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unter 21 mit 1.09 Promille am Steuer erwischt, Strafe?

Opel
Themenstarteram 13. Oktober 2008 um 18:20

Und zwar war ca 30 Kilometer von mir eine Party gewesen zu der ich mit Auto gefahren bin.

Habe dort etwas getrunken und habe dann dort ca. 4 Stunden geschlafen. Als ich auf dem Rückweg eine Freundin nach Hause brachte, hat die Polizei mich mit Blaulicht aufgefordert rechts ran zu fahren. Was ich auch tat... lange rede kurzer Sinn Atem Alkohol 1,35 , 1.07 Blut, plus die Zeit die ich mit Auto gefahren bin (Hochrechnung) 1.09 Promille.

Welche Strafe erwartet mich? Würde mich über eine schnelle Antwort freuen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ehle

Also wenn es dein 1.mal ist, könntest du glück haben mit einem Monat. Fals nicht, wird es lange dauern und Teuer werden.

Gruss

André

hoffentlich wird es dass !!!!

Wer es nicht schafft dass Hirn einzuschalten und besoffen od angetrunken fährt gehört eine strafe aufgebrummt das es nur so raucht !!! egal wie alt er ist, besonders aber solche die dies ignorieren !!

Für sowas verständniss zeigen ?? Niemals !!! Am besten noch Sozialarbeit bei Leuten die wegen dem saufen von anderen gezeichnet sind damit, damit den mal klar wird was sie anrichten können !!!

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Themenstarteram 13. Oktober 2008 um 18:23

Ach so ich wurde angehalten weil ich hinten keine Stoßstange hatte. Bin Vorschriftsmäßig gefahren und habe mich auch nicht beschwipst gefühlt.

Hi,

der Blutwert ist der ausschlaggebende.

Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)

ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.

Verstöße dagegen werden mit 125 Euro, 2 Punkten

und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.

Gruss

André

 

 

Themenstarteram 13. Oktober 2008 um 18:36

Erstmal Danke für die schnelle Antwort...

Heißt dass das ich unter 1,1 Promille kein Fahrverbot bekomme weil ich unter 21 und nicht in der Probezeit bin? Wenn ich 22 wär hätte ich 3 Monate Fahrverbot?

Themenstarteram 13. Oktober 2008 um 18:42

Hüstel... meine 1 Monat Fahrverbot

 

Also wenn es dein 1.mal ist, könntest du glück haben mit einem Monat. Fals nicht, wird es lange dauern und Teuer werden.

Gruss

André

250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Wenn du Pech hast geht es vor einen Richter. Und da wiederum brauchst du viel Glück!

Ich tippe auf ein offizielles Gerichtsverfahren.

Gruß

PowerMike

Zitat:

Original geschrieben von ehle

Also wenn es dein 1.mal ist, könntest du glück haben mit einem Monat. Fals nicht, wird es lange dauern und Teuer werden.

Gruss

André

hoffentlich wird es dass !!!!

Wer es nicht schafft dass Hirn einzuschalten und besoffen od angetrunken fährt gehört eine strafe aufgebrummt das es nur so raucht !!! egal wie alt er ist, besonders aber solche die dies ignorieren !!

Für sowas verständniss zeigen ?? Niemals !!! Am besten noch Sozialarbeit bei Leuten die wegen dem saufen von anderen gezeichnet sind damit, damit den mal klar wird was sie anrichten können !!!

was lernen wir daraus?

immer mit stoßstange fahren!

lol hoffentlich bekommste ein jahr den führerschein weg

Lasst das emotionale bitte mal raus. Bisher ging es doch auch (fast) ausschließlich sachlich. Danke!

Gruß

PowerMike

Team Motor-Talk

am 14. Oktober 2008 um 15:49

Zitat:

Original geschrieben von Dan2948

lol hoffentlich bekommste ein jahr den führerschein weg

Hi,

 

mit solchen Äußerungen wäre ich immer sehr vorsichtig. Wer frei von Schuld werfe den ersten Stein.

Fährst Du immer vorschriftsmäßig? Ist es Dir auch schon mal passiert, dass man das Ortseingangsschild oder etwas anderes übersehen hat?

 

Denkt mal alle darüber nach;)

 

Grüße

globalwalker

Zitat:

Original geschrieben von globalwalker

mit solchen Äußerungen wäre ich immer sehr vorsichtig. Wer frei von Schuld werfe den ersten Stein.

sry...aber 1,1%o sind meiner meinung nach 1,2%o zuviel.....

und wer bei 1,1%o nur deswegen angehalten wird, weil er keine stoßstange drann hatte, dem könnte man schon fast regelmäßigen hohen alkoholkonsum zur last legen, und die fahrtüchtigkeit anzweifeln.......

 

Themenstarteram 14. Oktober 2008 um 17:04

Bedanke mich bei allen die mir ernsthaft weiter geholfen haben, und wollten.

Vielleicht sollte ich abschließen noch sagen, dass das meine ersten Punkte in Flensburg WERDEN.

Des weiteren habe ich nach der Fete 4 Stunden im Auto geschlafen. (dachte es reicht) Also bin ich nicht vorsätzlich betrunken Auto gefahren. (habe mich auch nüchtern Gefühlt).

Alle die Destruktives Bla Bla geschrieben haben, sollten mal überlegen was sie SELBST schon für Mist gebaut haben. Oder seid ihr mit 60 Jahren, alt, wissend und weltklug, auf die Welt gekommen?

Ich bin Jung und habe nicht absichtlich(bzw unbewusst) scheiße Gebaut (hoffe nur für einen Monat) „Dumm Gelaufen“.

Die Stoßstange hatte ich nicht dran weil mein Vorgänger eine Beule hinein gefahren hat. Nun wollte ich ein Wochenende zuvor mein Auto in Ordnung bringen. Was heißt Stoßstange runter und Spachteln. Leider fing es an zu Regnen und ich wollte es am Samstag Fortsetzen. Den selben Tag an dem ich erwischt wurde und ich würde nie an meinem Heiligtum besoffen arbeiten.

Nochmals danke, danke an die Mitglieder von Motortalk.de die dazu beitragen dass es sich wirklich Lohnt diese Seite zu Besuchen. Die einem weiterhelfen ohne jemanden zu verurteilen.

am 14. Oktober 2008 um 17:25

Du solltest dich trotzdem mal umfassend darüber informiern wie viel du trinken kannsd und wie lang du benötigst das wieder ab zu bauen...Du hättest gut 3 mal so lang pennen müssen um fahren zu dürfen, das empüfinde ich schon als sehr sehr grobe Fehleinschätzung, absolutes Unwissen, ein ganz grober Schnitzer, und das wirst du ja wohl auch noch zu spüren kriegen <- und ich meins dir nur gut damit, ich verurteile dich nicht...bin auch noch jung, hab auch spaß dran öfter mal was zu trinken, aber ich weiß halt auch dass ich mich nach nem Vollrausch n ganzen Tag nich ans Steuer setzen brauch...jeder darf leben wie er will, aber von nem Besoffenen will trotzdem keiner überfahren werden, auch du nich... (nüchtern fühlen is das eine, was deine Reflexe/Reaktionszeit dazu sagen was ganz andres)

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