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UNFALL im NEBEL , Was kommt auf mich zu?

Themenstarteram 5. Januar 2016 um 20:37

Hallo,

Mir ist am Neujahr gegen 1:30 Uhr Unfall passiert.

Ich Fuhr in eine Nebelwand rein und hab dabei hab ich schon gebremst , auf der Autobahn ist ein Unfall passiert mehrere Autos waren schon reingekracht

Ich bin mit Ca. 60-80kmh vllt mehr oder weniger in ein Stehendes Leeres Auto rein gefahren das auf der Linke Spur war , Beim PKW waren die Lichter aus Ich weiß nur das ich das Auto von Ca. 3 Autolängen erkannt habe dabei hab ich schon bremst vor der Nebelwand war aber alles zu spät, als ich in das Auto reingefahren bin Polizei war schon Vorort bzw. am Unfall beteiligt 2min später hat auch mein Auto angefangen zu Brennen und hat dabei ein anderes Auto angezündet

Nun stelle ich mir die ganze Zeit fragen

Wer ist Generell Schuld? Oder bin ich das nur?

Ich weiß das hier keiner Unfall Gutachter ist aber vllt. hat jemand sowas durch lebt

Mein Auto hat ein anderes Auto angezündet muss meine Versicherung die Kosten übernehmen ? Gegenseite hat sich schon Gemeldet

Mein Auto steht beim ADAC Partner mit ein Total Schaden, Standgebühr 13euro, ich war 4 Tage im krankehaus bei 10Tagen macht es schon 130euro..

Ich will das Auto jetzt verschrotten Kostenpunkt 50euro, darf ich das ?

Oder muss Gutachter/Staatswanwalt kommen? ich Habe Haftpflicht!

Das Auto gehört mein Vater und ist Versichert auf ihn, bei wenn Steigen die Prozente ?

Tut mir leid für dieses Durcheinander in meinen Text, da er etwas Aktuellisiert wurde

PS: Ich habe seit Unfall eine Sprachstörung, wenn jemand sowas hatte weiß einer ob das weg geht oder bleibt das für immer?

 

Beste Antwort im Thema
am 5. Januar 2016 um 21:53

Egal ob wer auf der Autobahn steht oder nicht.

Egal ob Nebelwand oder nicht.

Man muss immer anhalten können.

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Die Versicherung vom Auto deines Vaters zahlt den Schaden von dem Schaden wo du daruf gefahren bist! Sollte der Wagen wo du daufgefahren bist vorne schon einen Schaden gehabt haben weil dieser selber widerrum auf den Vordermann gefahren ist zahlt eure Vs nur den Heckschaden ansonsten wenn er ohne Schaden stand halt den kompletten wenn dieser durch dein auffahren ausgelöst wurde!

.... und du darfst das Auto verschrotten. Wenn kein anderer mehr in dein Auto reingefahren ist, zahlt auch niemand für deinen Schaden, weshalb es auch keinen interessiert, wie hoch der ist.

Wie das reguliert wird hängt von den genauen Umständen ab.

Möglicherweise bekommst du sogar einen Teil deines Schadens ersetzt, denkbar wären 25%, sofern es sich um eine Massenkarambolage gehandelt hat.

Wenn das Fahrzeug Vollkasko versichert war, kann natürlich die eigene Versicherung in Anspruch genommen werden.

Möglicherweise ist das Fahrzeug beschlagnahmt worden. Davon hängt es ab, ob du es verschrotten kannst.

Ich wünsche dir gute Besserung, vermutlich hast du einen Schock erlitten.

Themenstarteram 5. Januar 2016 um 21:06

Das verstehe ich, aber was nicht verstehe , die Unfallstelle war nicht abgesichert, Das Auto stand auf meiner Spur

Ohne licht

Und ich kriege fürs Rein fahren die Schuld?

Jetzt die frage was wenn das Auto was ich angezündet habe? ein Total Schaden hatte, ich weiß es leider nicht

das dieses Auto mich "gestoppt" hat, ich bin nicht reingefahren glaub ich

Und was ist mit denn Haupt Unfallverursacher , der ja mein mit Unfall verursacht, Trifft ihn die Schuld irgendwo ?

Wenn er auffind wäre/ist

Googel mal nach "massenkarambolage regulierung"

Schuldlos bist du sicherlich nicht, aber die anderen auch nicht.

am 5. Januar 2016 um 21:53

Egal ob wer auf der Autobahn steht oder nicht.

Egal ob Nebelwand oder nicht.

Man muss immer anhalten können.

am 5. Januar 2016 um 21:54

Zitat:

@lemonshark schrieb am 5. Januar 2016 um 21:45:53 Uhr:

.... und du darfst das Auto verschrotten. Wenn kein anderer mehr in dein Auto reingefahren ist, zahlt auch niemand für deinen Schaden, weshalb es auch keinen interessiert, wie hoch der ist.

Das würde ich auf keinen Fall machen, bevor nicht die Sache reguliert ist.

In so einem Fall wäre ich froh über meinen Vertreter.

Mit dem könnte ich dann alles in Ruhe besprechen und er weiß dann genau was zu tun ist.

Einfach mal Paragraph 3.1. STVO googeln.

am 5. Januar 2016 um 23:04

@F8M Warst du etwa in der Massenkarambolage auf der A33 bei Paderborn??

 

Ich würd dir auch nicht raten das Auto verschrotten zu lassen bevor alles geklärt ist.Das ist doch ein Ausnahmefall.

Themenstarteram 5. Januar 2016 um 23:29

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 6. Januar 2016 um 00:04:01 Uhr:

@F8M Warst du etwa in der Massenkarambolage auf der A33 bei Paderborn??

Ich würd dir auch nicht raten das Auto verschrotten zu lassen bevor alles geklärt ist.Das ist doch ein Ausnahmefall.

Nein war auf der A24/A25 Hamburg

Ich hab gelesen eine Massenkrambolage ist erst ab 20 Autos ?

Bei "meinen" unfall waren mehr als 10 Autos beteiligt

am 5. Januar 2016 um 23:31

Ich könnte mir vorstellen, und ich bin da Laie,das bis da alle Fakten klar sind sollte man nichts vorschnelles Unternehmen.

Themenstarteram 5. Januar 2016 um 23:48

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 6. Januar 2016 um 00:31:42 Uhr:

Ich könnte mir vorstellen, und ich bin da Laie,das bis da alle Fakten klar sind sollte man nichts vorschnelles Unternehmen.

Was ich vergessen habe zu erwähnen ,

An sich will ich das Auto nicht verschrotten es sind ja immerhin beweise

aber leider bin ich von mein auto 100km entfernt

Jeden tag kostet es mich 13euro bis jemand sich das Auto mal anguckt bin ich bei Mindestens 300euro

allein das Abschleppen kostet 500euro , mein Schutzbrief übernehmt nur bis zu 150euro Abschleppgebühren

am 6. Januar 2016 um 6:39

Ich muss zugeben ohne die Beratung eines Anwalts für Verkehrsrechtsfragen würd ich garnix machen... sonst wird es evtl. noch teurer...

Die Unfallursache sollte eigentlich klar sein, weshalb ich glaube, dass das Fahrzeug nicht beschlagnahmt wurde.

Das kann man aber durch einen Telefonanruf klären.

Ich würde auch versuchen, das Fahrzeug schnellstens zu entsorgen.

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