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Firmenwagen fast ausschließlich privat

Themenstarteram 29. März 2016 um 10:58

Hallo,

mir ist angeboten worden einen Firmenwagen zu bekommen.

Diesen würde ich überwiegend privat nutzen. Fahrten von zu Hause zur Arbeitsstätte kommen vielleicht einmal aller zwei Wochen vor. Insgesamt schätze ich die berufliche Nutzung auf 10-15%.

Frage: Gibt es eine Möglichkeit der Besteuerung der Fahrtstrecke vom Wohnort zur Arbeitsstätte zu entgehen? Also, dass ich nur die 1% vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs versteuere. Falls es hilft, würde ich auch komplett auf die Fahrten von zu Hause zur Arbeitsstätte verzichten.

Ich danke für Antworten

Viele Grüße

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22 Antworten

Nur, wenn du keinen festen Arbeitsplatz im Betrieb hast (zB Außendienstler / festes Home Office etc) kommst Du um die Versteuerung des Arbeitswegs herum. Achtung, dann kannst Du aber auch keine Werbungskosten für Fahrten zur Arbeit geltend machen.

Wenn Du einen Arbeitsplatz hast und ihn lediglich nicht (oder selten) mit dem Firmenwagen anfährst, reicht das nicht, um der Versteuerung zu entgehen.

Zitat:

@jcwww schrieb am 29. März 2016 um 13:19:57 Uhr:

Nur, wenn du keinen festen Arbeitsplatz im Betrieb hast (zB Außendienstler / festes Home Office etc) kommst Du um die Versteuerung des Arbeitswegs herum. Achtung, dann kannst Du aber auch keine Werbungskosten für Fahrten zur Arbeit geltend machen.

Wenn Du einen Arbeitsplatz hast und ihn lediglich nicht (oder selten) mit dem Firmenwagen anfährst, reicht das nicht, um der Versteuerung zu entgehen.

Das ist so nicht richtig. Es gibt ein BFH-Urteil (aus dem Kopf aus 2011), wonach man die Versteuerung der Entfernungskilometer Wohnort-Arbeitsplatz nur für die Tage vornehmen muss, an denen die Strecke auch wirklich mit dem Firmenwagen gefahren wurde.

In der Regel muss ein Nachweis (zB Persönliche Monatskarte des öffentlichen Nahverkehrs) erbracht werden, dazu würde ich das FA ansprechen.

Die Tage, an denen man mit dem Wagen fährt sind dann ganz normal mit 0,002% des BLP pro KM zu versteuern. Wenn es sich um wenige Tage handelt ist das durchaus lohnenswert (ab 16 Tagen Nutzung im Monat wäre die Pauschalversteuerung mit 0,03% vorteilhafter).

Auch können ganz normal weiter Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden.

Mit dem AG zu besprechen ist, wie er sich verhält. "Meiner" wendet für alle Firmenwagen weiterhin die Pauschalversteuerung an. Da der Arbeitgeber prüfen müsste, ob der AN wirklich nicht mit dem Firmenwagen gekommen ist, bzw die korrekte Versteuerung vornehmen müsste dürfte dieses Vorgehen die Regel sein. In diesen Fällen muss man die zu viel einbehaltenen Steuern über die Veranlagung zurück holen. Je nach Entfernung ist eine Überlegung, dies mit dem FA im Vorfeld zu besprechen und sich darüber einen Freibetrag einräumen zu lassen.

Davon unberührt ist allerdings die 1%-Versteuerung für die private Nutzung.

Natürlich ist dies alles nur meine private Meinung und keine Steuerberatung.....

Themenstarteram 29. März 2016 um 20:22

Hallo,

danke für die Antwort. Das was du beschreibst ist auch hier noch einmal beschrieben: http://www.spesen-ratgeber.de/.../

Die restlichen Tage würde ich mit einem Jobticket (stellt auch der AG) zur Arbeit fahren. Firmenwagen ist bei uns (kleine Firma) noch neu, daher sind auch noch keine Erfahrungswerte vorhanden.

Jobticket ist doch super, das ist eh personalisiert, damit ist der Nachweis kein Problem. Nutze diese Möglichkeit selber seit 2012 und funktioniert anstandslos.

Ich hab dem kleinen Lurch mal einen grünen Daumen spendiert. :)

Ergänzen möchte ich noch, dass eine Betriebsstätte des Arbeitgebers nicht bloss durch einen vorhandenen Schreibtisch zur Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers wird. (neues Reisekostenrecht ab 2014).

Wer lediglich sporadisch zur Teilnahme an Teambesprechungen oder zur Abgabe vom Urlaubsantrag oder Monatsbericht den Arbeitgeber aufsucht, begründet dort keine Tätigkeitsstätte.

Und dann hat man auch keine Fahrten dorthin zu versteuern, selbst die gelegentlichen Fahrten sind kein lohnsteuerpflichtiger Vorteil.

Themenstarteram 30. März 2016 um 6:54

Zitat:

@kleiner_Lurch schrieb am 29. März 2016 um 22:55:19 Uhr:

Jobticket ist doch super, das ist eh personalisiert, damit ist der Nachweis kein Problem. Nutze diese Möglichkeit selber seit 2012 und funktioniert anstandslos.

Wie läuft es denn genau bei dir bzw. wie weist du nach, dass du unter 15x / Monat mit dem Auto zur Arbeit gefahren bist? Reicht dem FA da das Jobticket oder musst du noch zusätzlich ein Fahrtenbuch führen?

Zweite Frage: Wenn ich die 0,002% Regel anwende muss ich dann dem FA bescheid geben oder reicht es wenn ich diese Info dem Steuerberater meines Arbeitgebers mitteile?

Viele Grüße

 

Versuche mal Deine Fragen etwas aufzuteilen:

Vorab zu Deinem Arbeitgeber und der Est-Erklärung: Die (Pauschale) Versteuerung mit 0,03% des BLP pro Monat, die Dir Dein AG auf der Gehaltsabrechnung belastet hat noch nichts mit der endgültigen Veranlagung zu tun. Dein AG ist dafür verantwortlich, dass die Firmenwagenversteuerung ordnungsgemäß erfolgt. Alles andere außer der der Pauschalversteuerung ist für ihn nicht praktikabel, mit viel zu viel Arbeitsaufwand verbunden und birgt steuerliche Risiken.

Die Regel wird daher fast immer sein, dass der AG die Pauschalversteuerung vornimmt, und Du diese in der Veranlagung "korrigierst".

Dazu stellest Du "einfach" eine Rechnung (mit Verweis auf das BFH-Urteil) auf, in der zum einen die bereits versteuerten Entfernungskilometer auftauchen und davon die tatsächlich zu versteuernden Beträge (anzahl Tage x km x 0,002% des BLP) abgezogen werden. Die Tage an denen Du mit dem Wagen zur Arbeit gefahren bist müssen mit konkretem Datum aufgelistet sein. Die verbleibende Differenz ist der Wert, um den Du dein Jahresgehalt gem Lohnsteuerbescheinigung in der Erklärung manuell korrigierst (reduzierst).

Als Fahrt zur Arbeit zählt übrigens nur die direkte Fahrt "morgens". Wenn Du zuerst beispielsweise zu einem Kunden und dann zur Arbeit fährst dürfte es sich nicht mehr um eine steuerrelevante Fahrt zur Arbeitsstätte handeln.

Für den Nachweis:

Das Wesentliche ist der grundsätzliche Nachweis, dass Du NICHT mit dem Firmenwagen zur Arbeit fährst, damit Du überhaupt einen Ansatz hast, die Entfernungskilometer nicht zu versteuern. Das ist mit der personalisierten Monatskarte der Öffis gegeben, und die Deienr Est-Erklärung beigelegt werden sollten.

Ich hatte seinerzeit mit dem FA telefoniert und gefragt, was Sie sonst für Unterlagen gerne hätten. Monatskarten und eigene Aufstellung haben gereicht. Ein Fahrtenbuch, nur als Nachweis der Fahrten zur Arbeit hätte ich auch als unverhältnismäßig angesehen. Würde das bei dieser Thematik auch immer empfehlen, als sich selber etwas "auszudenken" und sich später zu wundern, wenn das FA das nicht akzeptiert.

Dies ist natürlich nur meine Meinung und Erfahrung und keine Steuerberatung! Fragt daher besser Euren Steuerberater!

Gruß Lurchi

Erstaunlich, dass das FA das einfach so schluckt.

Ich halte das nicht für repräsentativ.

Zitat:

@DerBasse schrieb am 31. März 2016 um 16:34:11 Uhr:

Erstaunlich, dass das FA das einfach so schluckt.

Ich halte das nicht für repräsentativ.

Da gibt es nichts zu schlucken. Allgemeingültige Rechtssprechung, die durch die Steuerverwaltung entsprechend umgesetzt wird.....

Den einzigen Streitpunkt könnte es bezüglich eines Fahrtenbuches geben, wenn ein FA dieses als Nachweis verlangT.

Bin mir relativ sicher, dass es auch gegenteilige Urteile gibt. Suche da morgen vielleicht etwas raus.

Habe eben auch noch einmal nachgesehen.

Grundlage ist kein Urteil (die gab es vermutlich vorher...sorry dafür, das hatte ich falsch gespeichert), sondern das BMF-Schreiben vom 01.04.2011, in dem zu dieser Sache Stellung bezogen wurde.

Insofern "bombensicher", da durch die Finanzverwaltung selber veröffentlicht.....

Ok da steht, dass du deinem Chef gegenüber erklären kannst, dass du das Kfz nur so und so oft im Monat für Fahrten zur Arbeit genutzt hast. Er meldet das dann so als Lohn an.

Ist ja ok so.

Nur, dass man, wenn der Arbeitgeber anmeldet, dass man immer mit dem Wagen zur Arbeit ist, dann im Rahmen der Veranlagung nur mit einem Fahrschein glaubhaft machen kann, dass man die Fahrten zur Arbeit zu Unrecht versteuert hat, halte ich prinzipiell für möglich, aber das kann sicher auch anders ausgehen.

Gerade bei Fahrzeugen mit hohem BLP und bei größerer Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte könnte man sich doch mit einer Zahlung von 70€ (hier bei uns) den eigenen Lohn monatlich um einen deutlich höheren Betrag drücken?

Wobei, ob das wirklich einen Unterschied von 70€ Steuer pro Monat macht und sich der Kauf lohnt? Meist eher nicht.

Interessanter wird es, wenn man das Ticket vom Arbeitgeber als steuerfreien Sachbezug oder halt pauschal versteuert erhält.

Firmenwagen und Fahrkarte ist dann aber eine wirklich großzügige Maßnahme vom Arbeitgeber.

In dem BMF-Schreiben steht definitiv NICHT, dass eine personalisierte Monatskarte als Nachweis ausreichend ist. Vielmehr steht dort, dass der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber monatlich schriftlich darlegen muss, an welchen Tagen (mit Datumsangabe) er das Fahrzeug für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle genutzt hat.

Wenn euer Finanzamt sich tatsächlich mit der Vorlage einer personalisierten Monatskarte zufrieden gibt, dann habt ihr einfach Glück gehabt, ein Rechtanspruch können andere daraus nicht ableiten.

Eine mündliche Auskunft "ist nichts Wert", ´frag doch mal nach einer verbindlichen Auskunft gem. §89 (2) AO.

So sehe ich das auch. Gibt immer Leute, die abenteuerliche Sachen durch bekommen, wo man sich wirklich fragt, ob da im Amt ein Azubi sitzt oder der Beamte völlig desinteressiert alles durchgehen lässt.

Eine Mandantin hat vor einem Wechsel des Wohnorts und somit des Finanzamts zehn Jahre lang Fahrten einer doppelten Haushaltsführung trotz Firmenwagen durch bekommen und war dann entsetzt, als wir ihr mitteilen mussten, dass das so nicht geht.

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