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Traktorkennzeichen am Kfz.

Themenstarteram 24. Juli 2010 um 15:51

Mahlzeit.

Bin neu hier und wollt mir mal die Meinung von euch alt eingesessenen holen.

Also passt auf.:

Wie sieht das aus, wenn Ich mri mein Kennzeichen, (7-stellig) als traktorkennzeichen (240mmx135mm) drucken lasse und befestige es an der linken, bzw rechten fahrzeugfront.

(man merke das kennzeichen am Heck is originalgroeße.

es geht alleine um die front: also, 1. kann ich so rum fahren? 2. wie siehts mit versicherung aus? bleibt ja demnach die gleiche..

also kurz und schmerzlos: ich lass mir das amtliche kennzeichen einfach nur kompakter drucken, damits schoener aussieht. bekomm ich da das siegel vom landratsamt oder wie mach ich es am besten? ich könnt auch im forum nach antworten suchen, aber ihr antwortet eh schneller. mfg

Beste Antwort im Thema

ich finde auch, dass man hier die Kirche im Dorf lassen sollte....

Der TE hat vom LRA Kennzeichen gestempelt bekommen, die man vielleicht normal nicht bekommt, who cares?

Abgesehen davon, dass hier wirklich niemand geschädigt oder auch nur beeinträchtigt wird....

Die Bürokratie bei den Zulassungsstellen ist imho auch kein wirkliches Ruhmesblatt für Deutschland!

Bei meinem Oldie hat der Vorbesitzer hinten ein "Leichtkraftradkennzeichen" dran gehabt, schlicht, weil kein anderes hinpasst... Eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren brauchte er dafür nicht. Das Fahrzeug war in Karlsruhe zugelassen, also zwei Buchstaben (KA) für die Ortskennung. Bei der Ummeldung auf mich habe ich keine LeichtkraftradKZ bekommen, da es bei mir eingetragen werden muss! Begründung: In München hat man nur einen Buchstaben zur Ortskennung, daher muss ich es eintragen lassen, in den Nachbarlandkreisen FS und ED aber nicht.... Klingt logisch, oder?

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Vielleicht hilft Dir der Paragraph weiter.....

§ 60 StVZO - Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

Hast Du schon mal ein Kennzeichen ohne Plakette im öffentlichen Straßenverkehr gesehen? Wenn Du also Dein Kennzeichen auf welche Größe auch immer aufbringst, bedarf es einem Stempel/Plakette durch die Zulassungsstelle. Und spätestens dann wird Deine Idee wohl scheitern.

Themenstarteram 24. Juli 2010 um 18:55

Ich hab aus Versehen vor 6 Monaten mit dem Hochdruckreiniger (Dreckfräße) beide Plaketten abgekärchert. :)

Ich fahre seit diesen 6 Monaten ohne Plaketten vorne. Hinten selbstverständlich noch dran.

Und irgendwie sagt kein Schwein was?!? keine Bullen, kein Tüver wenn ich was eintragen lasse,

und wenn die nichts sagen, sag Ich AUCH nichts!

Das mit der Plakette drauf bekommen... Wenn die eigene Tante auf der Zulassungstelle arbeitet ;-)

....draufkleben kann Tantchen alles, auf welches Schild auch immer.....damit ist es noch lange nicht erlaubt es so zu nutzen. Es heisst nicht umsonst amtl. Kennzeichen, was wäre wohl, wenn jeder machen dürfte was er wollte?

Passt Dein Kennzeichen nicht mehr zu den schönen Blitzanlagen etc. hast Du ganz schnell sehr schlechte Karten......

Zitat:

Original geschrieben von Rubbel.randaliert.

Und irgendwie sagt kein Schwein was?!? keine Bullen....

Hierbei geht es ausschließlich um Belange der Zulassungsordnung. Den Verband der Mastviehhalter interessieren solche Details nicht, folglich wirst du aus dieser Richtung auch keinen Hinweis auf den geschilderten Mangel erhalten.

Zitat:

Original geschrieben von Rubbel.randaliert.

Ich hab aus Versehen vor 6 Monaten mit dem Hochdruckreiniger (Dreckfräße) beide Plaketten abgekärchert. :)

Eine Dreckfräse hat am Auto bzw. am Lack nichts verloren. Nimm nächstes Mal die Vario-Power Lanze.

Gruß

yo-chi

am 25. Juli 2010 um 13:12

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

Vielleicht hilft Dir der Paragraph weiter.....

§ 60 StVZO - Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

Der existiert seit dem 01.03.07 nicht mehr, statt dessen gilt § 10 FZV.

Themenstarteram 26. Juli 2010 um 8:25

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Zitat:

Original geschrieben von Rubbel.randaliert.

Ich hab aus Versehen vor 6 Monaten mit dem Hochdruckreiniger (Dreckfräße) beide Plaketten abgekärchert. :)

Eine Dreckfräse hat am Auto bzw. am Lack nichts verloren. Nimm nächstes Mal die Vario-Power Lanze.

 

Nein überhaupt nicht! In einer Waschbox bei einer Tankstelle gibt es ja schließlich auch kein Kärcher... tze..

Habt Ihr meine eigentliche Frage vergessen?

Ich wollte einfach nur wissen, ob Ich mein amtliche zugelassenes Kennzeichen einfach nur in anderer Form fahren darf. Haben tu Ich es ja schon. das Kennzeichen bleibt das gleicher, nur die Form ist 4Eckig. Jetzt verstanden?

MfG

nein, das geht nur auf Antrag, wenn überhaupt - näheres erfährst du auf der Zulassungsstelle

Irgendwelche gedruckten gehen auch nicht, es müssen die DIN-Platten sein.

Und die Plakette gehört natürlich wieder drauf, ist Bußgeldbewährt - Kleben von irgendwem oder in der Freizeit ist Urkundenfälschung und Amtsmissbrauch.

Ansonsten wurdest du ja schon auf die FZV verwiesen.

Das Kennzeichen ist ein Dokument, wenn du da irgendwas selbst gefertigtes anbringst, geht es richtung Urkundenfälschung, was dann schon eine Straftat darstellt. Auch wenn die Buchstaben / Zahlenkombination zugeteilt ist.

selbstverständlich darfst du auch die "kuchenbleche" fahren.

hierbei gilt es aber ebenfalls gewisse mindestmaße einzuhalten.

Ohne plakette geht nunmal grundsätzlich nicht, ganz egal, ob du noch nie erwischt wurdest. irgendwie ein recht seltsames argument....und eine seltsame ausdrucksweise noch dazu... :rolleyes:

also frage 1: ja, du darfst die 4-eckigen kennzeichen fahren, denn runde Kennzeichen gibts in deutschland ohnehin nicht. :D

frage 2: der anbringungsort ist zwar definiert, hier scheint es jedoch immer wieder ausnahmen zu geben, der Mitsubishi Lancer als auch der Alfa 156 haben es zum beispiel bereits serienmäßig vorne links sitzen.

die haben es jedoch ab werk so, sind also so genehmigt.

fahren aber auch viele andere autos mit "falsch platzierten" kennzeichen rum.

ob das für dich OK ist, kannst nur du selber entscheiden.

frage 3: selbst wenn deine verwandte dir da nen stempel draufmacht, erweckt es zwar dem ersten anschein nach eine gewisse "Legalität", dennoch würde sowas streng genommen nicht zulässig sein und man kann, wenn man denn will, dir daraus einen strick drehen.

nur weil da irgendwo ein amtliches siegel sitzt, ist das noch lange kein freifahrtschein.

PS: über welche buchstabenkombination reden wir denn hier?

sprich wieviele stellen hat dein kennzeichen insgesamt?

Zitat:

Original geschrieben von Rubbel.randaliert.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

 

Eine Dreckfräse hat am Auto bzw. am Lack nichts verloren. Nimm nächstes Mal die Vario-Power Lanze.

Nein überhaupt nicht! In einer Waschbox bei einer Tankstelle gibt es ja schließlich auch kein Kärcher... tze..

Habt Ihr meine eigentliche Frage vergessen?

Ich wollte einfach nur wissen, ob Ich mein amtliche zugelassenes Kennzeichen einfach nur in anderer Form fahren darf. Haben tu Ich es ja schon. das Kennzeichen bleibt das gleicher, nur die Form ist 4Eckig. Jetzt verstanden?

MfG

Kärcher Ja. Dreckfräse Nein.

Keine Waschbox hat eine Dreckfräse.

Themenstarteram 30. Juli 2010 um 6:40

Ha. ;D

1. Danke für die ganzen Glückwünsche und ihr wisst schon; die tips der Bürokraten.

2. Bin Ich mit dem Kennzeichen zur Zulassungsstelle, erfahre dass meine Bekannte seit 9 Tagen im Krankenhaus liegt und war gezwungen zu dieser Bürokratin zu gehen..

3. Die gute Frau fragt nach nichts. will nichts sehen. schaut mich nicht an. Druckt die Plakette drauf.

4. Ich bezahle 7.80€. Verlasse den Raum. Mit meinem Kennzeichen+Plakette in der Hand.

5. Das Kennzeichen befestige Ich mittig, 12cm über dem Boden.

6. Ich lasse heute morgen bei der DEKRA meine Felgen eintragen, der Prüfer wundert sich nur über die seltene Einpresstiefe laut Gutachten. 11 Euro.

7. Ich hab jetzt insgesamt ca 24,90 Euro mit Kennzeichen bezahlt.

8. Wir reden hier über ein 7-stelliges Kennzeichen in Form von 130mmx220mm.

9. Das hat mir wieder gezeigt, dass man nicht JEDE Antwort in Foren findet ;)

10. Danke nochmals an alle, die dies gelesen haben.

BÄM.

am 30. Juli 2010 um 6:52

ich hoffe du meldest dich auch nochmal, wenn dieses als irrtum erkannt wurde und du neue schilder brauchst.

Zitat:

Original geschrieben von Rubbel.randaliert.

9. Das hat mir wieder gezeigt, dass man nicht JEDE Antwort in Foren findet

:confused: :confused: :confused:

Wie sollen wir hier im Forum die "unachtsamkeit" der Zulassungsangstellten erahnen können?

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