint?

Wenn du das so meinst dann wäre diese Firma haftbar und für dich unschön.

Sowas wäre ja bei uns in D eine TPN Einzelabnahme. Wenn die gemacht wurde dann sollte wenn alles mit rechten Dingen zuging auch zweifelsfrei durchgehen und auch bei Überprüfungen zu keiner Beanstandung führen.

Ich hatte mal ein TPN geprüftes Motorrad, 1stens interessierte das nie, 2tens auch den HU Prüfer nicht.

Nogolf, dein Beitrag kam leider zu spät daher hier meine Frage an dich.

Du meinst ein in Europa, hier Italien, geprüftes und nach TPN, wie das dort heißt weiß ich nicht, zugelassenes Motorrad kann man hier nicht zulassen, weder in A noch in D?

Du meinst das müsste dann hier oder in A noch einmal typgeprüft werden?

Ok, wenn das so ist frag ich mich wozu wir die EU haben wo doch alles gleich geschaltet sein soll?

Weil Dir das voraussichtlich auch nichts nutzen würde:

Du müsstest vor der Zulassung zu einer der in Österreich zuständigen Prüforganisationen und eine Hauptuntersuchung durchführen lassen. Wenn es bei Euch wie in Deutschland geregelt ist, handelt es sich sogar um eine erweiterte Prüfung, vergleichbar unserer §21 Volluntersuchung. Dabei muss allein schon der Abgaswert bei einer Neuzulassung (und um eine solche handelt es sich) den heutigen Richtlinien entsprechen - was Dein Motorrad ja offensichtlich gar nicht erfüllen kann ... damit halte ich eine Zulassung in Deutschland/Österreich für nicht möglich, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren ;)

@KapitaenLueck

Das Hauptproblem ist doch, dass es bei den meisten Modellen, die das italienische Unternehmen umbaut, um Fahrzeuge handelt, die zu keinem Zeitpunkt eine EU-Zulassung des ursprünglichen Markenherstellers besaßen und zudem bisher auch noch nie in einem Mitgliedsstaat zugelassen waren. Die auf deren Seite gelisteten Fahrzeuge stammen großteils aus Baujahren fernab der heutigen Abgasnormen.

Dazu handelt es sich um die erste Zulassung in einem Mitgliedsstaat, womit das Fahrzeug bei der Vorführung (bei uns TÜV/DEKRA) z.B. der aktuellen Abgasnorm entsprechen müsste, um überhaupt zulassungsfähig zu sein

Wie das in Italien zulässig sein soll, ist mir eh ein Rätsel. Aber vermutlich läuft das ähnlich, wie mit den China-Böllern aus Polen/Tschechien, die EU-weit verboten sind, aber in Tschechien und Polen trotzdem erhältlich sind.

Das ist ja richtig aber das macht doch die Firma VM und ist doch deren Problem mit der Abgasnorm.

Sowas kann ich dann nur noch in in dem Land zulassen wo sie abgenommen und zulassungsfähig ist, hier Italien?

Hier gilt nicht die Gleichbehandlung für EU?

Zitat:

@mr23 schrieb am 23. November 2023 um 14:20:10 Uhr:

... Dort würde aufkommen, dass die Abgaswerte nicht Normgerecht sind, ...

In der gesamten EU gilt Euro-5 als Mindestanforderung für die Erstzulassung von Motorrädern. Wenn die nicht eingehalten wird, wie der TE ja selbst schreibt, dann nützen die besten Papiere nichts. Bei der Vorführung für die Zulassung in D/A wird u.a. eine Abgasuntersuchung durchgeführt. Wird die nicht mindestens nach Euro-5 bestanden, ist Schicht im Schacht. Da nutzen dann auch die schönsten Dokumente nichts. Und das wiederholt sich - wie bei jedem unserer Fahrzeuge - bei jeder HU oder Untersuchung fürs Pickerl in A

Ergänzung:

Euro-5 gilt seit dem 01.01.2021. Es gab in D jedoch eine Fristverlängerung für die Zulassung bis Ende 2021 für die Euro-4-Abverkäufe der Händler

Auch das ist von dir richtig erkannt, das sagte ich aber auch schon. Wenn Gefälligkeitsabnahmen getätigt wurden sind die auf dem Papier nix wert, egal in welchem Land.

Aber das war nur ne Vermutung und keine Gewissheit.

Nochmal. Wird ein Motorrad in der EU mit Einzelgenehmigung geprüft und für zulässig befunden, gilt das dann für ganz EU oder nur für das Land?

Wie ich das sehe gilt das für die EU.

Wenn gepfuscht wird steht das auf einem anderen Blatt und dann stehen die Firmen die die Einzelabnahme beantragt und zugelassen haben in der Haftung.

Ja ich weiß, jetzt das Recht durchsetzen wird nicht ganz einfach vor allem wenn der Hersteller (die Firma VM) mittlerweile pleite gegangen ist.

Aber das ist blanke Theorie. Hier geht es darum ob es normal zu Problemen kommt wenn alles rechtens ist.

Und das sehe ich im Moment nicht so. Wenn doch, dann klärt mich bitte auf. Will doch nicht dumm sterben;)

Zum Fall des TE lässt sich das nicht beantworten, da a) nicht bekannt ist, welche Veränderungen im Einzelnen durchgeführt werden und b) keine Info vorliegt, was mit "Zulassung" durch das Unternehmen in Italien überhaupt gemeint ist.

Generell kann ich auch nur sagen, das ECE Zulassungen / EC Zertifikate / EU Zulassungen auch EU-weite Gültigkeit besitzen.

Liegt "nur" eine erfolgte Einzelabnahme im EU-Land A vor, muss diese jedoch nicht zwangsläufig in jedem Fall auch im EU-Land B zulässig sein. Sie kann zulässig sein (und ist es in vielen Fällen auch).

Mir fällt im Moment leider nur ein relativ schlechtes praktisches Beispiel einer nicht EU-weit gültigen Zulassung ein (weil oft kein fest verbautes Fahrzeugteil):

Die rot/weis-gestreiften Reflektor-Tafeln, die z.B. bei Campingfahrzeugen nachts beim Parken zwingend vorgeschrieben sind. Die Dinger sind (fast) europaweit gleich ... Italien und Spanien akzeptieren jedoch jeweils nur ihre eigenen Tafeln, welche nur geringfügig von unseren abweichen. Das gilt auch für Touristen, so dass ein WoMo-Fahrer innerhalb der EU auf der Route D-A-IT-F-ES ggf. mit 3 verschiedenen Warntafeln unterwegs sein muss.

 

Nachtrag:

Faktor Zeit ... nachfolgendes Beispiel kann auch auf die Ausstattungsmerkmale von PKWs und Zweirädern übertragen werden

Mein Wohnwagen war EZ 2004 in England. 2010 von mir in England gekauft und dann in D zugelassen. In GB wäre der Wohnwagen, aufgrund der dortigen EZ in 2004, unter Bestandsschutz bis zu seinem "Ableben" zulässig geblieben. Irgendwann zwischen der EZ in GB und der ersten Zulassung in D gab es eine EU-weite Veränderung, was die Beleuchtungsvorschriften angeht. Ich meine, das war in 2006. Seither bedarf es beleuchteten gelber Seitenbegrenzungsleuchten bei einer Anhängerlänge über 6m. Ich musste also für die Zulassung in D solche Seitenbegrenzungsleuchten nachrüsten, da die zum Zeitpunkt der ersten deutschen Zulassung bereits Vorschrift waren

Ach du Scheiße, das war ja jetzt genau das was ich weder hören noch erwartet hatte.

Also muss der TE klären welcher Art Zulassung bzw. Einzelabnahme das Möppi unterzogen wurde, landesweite oder Eu-weite Zulassung.

Meine Fresse, die EU sollte doch alles vereinfachen. Aber nein die und unser Staat, hier meine ich D, machen durch ihre Überreglementierung nur alles schlimmer und vor allem komplizierter und undurchsichtiger.

Also TE, kläre was für eine Einzelabnahme da genau vorliegt und ob sie nur für I gilt oder für die gesamte EU.

Moin Moin !

Eine Einzelabnahme ist immer nur in dem Land, in welchem sie durchgeführt wurde , gültig.

Zitat:

 

Meine Fresse, die EU sollte doch alles vereinfachen. Aber nein die und unser Staat, hier meine ich D, machen durch ihre Überreglementierung nur alles schlimmer und vor allem komplizierter und undurchsichtiger

Nö, ist doch viel einfacher geworden. Eine EU-Typgen. gilt EU weit , mit teils in der Typgen. genannten landesspezifischen Änderungen. Ist aber ein sehr aufwändiges Verfahren und kann nur für Fzge erteilt werden , die in grösseren Serien hergestellt werden. Ist aber bei der hier in D früher erteilten ABE nicht anders.

MfG Volker

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