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Totalschaden / Vorgehen nach Reparatur im Ausland

Themenstarteram 17. April 2024 um 1:43

Nach einem unverschuldetem Unfall ist mein Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden. Da ich sehr an meinem Wagen hänge überlege den Wagen nicht zum Restwert zu verkaufen, sondern im Ausland vom Wiederbeschaffungswert, günstiger als in BRD möglich, reparieren zu lassen.

Was ist dabei zu beachten, was die Versicherung betrifft?

Spielt es eine Rolle, dass ich kein Ersatzfahrzeug anschaffe und es stattdessen trotz in Deutschland wirtschaftlichen Totalschaden reparieren lassen?

Vielen Dank für Eure Hinweise?

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8 Antworten

Ohne konkrete Angaben zum Schadenumfang, Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten lt. Gutachten, Reparaturdauer, beabsichtigte Abrechnungsweise im Ausland, EU oder nicht-EU, Vorfinanzierbarkeit und Fahrzeugmodell und Baujahr nebst Vorschäden, Angaben zur Handlungsempfehlung des Gutachters und des Anwalts, ist leider keine sinnvolle Antwort möglich.

Ich hänge es mal niedriger und frage:

Gibt es schon ein Gutachten?

Denk daran wenn du das Auto außerhalb der EU Reparieren lässt musst du die Reparatur in Deutschland versteuern.

Das stimmt, so extrem vereinfacht, nicht.

Was passt an dem bereits existierenden Thread dazu nicht? Tut es Not, einen Neuen zu eröffnen?

Emilio77 hat einen neuen thread zu seinem Problem aufgemacht?

Jetzt nicht mehr

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