ForumKFZ Leasing
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. KFZ Leasing
  6. Firmenwagen per Gehaltsumwandlung - abgezogene Leasingrate als Werbungskosten absetzbar?

Firmenwagen per Gehaltsumwandlung - abgezogene Leasingrate als Werbungskosten absetzbar?

Themenstarteram 23. April 2024 um 8:02

Mir wurde die Option auf einen Firmenwagen angeboten. Ich habe freie Fahrzeugwahl, da mir die Netto-Leasingrate vom Brutto-Gehalt abgezogen wird. Leasingnehmer ist aber natürlich die Firma.

Bisher kannte ich nur das Modell 1%-Versteuerung des geldwerten Vorteils. Das kommt hier bei der Gehaltsumwandlung zwangsweise noch dazu. Der Abzugg der Leasingraten vom Bruttogehalt verringert doch den geldwerten Vorteil?

Meine Frage: kann ich die monatlichen Abzüge ganz normal als Werbungskosten bei der Est absetzen?

Das würde dann bedeuten, dass ich erst nach dem Steuerbescheid anhand des persönlichen Steuersatzes ausrechnen könnte, was mich der wagen de facto tatsächlich kostet.

Ähnliche Themen
11 Antworten

Grundsätzlich? Nein.

Es gibt verschiedene Gestaltungsmodelle, angefangen vom klassischen Dienstwagen mit Versteuerung, damit man nach der Arbeit zum Einkaufen fahren kann,

bis zum Wunschmodell in der Kfz-Branche, um den Absatz anzukurbeln und die Zulassungszahlen zu beschönigen.

Müsste man schauen, was hier vorliegt.

Allen gemeinsam ist, dass man die Pendlerpauschale zum Arbeitsplatz absetzen kann. Alle Kosten darüber hinaus sind privat und wird vom Finanzamt nicht subventioniert.

Themenstarteram 23. April 2024 um 14:37

Ok, das wird dann aber auch auf einigen Expertenseiten falsch dargestellt. Überall war zu lesen, dass Zuzahlung abgesetzt werden kann.

Beispiele dieser "Expertenseiten"? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das auf diesen Seiten so zu lesen ist ;)

Wenn für die Privatnutzung durch den AN aus dem alten Netto ein Kostenbeitrag an den AG gezahlt wird, dann mindert das den gwVorteil ggf. bis null. Aber dann gibt man eben eigenes Geld für das Betriebsmittel Pkw aus. Muss man mögen oder lassen.

Zitat:

Ok, das wird dann aber auch auf einigen Expertenseiten falsch dargestellt. Überall war zu lesen, dass Zuzahlung abgesetzt werden kann.

Eine Brutto-Gehaltsumwandlung ist keine private Zuzahlung. Der AG zahlt dir weniger Gehalt und finanziert davon das Auto. Steuerlich absetzbar ist dann nur die Pendlerpauschale, wie beim Privat-PKW oder anderen Verkehrsmitteln auch.

 

Wenn die Zuzahlung aus dem Brutto erfolgt, ist der steuerliche Effekt ja schon vorhanden. Den geldwerten Vorteil mindern nur Kosten, die vom netto bezahlt werden, z.B. Autowäschen, Kraftstoffe im Urlaub etc.

Themenstarteram 23. April 2024 um 20:36

Ok, danke. Verstanden …

Zitat:

@Saint_Alfonzo schrieb am 23. April 2024 um 16:37:35 Uhr:

Ok, das wird dann aber auch auf einigen Expertenseiten falsch dargestellt. Überall war zu lesen, dass Zuzahlung abgesetzt werden kann.

Ich vereinfache die Sache mal.

Der Geldwerte Vorteil ist das, was der Chef dir "schenkt".

Darfst du dir im Elektromarkt einen Fernseher für 1.000 Euro mitnehmen, beträgt das Geschenk 1.000 Euro.

Bezahlst du dafür 500 Euro von deinem Nettogehalt, ist das Geschenk vom Chef nur 500 Euro wert.

Die 500 Euro Zuzahlung sind damit steuerlich berücksichtigt und können nicht noch zusätzlich in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Abgesehen davon ist alles privat veranlasst und hat keinen beruflichen Nutzen. Daher sind das keine Werbungskosten.

Den geldwerten Vorteil senkt aber, wenn man den Firmenwagen betreffende Kosten teilweise selber übernimmt.

Die pauschale 1 %-Versteuerung geht von einem "All Inclusive"-Auto aus. Wenn ich nun Kosten für das Auto selber trage, z.B. Pflege oder Kraftstoff im Urlaub, kann ich diese Kosten in der Steuererklärung direkt vom geldwerten Vorteil abziehen und bekomme entsprechend Steuern zurück.

Themenstarteram 26. April 2024 um 21:34

Mmmmh … es scheint aber auch ein Unterschied zu sein, ob die Leasingrate vom Brutto oder vom Netto abgezogen wird. Online kenne ich nur den Nettolohn-Rechner, der das vom Netto abzieht … bin mir aber nicht ganz sicher.

Wenn die Leasingrate vom Brutto abgezogen wird, interessiert sie weder den Firmenwagenrechner noch das Finanzamt. Das ist dann schlicht Gehalt, das nicht gezahlt und folglich auch nicht versteuert wird. Und Steuern, die Du nicht gezahlt hast, kannst Du auch nicht zurückfordern.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. KFZ Leasing
  6. Firmenwagen per Gehaltsumwandlung - abgezogene Leasingrate als Werbungskosten absetzbar?