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Tüv abgelaufen, Versicherung ja, wo abstellen?

Ford Ka 1 (RBT)
Themenstarteram 6. Oktober 2010 um 20:17

ich habe folgendes Problem; mein Tüv ist abgelaufen, habe vom Tüv eine lange Mängelliste bekommen. Da ich aber nicht auf ein mal so eine riesen Werkstattrechnung zahlen kann, muss das Auto erstmal stehen bleiben u es wird nach u nach wieder fit gemacht. Da ich aber keine Garage etc zur Verfügung habe, möchte ich ihn nicht abmelden, da ich das Auto ja nicht an der Str. stehen lassen darf. Die Versicherung wird weiter laufen, er steht auf einem privaten Parkplatz vor dem Haus. Geht das?

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15 Antworten
am 7. Oktober 2010 um 21:47

Wenn es Dein Parkplatz ist ja. Ist er gemietet nein.

Und sollte er Öl oder sonst irgendeine Umweltgefährdung darstellen, sowieso nicht. Aber das merkst, wenn die Stadt ihn in die Presse gestopft hat :D

Themenstarteram 7. Oktober 2010 um 22:11

nee nix öl verliern... versichert ist er ja weiterhin, ich werd das nur nicht in 4 wochen schaffen den wieder fit machen zu lassen

am 8. Oktober 2010 um 7:38

Zur Sicherheit rufe doch das Ordnungsamt an.

Versichert oder nicht, ist ja egal.

Mit dem privaten Parkplatz ist das so ne Sache. Wenn der auf einem abgesperrten Grundstück ist, dann gibts keine Probleme. Dann kannst Du den Wagen auch vorübergehend abmelden.

Ist der private Parkplatz irgendwo an der Straße, kann es natürlich sein, dass die lieben Polizisten Dir ein Zettelchen an den Wagen hängen, in dem Sie dich auffordern innerhalb von zwei Wochen die Tüv-Bescheinigung oder den Verschrottungsnachweis vorzulegen.

Vorübergehend abmelden kostet nicht so viel wie komplett ab- und später wieder anzumelden. Ist ne Rechenaufgabe, ob sich das lohnt wegen Steuer und Versicherung oder nicht.

Themenstarteram 8. Oktober 2010 um 8:04

ach, steuern sind eh bezahlt bis aug 2011.. aber wenn der vorübergehend abgemeldet ist, darf er ja auch nicht ana straße stehen

am 8. Oktober 2010 um 9:41

Im Normalfall ist es eine OWI und wird mit einer Strafe und Punkten geahndet. Denn solche Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichem Verkehrsraum stehen.

Eine andere Möglichkeit ist, das man bei einem Autohaus oder Mietwerkstatt fragt und monatlich eine Abstellgebühr zahlt.

Ist ein Fahrzeug abgemeldet, kann es auch passieren, das man Post vom Landrat bekommt. In der man aufgefordert wird, den Verbleib seines Fahrzeuges nachzuweisen.

Themenstarteram 8. Oktober 2010 um 11:05

wenn ich so viel geld übrig hätte, dann würd ich mir ne garage oder so mieten... bzw dann hätt ich jetzt nicht das problem, wie ich den wagen repariert kriege...

Dann machs doch so, wie es der "nette DJ" schon empfohlen hat: Ruf beim OWI-Amt an, schildere ihnen Deinen Fall und schau, was sie Dir antworten.

Andere Frage: wann genau ist der Tüv abgelaufen?

Hast Du eine Mängelliste? Was steht da drin?

am 8. Oktober 2010 um 11:27

Zitat:

Original geschrieben von LadyMary

wenn ich so viel geld übrig hätte, dann würd ich mir ne garage oder so mieten... bzw dann hätt ich jetzt nicht das problem, wie ich den wagen repariert kriege...

Wenn Du das Geld nicht hast, bekommst Deinen Wagen je nach Mängel auch in den nächsten 10 Jahren nicht übern TÜV ;-)

Themenstarteram 8. Oktober 2010 um 15:18

mir ist da nicht zum Scherzen zu mute... Die Teile haben wir fast alle zusammen gesucht, kosten an die 250€... jetzt muss ich noch abwarten, dass mein bekannter, der mir dabei helfen wird, genug zeit hat. die werkstatt wollte knappe 1000€ dafür. noch fragen? :(

am 8. Oktober 2010 um 15:35

Zitat:

Hast Du eine Mängelliste? Was steht da drin?

Themenstarteram 8. Oktober 2010 um 15:50

ja, vorne die bremsen, ne vorderachsenfeder, rücklicht. drunter muss was geschweißt werden, die vorderräder...

der tüv ist im juli abgelaufen...

Kennst Du jemanden, der sowas machen kann?

Ich kenne jetzt die E-Teilpreise nicht für diesen Fahrzeugtyp. Klingt aber nicht nach mehr als 200 EUR.

Zu Deiner ursprünglichen Frage. Die Versicherung musst Du zahlen, solange der Wagen angemeldet ist.

Abmelden und neu Anmelden wegen 4 Wochen lohnt nicht.

An Deiner Stelle würde ich schauen, dass jemand aus dem Bekanntenkreis die Schäden beseitigt. Federn und Rücklicht beim Schrotthändler, Bremsen vom Teilemarkt.

Viel Glück

am 11. Oktober 2010 um 20:08

Zitat:

Original geschrieben von busterpilot

Mit dem privaten Parkplatz ist das so ne Sache. Wenn der auf einem abgesperrten Grundstück ist, dann gibts keine Probleme. Dann kannst Du den Wagen auch vorübergehend abmelden.

Ist der private Parkplatz irgendwo an der Straße, kann es natürlich sein, dass die lieben Polizisten Dir ein Zettelchen an den Wagen hängen, in dem Sie dich auffordern innerhalb von zwei Wochen die Tüv-Bescheinigung oder den Verschrottungsnachweis vorzulegen.

Vorübergehend abmelden kostet nicht so viel wie komplett ab- und später wieder anzumelden. Ist ne Rechenaufgabe, ob sich das lohnt wegen Steuer und Versicherung oder nicht.

klar können die Zettelchen da lassen, auch wenn sich das Kfz in einem abgesperrten Privatgrundstück befindet, aber ob es rechtens ist, ist was Anderes.

Ich erhielt mal einen Zettel, obwohl das Auto auf einem Privatgrundstück abgestellt war.

Habe Widerspruch eingelegt und prompt Recht bekommen. Hätte mich echt totgeärgert, wenn ich das einfach so hingenommen hätte. Ging ja schließlich um Punkte und die hätte ich sogar unnötig kassiert, vom Geld mal abgesehen. Manche Polizisten "versuchen" halt ihr Glück.

Egal, Privatparkplatz bleibt Privatparkplatz, egal ob öffentlich auf der Autobahn (evtl. müsste man dem Polizisten dann beweisen, dass dieser Parkplatz Eigentum ist, denn auf Anhieb sieht man das ja nicht) oder auf einem abgesperrten Gründstück.

Sofern du es in diesem Bereich abgestellt hast (und sonst keine Gefahren wie Umweltbelastung durch austretende Flüssigkeiten etc. bestehen), kann dir eigentlich nichts passieren, Zettelchen hin oder her.

Wer dagegen nicht angeht und es mit sich machen lässt, hat selbst Schuld.

Aber Recht haben und kriegen sind 2 Paar Schuhe.

Bei mir hatte es damals aber prima geklappt.

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