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Schadenrückkauf Frist

Themenstarteram 25. Oktober 2022 um 18:00

Hallo

ich hatte Anfang 2020 einen Verkehrsunfall mit dem Auto meines Vaters. Dabei habe ich die hintere Stoßstange eines vorderen Fahrzeugs touchiert.

Der Schaden wurde der Versicherung gemeldet. Die gegnerische Seite wollte angeblich 2000€, die Versicherung meines Vaters hat nur 1000€ bezahlt. Mein Vater meinte ist scheißegal was die Versicherung zahlt da er eh einen Rabattschutz hat.

Jetzt will sowohl er, als auch ich und mein Bruder die Versicherung wechseln weil sie zu teuer geworden ist. Mein Vater ist aber 2020 von SF 32 damals auf SF 16 runtergerutscht. Im nächsten Versicherungsjahr hätte er falls er wechselt nur eine SF von 18 in der Haftpflicht.

Angeblich hat mein Vater eine Frist von 12 Monaten um den Schaden von der Versicherung abzukaufen und so die alte SF zu behalten.

Allerdings hat man die Schadenssumme meinem Vater nicht mitgeteilt. Weder per Brief noch per Mail. Man hat ihm auch die Option des Schadenrückkaufs nicht genannt. Lediglich sein Versicherungsbetreuer hat ihm die Summe am Telefon genannt.

Kann mein Vater den Schaden noch zurückkaufen um die alte SF zu behalten?

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16 Antworten

Handhabt jeder Versicherer anders.

AKBs lesen.

Kann gut sein, dass es z.B. nur bis 500,- € Schadenzahlung möglich ist und ihr deswegen keine Mitteilung bekommen habt.

am 25. Oktober 2022 um 18:10

6 Monate sind wohl die Regel. Ausnahmen z. B. bis zum Ablauf des Versicherungsjahres.

Verbindliche Auskunft wie immer: AKB oder Versicherer selbst. Nichts sonst..

Bei meinem HP schaden hatte ich Zeit bis zu 6 Monate den Betrag x zu zahlen,um die Rückstufung abzuwenden.

Das ist halt der Nachteil beim Rabattschutz, beim Wechsel der Gesellschaft hat man davon nix.

Nach über 2 Jahren wird der Rückkauf nicht mehr möglich sein,würde ich mal annehmen

Themenstarteram 25. Oktober 2022 um 19:03

Zitat:

@MartinKa. schrieb am 25. Oktober 2022 um 20:04:42 Uhr:

Handhabt jeder Versicherer anders.

AKBs lesen.

Kann gut sein, dass es z.B. nur bis 500,- € Schadenzahlung möglich ist und ihr deswegen keine Mitteilung bekommen habt.

In den AKBs steht nicht drin ob die 6 bzw. 12 Monatsfrist erst nach Mitteilung der Kosten gilt oder wenn der Fall abgeschlossen wurde.

Darum gehts mir. Weiß das jemand? Selbstverständlich frag ich den Versicherer der wird das aber wahrscheinlich ablehnen. Vielleicht hat hier im Forum jemand einen ähnlichen Fall schonmal gehabt.

Welche AKB sind es genau?

Rabattschutz schützt i.d.R. nicht die SF-Klasse sondern "nur" den Beitrag, den man zahlen muss. Bei 2 Schäden im Versicherungsjahr ist dann auch der Rabattschutz futsch.

Normalerweise erhält man von "normalen" Versicherungen nach Abrechnung des Schadens ein Schreiben in dem man auf den Rückkauf hingewiesen wird. Das kann sich aber auch über ein Jahr hinausziehen. Das wissen wir hier aber nicht.

Die meisten Versicherer haben ein Versicherungsjahr vom 01.01-31.12. Dann sollte der Rückkauf bis 31.12. des Jahres der Mitteilung erledigt sein. ABER es gibt auch sogenannte unterjährige Versicherungen, die nicht mit dem Kalenderjahr korrespondieren.

Auf jeden Fall beginnt die Frist erst ab Erhalt der schriftlichen Abschlussmeldung.

Zitat:

@Karano schrieb am 25. Oktober 2022 um 21:03:14 Uhr:

Zitat:

@MartinKa. schrieb am 25. Oktober 2022 um 20:04:42 Uhr:

Handhabt jeder Versicherer anders.

AKBs lesen.

Kann gut sein, dass es z.B. nur bis 500,- € Schadenzahlung möglich ist und ihr deswegen keine Mitteilung bekommen habt.

In den AKBs steht nicht drin ob die 6 bzw. 12 Monatsfrist erst nach Mitteilung der Kosten gilt oder wenn der Fall abgeschlossen wurde.

Darum gehts mir. Weiß das jemand? Selbstverständlich frag ich den Versicherer der wird das aber wahrscheinlich ablehnen. Vielleicht hat hier im Forum jemand einen ähnlichen Fall schonmal gehabt.

Ich habe jetzt in vier verschiedenen AKB nachgeschaut, es sind immer 6 oder 12 Monate ab Benachrichtigung durch die Versicherung, bei drei der Versicherer erfolgt die Benachrichtigung nur bei Schäden bis 1000 €.

Also die eigenen AKB nochmal genau lesen.

Zitat:

@Gemini1956 schrieb am 25. Oktober 2022 um 21:11:34 Uhr:

Rabattschutz schützt i.d.R. nicht die SF-Klasse sondern "nur" den Beitrag, den man zahlen muss. Bei 2 Schäden im Versicherungsjahr ist dann auch der Rabattschutz futsch.

Rabattretter schütz nur den Beitrag.

Rabattschutz die SF.

 

Und es gibt auch Versicherer, bei denen kannst du mehrere Schäden im Jahr haben, ohne dass es zur Rückstufung kommt.

Wo gibt es noch einen Rabattretter? :confused: .....der im übrigen den Rabatt rettet(e) und nicht den Beitrag.

Themenstarteram 25. Oktober 2022 um 19:51

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 25. Oktober 2022 um 21:18:55 Uhr:

Zitat:

@Karano schrieb am 25. Oktober 2022 um 21:03:14 Uhr:

 

In den AKBs steht nicht drin ob die 6 bzw. 12 Monatsfrist erst nach Mitteilung der Kosten gilt oder wenn der Fall abgeschlossen wurde.

Darum gehts mir. Weiß das jemand? Selbstverständlich frag ich den Versicherer der wird das aber wahrscheinlich ablehnen. Vielleicht hat hier im Forum jemand einen ähnlichen Fall schonmal gehabt.

Ich habe jetzt in vier verschiedenen AKB nachgeschaut, es sind immer 6 oder 12 Monate ab Benachrichtigung durch die Versicherung, bei drei der Versicherer erfolgt die Benachrichtigung nur bei Schäden bis 1000 €.

Also die eigenen AKB nochmal genau lesen.

Vielleicht habe ich den Punkt in der AKB überlesen. Wie hieß der Punkt bei dir im Inhaltsverzeichnis? So könnte ich den Unterpunkt bei mir schneller finden.

Rück(kauf), Entschädigung. Gib mal als Suchwort nur "Rück" ein. Oder unter Schadenfreiheitsrabatt-System (I) schauen.

Themenstarteram 25. Oktober 2022 um 20:17

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 25. Oktober 2022 um 21:55:02 Uhr:

Rück(kauf), Entschädigung. Gib mal als Suchwort nur "Rück" ein. Oder unter Schadenfreiheitsrabatt-System (I) schauen.

Vielen Dank. Bei mir stand in den AKBs drin, dass Sie mir den Schaden mitteilen werden und ich den Schaden dann innerhalb von 6 Monaten begleichen soll.

Das kann die Versicherung leider nicht mehr. Weder habe ich ein Brief noch eine Mail bekommen. Nochmal Glück gehabt. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass sich die Versicherung dennoch weigern wird.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 25. Oktober 2022 um 21:50:36 Uhr:

Wo gibt es noch einen Rabattretter? :confused: .....der im übrigen den Rabatt rettet(e) und nicht den Beitrag.

Vermutlich nur noch in Bestandverträgen.

Generali hatte den z.B. noch bis 2020 bei SF35

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