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übernahme SF-Rabatt von Eltern (KFZ-Vers.)

Themenstarteram 15. November 2010 um 14:36

Hallo,

Über die Übernahme von SF-Rabattes von in der Rebel Eltern auf Kinder gibt es ja im Internet viel zu lesen. Ich hätte da eine spezielle Frage:

Nicht alle KFZ-Versicherer bieten so etwas an. Z.B. bietet die Direct Line so etwas eben ausdrücklich NICHT an! (vgl:http://www.directline.de/.../)

Allerdings hat die Direct Line günstige Versicherungen.

Frage: Wenn ich nun bei der Direct Line abschließe und später mal den Rabatt übertragen lassen möchte. Wie ginge das trotzdem?

Etwa so:

Auto umschreiben (Halter) lassen auf Kind

Bei einer geeigneten Versicherung (Mit Übertragung des Rabattes) abschliessen?

Reicht das? Oder müsste man erst zu der neuen Versicherung wechseln und dann umschreiben lassen?

Was tun im Todesfall (alleinstehendes Elternteil)?

Viele Grüße

 

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23 Antworten
am 10. November 2010 um 6:58

Hallo!

Ich habe seit 1998 einen PKW-Führerschein. Meine ersten beiden Autos wurden versicherungstechnisch auf meine Mutter angemeldet, d.h. sie ist im Fahrzeugbrief als Halterin eingetragen und die KFZ-Versicherung läuft ebenfalls über sie. Ich war stets der einzige Fahrer des Autos, d.h. meine Mutter trat nur "auf dem Papier" in Erscheinung. Sie selbst fährt auch schon seit vielen Jahren kein Auto mehr, d.h. es handelt sich hier (offenbar?) nicht um die Zweitwagenregelung.

Wenn ich mir nun ein neues Fahrzeug kaufe, würde ich gerne selbst als Halter eingetragen werden, also sowohl im Fahrzeugbrief und auch bei der Versicherung.

Meine Frage:

Welche Schadensfreiheitsklasse hätte ich?

Zählt die bisher unfallfrei gefahrene Zeit (dann hätte ich in der Haftpflicht SF12 bzw. ab 2010 SF13) oder muss ich "von vorne" anfangen, da ich bisher noch nie selbst ein Auto versichert/gehalten habe?

Danke für eure Antworten!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Schadensfreiheitsklasse, wenn bisher über Eltern angemeldet' überführt.]

Da kannst du nur auf Kulanz der Versicherung hoffen. Ich bin über 7 Jahre lang Firmenwagen gefahren.

Üblicherweise stecken die dich in SF 1 1/2 sprich 120% oder ähnliches. Also wird das je nach Auto nicht gerade ein Schnapp!!

Wenn du als Fahrer eingetragen warst auf Muttis Auto hast du eventuell eine Chance.

Wenn du nen Tipp für ne Versicherung brauchst die dich vielleicht nicht in 120% steckt dann PM an mich.

Gruß,

chicken

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Schadensfreiheitsklasse, wenn bisher über Eltern angemeldet' überführt.]

am 10. November 2010 um 7:18

Argh, das ist ja ärgerlich... :-/

Danke für deine Antwort! PM ist unterwegs. :)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Schadensfreiheitsklasse, wenn bisher über Eltern angemeldet' überführt.]

Hier wäre eine Rabattübertragung notwendig. (SF von der Mutter auf die Tochter übertagen)

Die tatsächliche SF-Klasse ergibt sich folgendermaßen: Du bekommst nur soviel SF Klassen wie Du tatsächlich hättest erfahren können.

Beispiel: Führeschein seit 1997, max. mögliche SF Klasse 13. Mehr erfahrene SF-Klassen Deiner Mutter würden dann verfallen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Schadensfreiheitsklasse, wenn bisher über Eltern angemeldet' überführt.]

am 10. November 2010 um 9:29

Das hängt von Deinem Einstiegsalter ab. Warst Du über 25 Jahre alt, beginnt es mit SF 1/2 (i.d.R. 140%). Als junger Neueinsteiger fängst Du mit SF 0 und 230% an. Je nachdem womit Du hättest anfangen müssen (wenn es nicht über Deine Mutter gelaufen wäre) kannst Du Deine unfallfreien Jahre davon runterrechnen. Gehen wir mal von SF 0 im Start aus, 12 Jahre unfallfrei, müsstest Du SF 10 bekommen.

Deine Mutter muss bestätigen, dass ausschließlich Du seitdem das Fahrzeug bewegt hast. I.d.R. gibt das keine Probleme, solltest dies aber mit der Versicherung Deiner Wahl abstimmen. Notfalls holst Du Dir Alternativangebote ein. Deine bisherige Versicherung muss den schadensfreien Versicherungsverlauf dann noch bestätigen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Schadensfreiheitsklasse, wenn bisher über Eltern angemeldet' überführt.]

.....wenn Deine Mutter nicht mehr Auto fährt kannst Du Dir ohne Probleme den bisher erfahreenen Rabatt übertragen lassen... Voraussettzung ist, dass Du ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis warst.... Einfach bei Deiner Versicherung anrufen, den Fall schildern, die schicken Dir dann ein Formular, das Du ergänzt mit einer Führerscheinkopie von Dir zurück schickst und fertig! Deine Mutter hat dann allerdings keinen Rabatt mehr!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Schadensfreiheitsklasse, wenn bisher über Eltern angemeldet' überführt.]

Das wäre perfekt! Meine Mutter fährt kein Auto mehr und hat somit auch keinen eigenen Wagen (außer halt "meinen", der dann aber evtl. demnächst gegen einen neuen getauscht wird).

So eine Überschreibung sollte man dann aber erst machen, wenn es so weit ist (sprich, wenn ich einen Wagen auf mich selbst zulassen möchte) - oder?

Bei Versicherungen macht es ja gerne mal einen Unterschied, wer der Halter des Fahrzeuges ist (heute halt meine Mutter lt. Fahrzeugbrief).

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Schadensfreiheitsklasse, wenn bisher über Eltern angemeldet' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Danny B

Bei Versicherungen macht es ja gerne mal einen Unterschied, wer der Halter des Fahrzeuges ist (heute halt meine Mutter lt. Fahrzeugbrief).

Stimmt. Bei bestimmten Konstellationen der abweichenden Halterschaft gibt es bei manchen Versicherern bis zu 50% Aufschlag.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Schadensfreiheitsklasse, wenn bisher über Eltern angemeldet' überführt.]

....genau so würde ich es machen! Beim nächsten Fahrzeugwechsel lässt Du das neue Fahrzeug auf Dich zu und beantragst bei der Versicherung die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatt von Deiner Mutter auf Dich. Wenn Deine Mutter dem Ganzen mit ihrer Unterschrift auch noch zustimmt, bist Du neuer Inhaber des Schadenfreiheitsrabattes....

Der Einfachheit halber wäre es schön, wenn der alte Versicherer auch der Neue ist, Du kannst den Rabatt aber selbstverständlich auch zu einem anderen Versicherer mitnehmen!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Schadensfreiheitsklasse, wenn bisher über Eltern angemeldet' überführt.]

VIELEN DANK FÜR EURE ANTWORTEN!!!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Schadensfreiheitsklasse, wenn bisher über Eltern angemeldet' überführt.]

Dir ist aber bekannt, dass du nicht alles einfach mal so überschrieben bekommst?

War es nicht so --> 5 Jahre Führerschein (ohne Versicherung) --> max. SF5 möglich oder irre ich da...

Also ich hatte mal die SF-Klasse von meinem Ex übernommen und da konnte ich auch nur das mitnehmen, was ich selbst seit Führerscheinerhalt hätte erreichen können.

War sowieso sehr kulant von der Versicherung, dass es bei einem Freund ging, da wir ja nichtmal verheiratet waren.

Hallo,

laut Direct Line (http://www.directline.de/download/direct_line_faq_autoversicherung.pdf Seite 9):

Zitat:

Kann die Schadenfreiheitsklasse auf andere Personen übertragen werden?

Diese Möglichkeit bietet Direct Line nicht an. Wir meinen, dass die persönliche Fahrerfahrung und das fahrerische Können, die in der Schadenfreiheitsklasse steckt, nicht beliebig auf eine andere Person übertragen werden sollte.

Wenn du die Schadenfreiheitsklasse irgendwann übernehmen möchtest, musst du zur einer Gesellschaft wechseln die eine Übertragung vorsieht.

Um zu wechseln bzw. die Versicherung auf dich umzuschreiben musst du das Fahrzeug auf dich ummelden und dir vom Versicherungsnehmer (Vater oder Mutter je nach dem wer bei der Direct Line dieser ist) den Rabatt schriftlich übertragen lassen, die Unterlagen & Formluare die du hierfür benötigst bekommt du von deiner neuen Versicherung.

Grüß Peter

Themenstarteram 15. November 2010 um 17:01

 

Wenn du die Schadenfreiheitsklasse irgendwann übernehmen möchtest, musst du zur einer Gesellschaft wechseln die eine Übertragung vorsieht.

Um zu wechseln bzw. die Versicherung auf dich umzuschreiben musst du das Fahrzeug auf dich ummelden und dir vom Versicherungsnehmer (Vater oder Mutter je nach dem wer bei der Direct Line dieser ist) den Rabatt schriftlich übertragen lassen, die Unterlagen & Formluare die du hierfür benötigst bekommt du von deiner neuen Versicherung.

Grüß Peter

Das wäre also genau die oben von mir vermutete Vorgehensweise?

Was ist wenn der Versicherungsnehmer (Vater oder Mutter) vorher stirbt? Geht das dann genauso?

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