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Motorrad fahren vor ummeldung aber schon mit EVB nummer

Themenstarteram 12. April 2024 um 22:35

Hallo,

ich habe mir ein Motorrad gekauft welches ich erst in 2 Wochen ummelden kann.

Das Motorrad ist noch auf einen Bekannten angemeldet und versichert.

Kann ich schon vorzeitig das Fahrzeug nutzen, wenn ich die Haftpflicht bereits abgeschlossen habe.

Reicht da wenn ich die Unterlagen der Versicherung habe also die EVB nummer?

Villt weiß das ja einer. Im Netz habe ich nichts darüber gefunden.

Danke im Vorraus

Gruß Thomas

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6 Antworten

Wenn der Verkäufer damit einverstanden ist, dass du auf seiner Versicherung und Zulassung 14 Tage rumfährst, dann juckt das niemanden. Beim Unfall hat der Verkäufer dann leider den Schaden in seiner SF-Klasse erlitten und er wird rückgestuft. Die neue eVB wird erst mit der Verwendung bei der Zulassung auf den Käufer aktiviert.

Themenstarteram 12. April 2024 um 22:53

Okay, wie ist es denn dann wenn der Verkäufer mich bei seiner Versicherung als 2 Fahrer angibt für den zeitraum?

Das geht an sich auch. Die Versicherung geht immer mit dem Kauf und der Übergabe auf den Käufer über. Ab der Übergabe besteht aber parallel auch die Verpflichtung zur Halterummeldung. Das muss man unverzüglich machen, sonst setzt es dafür ein Bußgeld. Liegt im Ermessen der Behörde.

Was hindert denn die schnelle Ummeldung? Es gibt auch das online-Zulassungsverfahren und einen Zulassungsdienst könntest du auch nutzen. Das wären zwei Alternativen wenn du dort grad keinen Termin bekommst.

Themenstarteram 12. April 2024 um 23:22

Leider kann ich das nicht online machen da meine Stadt das nicht anbietet. Außerdem habe ich keine Onlinefunktion für meinen Personalausweiß.

Buenos Dias,

Klarstellung: wurde ein Standard Kaufvertrag abgeschlossen mit Datum und Uhrzeit, geht die Versicherung auf den Käufer über. Der Verkäufer haftet ab dem Zeitpunkt nicht mehr mit seinem SFR (Schadenfreiheitsrabatt). Lediglich Knöllchen und andere Verstöße kommen per Post beim Bekannten an. Kann man aber auch ignorieren, da man den Verkauf nachweisen kann.

Lediglich die KFZ Steuer wird erst nach Ummeldung abgerechnet.

Mein Tipp: ruf den Verkäufer an, teile ihm mit das er sich um seinen SFR keine Sorgen machen muss und bezahle ihm die KFZ Steuer bis zur Ummeldung. Ist er damit einverstanden, viel Spaß mit dem Motorrad.

Da es ein Bekannter ist, könnte man auch erst einmal einen VN-WECHSEL machen und später den Halterwechsel.

Dein Bekannter wäre dann erstmal weiter Halter und du VN.

Das wird aber nur gehen, wenn du das Motorrad bei der bisherigen Versicherung deines Bekannten versicherst.

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