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Firmenwagen Hybrid - Fahrtenbuch - 0,5 Prozent Versteuerung

Themenstarteram 18. März 2024 um 13:21

Hallo Zusammen, ich habe eine Frage zu der Versteuerung (0,5 Prozent) meines neuen Firmenwagens (Hybrid), welchen ich zu 100 Prozent (Büro, Privat, Kunde) von meinem Arbeitgeber gestellt bekommen.

Da ich Fahrtenbuch führe und somit nicht der Bruttolistenpreis, sondern alle anfallenden Kosten (Leasing, Benzin, Versicherung etc) im Jahr in Betracht gezogen werden, stelle ich mir die Frage, ob es in diesem Fall auch die 0,5 Prozent Versteuerung gibt.

Ich frage, weil ich von einem Bekannten das gehört habe, aber leider auch nichts genaueres im Internet dazu finde.

Danke für Eure Hilfe.

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5 Antworten

Ist dein Arbeitgeber damit einverstanden, dass du Fahrtenbuch führen willst? Ich finde die FB-Methode auch gut, hab das auch 16 Jahre durchgezogen, allerdings berichten hier doch recht viele, dass die Arbeitgeber das oft aus Gründen der vereinfachten Handhabung nicht haben wollen.

Wenn du FB führst, tust du das doch in der Absicht, eben nicht pauschal (und damit womöglich nachteilig) versteuern zu müssen.

Vorausgesetzt der AG macht mit, dann ist die zweite Frage, wie groß der private Anteil an den gefahrenen km werden wird (also private Fahrten plus Fahrten zum Arbeitsplatz und zurück). Je nachdem wie viel das ist, kann die pauschale Versteuerung mit 0,5% durchaus günstiger werden.

Bei mir lag der private Anteil immer bei ungefähr 3% der gefahrenen km, da wäre die bei mir anzuwendende 1%-Versteuerung deutlich teurer gewesen. Lag aber daran, dass wir a) zwei weitere rein private Autos im Haushalt hatten und b) kein Weg zur Arbeitsstätte vorlag, weil sich die bei mir zuhause befand. Kommt sehr auf deine speziellen Verhältnisse an.

Und jetzt von der anderen Seite als Beispiel für dich. Bei mir liegt die private Nutzung bei >90%, dann sieht es mit der 1% oder 0,5% Regelung wieder anders aus und lohnt sich.

Also wie mein Vorredner schon geschrieben hat, wie viel fährst denn privat?

Auch nicht ganz uninteressant ist ob du einen Home Office Vertrag hast (gut) oder 100km weg wohnst (eher schlecht).

Zum 2. Punkt —> Mein jetziger AG sowie auch der Vorangegangene (beides Konzern), gehören zu denjenigen, die kein Fahrtenbuch akzeptieren, wegen dem mehr an Aufwand.

Also sind diese drei Punkte eigentlich für dich entscheidend.

VG

Themenstarteram 18. März 2024 um 18:26

Sorry aber das war nicht meine Frage. Für mich kommt nur die FB Methode in Frage, da ich viel geschäftlich fahre. Alles schon durchgerechnet. Mir geht es dadrum, ob ich, wenn ich mir jetzt einen Hybrid zulege, von der 0,5 Prozentregel profitiere oder ist das bei der FB Methode sch.. egal? Sprich wird genau weiterhin so versteuert wie aktuell mit meinem Diesel.

Sorry, dann falsch verstanden. Ja selbstverständlich gilt auch bei der FB Methode der verringerte Satz auf alle anfallende tatsächliche Kosten.

VG

Ganz allgemein und ich hoffe, das gilt nicht als Rechtsberatung: Die Fahrtenbuchmethode kann immer nachträglich in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, wenn man die dazu notwendigen Informationen von seinem Arbeitgeber erhält (die Gesamtkosten des Fahrzeugs im Jahr). Man rechnet dabei die Pauschalversteuerung vom Einkommen runter und die neue Versteuerung drauf.

In dem Fall werden nur bestimmte Kosten bei Hybriden halbiert (Abschreibung bzw. Leasingrate).

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