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Sind bei den Tracktools alle Teile eingetragen?

Themenstarteram 12. September 2017 um 8:03

Hallo Zusammen,

 

Mich interessiert die Handhabe von den privaten Ringtools von euch. Es handelt sich bei vielen Fahrzeugen um stark umgebaute Autos.

Wie sieht das mit den Eintragungen von den speziellen Teilen aus? Ein Käfig etc. Trägt ja vermutlich nicht jeder einfach mal so ein.

 

Gibt es Leute die einfach umbauen und so fahren? Was fuer Probleme sind dahingehend bekannt?

 

Meine Frage bezieht sich speziell auf die Trackdays und Touristenfahrten der Nordschleife.

 

Vielen Dank!

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14 Antworten

Bei meinen Golf Rs (6R und 7R) war von Anfang an alles eingetragen. Habe auch bei allen Teilen darauf geachtet, dass sie leicht eintragbar sind und ein TÜV-Gutachten haben.

Jetzt beim TT habe ich bisher nur das Fahrwerk (KW Clubsport) und die Stabis (H & R) eingetragen. Über Winter folgt dann hoffentlich der Rest der Modifikationen, wenn sie fertig gestellt sind. D. h., Rad-Reifen-Kombi in Verbindung mit Fahrwerk, Bremsenupgrade (Carbopad & Endless), Wiechers Clubsportbügel und Schalen + Gurte (so ich über den Winter welche finde, die ins Auto passen).

Grundsätzlich bin ich einer der Verfechter von "alles legal". Ich habe aber in den letzten Jahren ein paar Erfahrungen gemacht, die mich nicht mehr alles so bierernst sehen lassen. So ist ja bei einem Unfall (worst case) nicht nur entscheidend, ob ein Teil am Auto legal oder illegal ist (das ist definitiv etwas anderes als eingetragen oder nicht eingetragen). Es kommt weiters entscheidend darauf an, ob zwischen dem Teil und dem Unfall eine sog. Kausalität bestand. D. h., ob der Unfall ohne die Modifikation vermeidbar gewesen wäre. Und da bin ich halt bei Teilen, die die Fähigkeiten/Sicherheit des Autos verbessern (oder jedenfalls keineswegs verschlechtern) mittlerweile etwas lockerer... :)

Und jetzt zum zweiten Teil Deiner Frage:

Grundsätzlich erlischt die Betriebserlaubnis des Autos, wenn Du nicht eingetragene aber eintragungspflichtige Teile verbaust. Punkt. Zu einem Unfall habe ich oben schon etwas erklärt. Ansonsten ist es halt eine Polizeikontrolle (die am Ring oft schwerpunktmäßig stattfinden), die Dir u. U. eine Stilllegung des Autos oder in weniger gravierenden Fällen eine Mängelkarte einbringt. Außerdem sind Fälle bekannt, in denen Autos an der Einfahrt zur Nordschleife vom Trackday-Veranstalter oder von den Marshals der Nürburgring GmbH die Einfahrt verweigert wurde (Klassiker: Ohrensessel, Türkreuze oder geschüsselte Lenkräder); da war auch egal, ob eingetragen. Es lohnt sich also in jedem Fall zusätzlich ein Blick in die Fahrordnung der jeweiligen Rundstrecke, auf der man fahren will.

Denn hier kommt der Unterschied zwischen legal und eingetragen. Es gibt m. W. Leute, die irgendwelche komplett illegalen und nicht eintragungsfähigen Modifikationen von irgendeinem (mehr oder weniger korrupten oder geneigten) Prüfer eingetragen bekommen haben. Legal sind diese Autos aber trotzdem nicht. Die Nürburgring GmbH kann sie vom Fahrbetrieb ausnehmen und ein Polizist mit Kenne legt das Auto trotzdem still. In solchen Fällen übrigens immer. Meist mit Beschlagnahme zur Beweissicherung.

Man sieht: ein zwei- oder mehrschneidiges Schwert.

Themenstarteram 12. September 2017 um 12:35

Ich danke dir fuer deine Ausführliche Antwort. Sind den Regeln bei Trackdays anders als bei den Touristenfahrten? Ich habe bereits mehrfach gelesen, dass bei Trackdays mit roten Nummern oder gar ohne Zulassung gefahren werden darf. Das ist im Grunde genommen auch der Ursprung meiner Frage. Auf der Straße auf dem Weg zum Supermarkt war ich mir der ganzen Eintragerei bewusst.

 

Im Grunde genommen muss somit jede Veränderung am Fahrzeug abgenommen, egal ob Rennstrecke oder fahrt zur Arbeit.

Dann werde ich mich mal weiterhin schlau machen, was alles eintragbar ist und beim Teilekauf darauf achten.

Sofern es fuer das Fahrzeug keinen "fertigen" Käfig gibt, muss wohl mit einem Festigkeitsgutachten gearbeitet werden.

Kein Ding, dafür gibt es ja den "Danke-Button". ;)

Ja, es gibt Trackdays, an denen man auch mit nicht angemeldeten Renn-Fahrzeugen teilnehmen darf. Die müssen dann aber einen FIA Wagenpass haben (Pendant zum "Kfz-Brief" beim Straßenauto). Keinesfalls darfst Du mit einem Auto fahren, das weder TÜV noch FIA-Zulassung (oder sonst eine) hat. Diese Regeln sind aber u. U. von Veranstalter zu Veranstalter sehr unterschiedlich, sodass man das googlen oder erfragen muss.

Letzte Woche war ich ich Spa (Veranstalter: RSR), da durften auch Rennfahrzeuge mit Slicks fahren. Aber - wie gesagt - natürlich nur mit FIA-Abnahme. Bei meinem letzten Trackday auf der NoS (Veranstalter: Sportauto), waren weder Rennfahrzeuge, noch Slicks erlaubt. Auch keine "Roten Nummern" oder sonstige Kurzzeitkennzeichen. Wie gesagt, unterschiedlich...

Und bei Touris auf der NoS gilt StVZO + zusätzliche Regeln von der Nürburgring GmbH.

Ich muss mich ja doch wundern, dass ein Wagenpass relevant sein, soll, enthält er doch nur eine sehr oberflächliche Beschreibung des Autos mit zwei Bildern. In keinem Fall bestätigt er die Übereinstimmung mit einem Reglement oder einer FIA/DMSB Gruppe wie z.B. N,H oder E1 oder einen ordentlichen technischen Zustand. All das muss bei einer technischen Abnahme überprüft werden, die Existenz eines Wagenpasses nützt da bei Mängeln gar nichts. Auch im Motorsport sehe in Wagenpässen keinerlei Sinnhaftigkeit, sondern nur eine weitere Einnahmequelle des DMSB.

der Wagenpaß ist für TrackDays, bei denen man mit "nicht zugelassene Fahrzeuge" teilnehmen darf, auch nicht relevant. Da interessiert sich kein Mensch für.....

Zitat:

@der_Niederrheiner schrieb am 13. September 2017 um 06:28:21 Uhr:

der Wagenpaß ist für TrackDays, bei denen man mit "nicht zugelassene Fahrzeuge" teilnehmen darf, auch nicht relevant. Da interessiert sich kein Mensch für.....

Was wird denn dann dort kontrolliert bzw. vorausgesetzt?

ganz ehrlich: Bei den TrackDays, die "Rennfahrzeuge" zulassen, haben die holländischen Veranstalter eine "technische Abnahme" gemacht, die deutschen Veranstalter haben nichts gemacht.....

Die technische Abnahme bei den Niederländern hat sich auf grundlegende Dinge wie "ist der Sitz fest verschraubt", "ist ein Gurt verbaut", "ist die Batterie vernünftig befestigt", "verliert das Fahrzeug irgendwo Betriebsmittel" usw. beschränkt.

Hm, dann mag das u. U. von Veranstalter zu Veranstalter verschieden sein. Kumpels von mir waren kürzlich mit dem Rennfahrzeug auf einem Trackday. Auf Nachfragen vor der Anmeldung, ob man mit so einem Auto teilnehmen dürfe, meine ich zu erinnern, dass man sie ganz konkret nach einem FIA Wagenpass gefragt habe. Mag aber auch sein, dass ich da irgendetwas falsch verstanden habe.

Vorher fragen scheint aber in jedem Fall eine gute Idee. ;)

steht meistens schon in der "Ausschreibung", welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Wie gesagt, wir haben unsere Wagenpässe noch nie dabei gehabt......

 

PS: Vielleicht geht es den Veranstaltern bei der Frage nach dem Wagenpass auch um den Eigentumsnachweis. Weil das bei Fahrzeugen ohne Anmeldung und ohne KFZ-Schein ja so eine Sache ist. Für unseren Bimmer haben wir noch nicht einmal einen Brief.......

Bei mir ist auch alles eingetragen bis auf die Domstreben, die ja nicht eintragungspflichtig sind. Aber da gibt es dann schonmal ab und zu Diskussionsbedarf mit den TK s

Themenstarteram 14. September 2017 um 9:22

Tk's? Warum muessen Domstreben nicht eingetragen werden?

Techische Kommissare z.B bei der GLP

Domstreben sind laut TÜV nicht eintragungspflichtig, das weiß aber nicht jeder, deshalb gibts dann Diskussionen.

Quer darf man in Autos einbauen, nur längs nicht.

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