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Kleiner Unfall, Unfallverursacher unbekannt, eure Ratschläge

Themenstarteram 15. April 2024 um 14:37

Hallo,

ich komme direkt zur Situation, ich möchte einfach mal von euch ein paar Ratschläge oder ggf. "Tipps", da es mein erstes Mal ist, dass mir sowas passiert ist

Habe mir vor 2 Monaten ein neues gebrauchtes gekauft, tut eigentlich nichts zur Sache aber wollte es nur mal erwähnen, jedenfalls bin ich Samstag Nacht auf der Autobahn

rumgefahren und bin über eine liegende Stoßstange gefahren, hab noch leicht ausweichen können daher wurde "nur" die Stoßstange, Kühlergrill, Frontlippe und mein Unterfahrschutz

dezent rangenommen, nichts wildes aber schätzungsweiße 1000-1500€ schaden. Habe daraufhin bei der nächsten Parkmöglichkeit geparkt, mir den schaden angeschaut und einfach mal die Polizei angerufen

die meinten, ich könne wenn ich wolle eine Unfallanzeige machen, daraufhin meinten die auch, dass die Stoßstange gerade beseitigt wird und da noch 3 weitere Autos drüber gefahren sind

Ich hab das einfach mal blind gemacht und eine Unfallanzeige gemacht, die haben dann Bilder gemacht und mir eine Vorgangsnummer gegeben. Die meinten, ich solle am Montag (Also heute) bei meiner Versicherung

anrufen und denen das schildern, hab ich natürlich ganz stolz gemacht in dem glauben ich krieg jeden Cent ohne Haken bezahlt, da ich Vollkasko versichert bin.

Die Enttäuschung kam dann aber doch recht schnell, die ADAC Versicherung meinte solang der Unfallverursacher nicht bekannt ist, haben die keinen Gegner der denen das Geld

zurückzahlt und dementsprechend muss ICH die Selbstbeteiligung von 500€ bezahlen und zu 99% eine Rückstufung der SF Klasse in kauf nehmen. (Ich bin fast verzweifelt)

Übrigens bin ich SF Klasse 1 aktuell, ich weiß nicht wie so eine Rückstufung funktioniert aber ich weiß, dass alles unter SF Klasse 1 übertrieben brutal teuer sein wird.

(Für was genau hab ich denn die Versicherung?) Also klar, SB 500€ ist immer noch günstiger als 2000€ Schaden zu bezahlen aber die Rückstufung ist schon mies bitter.

Daraufhin hat der ADAC mir gesagt, dass wir noch keinen Schaden melden sollen, sondern 1-2 Wochen warten, vielleicht sollte bis dahin der Unfallgegner ermittelt werden

die Polizei meinte ganz stolz, dass in 99% aller Fällen, die Gegner nicht ermittelt werden (Supi).

Was hat es mit einem Gutachter auf sich? Sollte ich so jemanden zur Seite holen oder braucht man so jemanden eher bei größere Schäden? Ab wann macht es Sinn einen Gutachter zu haben und wer bezahlt den?

Also was genau sollte ich denn jetzt tun, wenn der verursacher nicht ermittelt wird?

Kriegen die in der von der ADAC vorgebenen Werkstatt auch die originale Stoßstange bzw Teile von meinem Auto? Oder ist das irgendeine Zubehörmüll?

Sollte ich einfach mir mal ein Kostenvoranschlag von FORD direkt machen? Da übernimmt der ADAC aber nur 80%

Wie kann ich sowas zukünftig vermeiden? Also es muss doch eine Möglichkeit geben, dass ich nicht bestraft werde, für etwas, was ich gar nicht getan habe.

Ich dachte aufjedenfall nächstes Jahr daran, mir eine Versicherung zu suchen die einen Rabattschutz gewährleistet..

Sollte ich das selbst aus der Tasche bezahlen oder über die VK regeln lassen? Ich denke die Rückstufung wird krass wenn ich gerade mal SF1 bin..

Wie genau funktioniert das dann, krieg ich eine Rechnung von der Werkstatt und die reich ich bei meiner Versicherung ein oder muss ich das vorstrecken oder krieg ich das Geld was ich haben möchte direkt aufs Bankkonto vom ADAC?

Was sind so eure Tipps und Erfahrung die ihr mir mitgeben könnt, wie habt ihr solche Erfahrungen gehandhabt und was würdert IHR wenn ihr in meiner Situation seid, jetzt tun?

 

ich freue mich über tipps, kritik und kommentare

 

Kurze Infos meinerseits nochmal:

Adac Kfz Versicherung (Basis) leider kein Rabattschutz - Werkstattbindung andernfalls nur 80%

Seit 22.02.24 SF Klasse 1

Seit 2021 Führerschein

Auto ist ein Ford Fiesta ST Mk8 aus dem Baujahr 2019

lg marcel

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19 Antworten

Für die Versicherung ist das ein ganz normaler Kaskoschaden und wird auch so behandelt (Selbstbeteiligung, Höherstufen etc.). Sollte der Stoßstangenverlierer noch ermittelt werden, kannst Du von ihm den Schaden zurückfordern.

Wie das dann genau abläuft, musst Du bei Deiner Kasko erfragen. Entweder macht das die Kasko dann direkt mit der Haftpflichtversicherung des Verursachers aus (Regress), oder Du machst Deine Ansprüche (SB und Kosten der Höherstufung) bei der Haftpflichtversicherung geltend.

am 15. April 2024 um 14:43

Naja eine Vollkasko ist kein Freifahrtschein, immer wenn was passiert (und Du findest keinen Schuldigen) zahlst Du. Auch mit Versicherung (halt den Selbstbehalt und die dann massiv höheren Gebühren)

Die Versicherung (alle Versicherungen) soll nur dafür sorgen, dass Du im worst case (Auto komplett kaputt) nicht pleite gehst. Rechne doch durch, was günstiger ist.

Bei SF1 dürftest Du eh tonnenweise Geld zahlen, da macht eine Rückstufung auch nicht mehr viel.

Mein Tipp ist immer: Die ersten 5 Jahre nach dem Führerschein irgend eine Schrottkarre fahren wo alles egal ist und dann gemütlich in SF5 Vollkasko einsteigen.

Hä?

Themenstarteram 15. April 2024 um 14:46

tut mir leid meister, dass du noch nie Fragen in deinem Leben hattest und schon von Geburt an wusstet, wie das alles abläuft

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 15. April 2024 um 16:45:18 Uhr:

Hä?

Was?

Ich würde das bei SF1 sofort über die VK abwickeln. Die VK schickt einen Gutachter bzw. es meldet sich die Partnerwerkstatt zwecks Abholung. Wenn die Reparatur durch ist würde ich das Schadenkündigungsrecht nutzen und das Auto kurzfristig abmelden. Dann würde ich bei einer anderen Versicherung eine eVB ohne Nutzung eines Vorvertrages beantragen und damit das Auto mit neuem Vertrag wieder zulassen. Die SF könnte je nach Versicherung und FS-Alter sogar besser als SF1 ausfallen.

Guter Tipp. Trick 17:)

Aber die Anmeldung des Fahrzeugs auf ein Familienmitglied dürfte funktionieren. Ob's Prämie spart, muss man halt ausrechnen.

Eventuell wäre eine Reparatur mit gebrauchten Teilen machbar, der Unterfahrschutz lässt sich vielleicht ausbeulen und weiter verwenden.

Beim vergleichbaren Unfall - da war es eine Abgasanlage, die ich überfahren habe - erlitt mein Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden. Versicherung hat den Gutachter beauftragt und anstandslos den Schaden erstattet. "Täter" ebenfalls unbekannt und ich bezweifele, dass auf die Suche viel Energie verwandt wurde.

Sicherlich gehts ggf. mit dem kleinen Umweg. :)

Würde mir einfach mal meine AKB bezüglich der Rückstufung im Kaskofall durchlesen.

Wahrscheinlich wird der Kaskobeitrag um ca 30% für ein Jahr steigen, wenn du die Rep. über die Kasko machst.

Einfach mal durchrechnen

Wieder ein langer Text für eine kurze "Geschichte".

 

Lass es über die VK abrechnen und kündige die VK rechtzeitig zum Ende des Versicherungsjahres.

 

Wenn du dann später wieder mal eine VK abschließen möchtest, orientiert sich die SF-Einstufung an der SF deiner Haftpflicht.

@bymarcii mit SF1 wirst du wahrscheinlich keinen Versicherer finden, welcher dir Rabattschutz gewährt. I.d.R. gibt's den erst ab SF4 oder besser.

Wenn ich richtig geschaut habe, ist SF 1=53%, SF 1/2=55%. Lohnt sich da das ganze Theater?

Warum verzweifelt? wer sollte denn hier Deiner Meinung nach zahlen ?

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