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Versicherung zahlt Schadensgutachten nicht

Themenstarteram 24. September 2018 um 14:27

Hi Zusammen,

mich würde mal interessieren was Ihr von folgendem Fall haltet, ob es jemandem ähnlich ergangen ist und was Ihr in so einem Fall tun würdet.

Meine Frau war mit unserem Kombi (EZ vor 3 Jahren) im Einkaufszentrum. Eine Zeugin beobachtete, während meine Frau einkaufen war, wie ein betagter Fahrer in die Parklücke neben unserem Fahrzeug fuhr und dabei die komplette Seite unseres PKW zerstörte, also hinterer Stossfänger, vorderer und hinterer Kotflügel sowie beide Türen. Er stieg aus und ging in aller Ruhe einkaufen. Die Zeugin alarmierte die Polizei, welche kam und den Unfall aufnahm. Das KFZ des Unfallverursachers war ebenfalls beschädigt, aber auf allen Seiten, woraus die Polizei schloss, dass dies nicht der erste Unfall dieses Herren war. Er meinte er hätte nichts bemerkt. Laut der Zeugin hat er aber ganz schön Gas geben müssen, um sein Auto an unserem entlang in die Parklücke "reindrücken" zu können. Entsprechend heftig waren die Beschädigungen.

Da der Fall klar war und ich die Schadenshöhe feststellen lassen wollte, ging ich in eine mir bekannte Werkstatt in der Nähe um einen Kostenvoranschlag einzuholen. Der Werkstattinhaber empfahl mir bei dieser Schadenshöhe (ca 4500€) eher ein Gutachten erstellen zu lassen. Da er vereidigter KFZ-Sachverständiger ist, konnte ich das ebenfalls dort machen lassen, was ich auch tat.

Das Fahrzeug wurde schließlich innerhalb der nächsten zwei Wochen repariert und die gegnerische Versicherung zahlte den Schaden. Beim Wertverlust von ca 400€ (laut Gutachten) haben sie zwar etwas rumgezickt, aber es schließlich bezahlt. Was sie nicht bezahlt haben war das Gutachten in Höhe von ca 700€.

Die Versicherung meint das würde sie nicht zahlen weil der Gutachter auch Inhaber des KFZ-Betriebs wäre der die Reparatur ausgeführt hat. Es wurde aber weder das Gutachten selbst, noch die Schadenshöhe angezweifelt, das wurde ja auch alles bezahlt. Nur bei den Kosten für das Gutachten stellen sie sich quer. Ich habe noch nie davon gehört, dass man als Geschädigter darauf achten muss, dass die reparierende Werkstatt keine Verbindung zum beauftragten Gutachter hat. Außerdem hätte die Versicherung ja selbst einen Gutachter schicken können, wenn sie dem Gutachten misstraut. Immerhin hat im Gutachten ja gestanden, dass vorgesehen ist, das Auto dort reparieren zu lassen. Das war doch alles ganz transparent.

Ich habe meinen Anwalt beauftragt, eine Zahlungsfrist zu setzen, aber die ist ebenfalls verstrichen. Jetzt kann ich natürlich gegen die Versicherung klagen. Das würde mich aber 300€ Selbstbehalt beim Rechtschutz kosten, plus das Risiko, dass ich die 700€ für das Gutachten doch selbst zahlen muss. Ich sehe eigentlich nicht ein, dass ich als Geschädigter auf evtl. 1000€ Schaden sitzen bleibe.

Was haltet Ihr von der Sache? Soll ich klagen? Weiß jemand wie hier die Rechtslage ist? Muss man als Geschädigter darauf achten, dass es keine Verbindung der Werkstatt zum Gutachter geben darf?

Ich wäre dankbar für Eure Einschätzung.

VG

Beste Antwort im Thema

Das dieser Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt ist, bezweifele ich.

Gutachten und Reparatur, dass geht nicht.

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Ich sehe hier einen Interessenskonflikt des Gutachters, der gleichzeitig Inhaber der ausführenden Werkstatt ist.

Meiner Auffassung nach hat der Gutachter unabhängig zu sein, was hier nicht gegeben ist, da er mit dem Gutachten auch gleichzeitig seine Interessen als Werkstattinhaber vertreten hat.

Dazu gibt es auch eine Rechtsprechung, die ich zitiere:

"Mitarbeiter oder Eigentümer eines Kfz-Betriebes sind nicht berechtigt, ein Schadengutachten zu erstellen, sofern das begutachtete Fahrzeug genau in diesem Betrieb repariert wird oder möglicherweise repariert werden soll. Das hat das Landgericht (LG) Freiburg entschieden (Urteil vom 20.6.2013, AZ: 3 S 64/12)."

Zitat Ende

Quelle: https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Ich würde den Gutachter mal damit konfrontieren und ihn fragen, wie er sich hier jetzt Lösungsmöglichkeiten vorstellt.

Und mich würde interessieren, was seine Innung dazu sagt.

Themenstarteram 24. September 2018 um 14:57

Einen Interessenskonflikt könnte man ja schon einwenden, aber die im Gutachten gemachten Angaben, was repariert werden muss und was das kosten wird, waren ja anscheinend korrekt und wurden von der Vers. ja auch nicht bezweifelt. Ich vermute auch, dass es für bestimmte Arbeiten feste Sätze gibt, die sich nur durch unterschiedliche Stundensätze der Werkstätten unterscheiden. In einem Gutachten ist das ja alles genau aufgeführt und die Schäden im Detail auch über Fotos festgehalten, außerdem ging ich davon aus, dass ein vereidigter Sachverständiger ausreichend vertrauenswürdig wäre.

https://www.bdsf.de/.../...er-sachverstaendige-schaeden-selbst-beheben

Da gibt es ein paar Hinweise darauf, wie man es besser machen könnte.

Zitat:

@Pflaumenaugust schrieb am 24. September 2018 um 16:57:59 Uhr:

Einen Interessenskonflikt könnte man ja schon einwenden, aber die im Gutachten gemachten Angaben, was repariert werden muss und was das kosten wird, waren ja anscheinend korrekt und wurden von der Vers. ja auch nicht bezweifelt. Ich vermute auch, dass es für bestimmte Arbeiten feste Sätze gibt, die sich nur durch unterschiedliche Stundensätze der Werkstätten unterscheiden. In einem Gutachten ist das ja alles genau aufgeführt und die Schäden im Detail auch über Fotos festgehalten, außerdem ging ich davon aus, dass ein vereidigter Sachverständiger ausreichend vertrauenswürdig wäre.

Mal angenommen die Werkstatt hätte einen Kostenvoranschlag anstatt eines Gutachtens erstellt, dann wäre es üblich, dass der Kostenvoranschlag bei Reparatur im selben Betrieb, kostenlos wäre.

Themenstarteram 24. September 2018 um 15:17

Zitat:

Mal angenommen die Werkstatt hätte einen Kostenvoranschlag anstatt eines Gutachtens erstellt, dann wäre es üblich, dass der Kostenvoranschlag bei Reparatur im selben Betrieb, kostenlos wäre.

Das stimmt. Evtl. ist ein Gutachten aufwändiger als ein Kostenvoranschlag. Dort darf es ja auch ordentliche Abweichungen zur tatsächlichen Reparaturrechnung geben, die beim Gutachten nur begrenzt möglich sind.

Posten wie z.B. Wertverlust etc. werden in einem Kostenvoranschlag auch nicht berücksichtigt, soweit ich weiß, sondern nur die Kosten der Reparatur. Insofern ist ein Gutachten umfassender denke ich.

Warum gibt es aber bei einem Kostenvoranschlag keinem Interessenskonflikt? Die Ausgangslage ist die gleiche.

Es geht der Versicherung scheinbar weniger um den Interessenskonflikt, als um die Kosten des Gutachtens.

Ich würde die Werkstatt / den Gutachter mit dem verlinkten Urteil konfrontieren und zum Verzicht auffordern, denn dem Sachverständigen hätte das bewußt sein müssen.

Kostenvoranschlag von der ausführenden Werkstatt ist unproblematisch, weil die Versicherung die Höhe des KV anzweifeln kann und sicher auch wird, wenn der Betrag ungewöhnlich hoch wäre. Der KV wird eh nur bis zu einer gewissen Höhe akzeptiert.

Ich hatte vor fast 20 Jahren mal den Fall, daß ich bei einem Auffahrunfall ein Taxi (ältere Mercedes E-Klasse) beschädigt habe. Der E-Klasse hat man äußerlich kaum was angesehen und es kam ein Gutachten über 16.000 DM. Der Gutachter hatte seine Adresse zwei Hausnummern weiter, wie der Taxi-Unternehmer. Beide waren Landsmänner und wohl auch verwandt. In Bayern sagt man dazu: A Gschmackerl hat des scho!

Zitat:

@Oetteken schrieb am 24. September 2018 um 17:24:18 Uhr:

 

denn dem Sachverständigen hätte das bewußt sein müssen.

Vor allem wenn er sich als fähigen Gutachter ansieht. Dann hätte er das Gutachten von einem Kollegen machen und den Auftrag der Reparatur einstreichen sollen . Aber er wollt wieder alles einsacken.

Und die eingestellten Urteile sollte er kennen, insbesondere da er diesen Konflikt durch die eigene Werkstatt wohl öfter haben wird.

Gruß M

Das dieser Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt ist, bezweifele ich.

Gutachten und Reparatur, dass geht nicht.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 24. September 2018 um 18:05:35 Uhr:

Das dieser Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt ist, bezweifele ich.

Gutachten und Reparatur, dass geht nicht.

Das kann natürlich auch sein. Ist ja zum Glück leicht zu überprüfen.

Gruß M

Es geht da nicht um ein Verbot, eher um den moralischen Aspekt.

Ich kenne auch so eine Konstellationen, Sohn gehört die Werkstatt, Vater ist der Gutachter.

Und natürlich werden da beim GA erstellen auch Schäden gerötet............

Wenn der Werkstattbesitzer "ein Kerl" ist, lässt er die GA-Kosten wegfallen, am Schaden hat er ja schon verdient und behält dann vielleicht einen Kunden.

Ohne Restrisiko kann man nicht klagen. Wenn Du etwas willst, musst Du auch das Risiko eingehen. Die Art und Weise, damit die Zulässigkeit der Gutachtertätigkeit, kann man vorher klären. Damit ist auch eine wahrscheinliche Risikoklärung möglich. Du hast doch ohnehin schon einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen eingeschaltet. Der sollte ds klären können.

Ich würde auch erst einmal den Gutachten-Kostenverzicht anstreben,

ist am einfachsten.

Wenn er darauf nicht eingeht, mich erkundigen, ob es da eine eindeutige Rechtlage

gibt.

Wenn es die zu Deinen Gunsten gibt, würde ich noch einmal den Gutachter/Werkstatt

damit konfrontieren.

Verzichtet er nicht, dann klagen.

Wenn es allerdings keine eindeutige Rechtslage geben sollte und der Gutachter

nicht auf die Kostennote verzichtet, dann muss auch klar sein, dass Richter in

einem solchen Fall gerne einen Vergleich anstreben, der dazu führt, dass man

auf einen Teil der Kosten dennoch hängen bleibt und jeder der Parteien die

Anwalts- und Gerichtskosten selbst trägt.

Zitat:

@UliBN schrieb am 25. September 2018 um 07:31:13 Uhr:

Ohne Restrisiko kann man nicht klagen. Wenn Du etwas willst, musst Du auch das Risiko eingehen. Die Art und Weise, damit die Zulässigkeit der Gutachtertätigkeit, kann man vorher klären. Damit ist auch eine wahrscheinliche Risikoklärung möglich. Du hast doch ohnehin schon einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen eingeschaltet. Der sollte ds klären können.

bin derselben meinung.

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