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Beitragsberechnung noch nicht da, was passiert mit dem Versicherungsschutz?

Themenstarteram 30. Dezember 2023 um 23:49

Moin,

ich habe dieses Jahr die Kfz-Versicherung gewechselt sowohl für mein Auto als auch Motorrad.

Die ersten Beitragsrechnungen kamen Anfang Dezember/Ende November bei mir an und wiesen leider Fehler auf.

Der Fehler lag darin das ich beim Online abschließen der Versicherungen die SF-Klassen der Sondereinstufungen meiner alten Versicherung angegeben hatte und nicht die tatsächlichen.

Ich habe daraufhin nachdem ich vom Fehler mitbekommen habe natürlich der neuen Versicherung sofort bescheid gegeben und diese wollten mir eine neue Beitragsrechnung zu schicken (sowohl für das Auto als auch das Bike).

Nun ist es aber leider schon Ende des Jahres und ich habe noch immer nichts bekommen und nach weiterem nachfragen auch noch keine Rückmeldung bekommen.

 

Als ich Mitte Dezember meinen Versicherungsberater der neuen Versicherung danach gefragt habe ob ich die alten Beitragsrechnungen schon bezahlen solle meinte er "Nein" und das ich auf die neuen berichtigten warten solle.

Aber wie steht's um den Versicherungsschutz in meinem Fall ???

Ich habe nun sicherheitshalber heute "verspätet" den Versicherungsbeitrag für das Auto bezahlt da ich dort (sollte was an Neujahr mit dem Auto passieren) auf keinen Fall auf einen Schutz verzichten kann.

Was meint ihr, wie steht es in meinem Fall um meinen Versicherungsschutz?

Muss ich was befürchten?

Was würdet ihr in meinem Fall tun?

Das ist das erste Mal das ich meine Kfz-Versicherung online beantragen haben lassen.

Euch allen ein guten Rutsch ins neue Jahr!

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33 Antworten

So was ähnliches hatte ich auch schon.

Die Versicherung setzt dir dann Fristen .

Bei mir war

1. Frist

4 Tage um den Fall mit der Versicherung zu klären

2. Frist

Wenn kein Kontakt zur Versicherung zustande kommt

meldet nach 4 Wochen die Versicherung der Zulassungsstelle daß kein Versicherungsschutz mehr besteht.

Die Kosten für den Versicherungsschutz bis zum Tage der Kündigung wird dem Fahrzeughalter berechnet.

Hallo,

 

wenn du tatsächlich selbst zahlst, war es richtig, zu zahlen. Ohne Erstbeitrag kein Versicherungsschutz. Mit allen Konsequenzen.

 

Den ganzen Stress kannst du natürlich vermeiden, wenn du eine Einzugsermächtigung erteilst. Das gilt als Zahlung und wenn die Versicherung nicht rechtzeitig abbucht, ist das nicht dein Problem.

 

Viel Glück

 

Wowi51

Komisch. Du fragst deinen "Versicherungsberater" und bekommst eine eindeutige Antwort.

 

Diesen Rat befolgst du aber nicht.

 

Und jetzt fragst du in einem Internetforum.

Versicherungsberater sind in der Regel Verkäufer. Und ob der sich im Streitfall an deine Aussage erinnert? Oder gibt's was schriftliches?

Ich kenne keine Versicherung mit der man nicht innerhalb von 5 Minuten direkt Kontakt aufnehmen kann, also?

Ich kenne keine Versicherung, welche man online abschließt und danach noch seinen Berater um Rat fragen kann. Und wenn man schon um Rat fragt, warum befolgt man den dann nicht?

Zitat:

@wowi51 schrieb am 31. Dezember 2023 um 12:03:56 Uhr:

Versicherungsberater sind in der Regel Verkäufer. Und ob der sich im Streitfall an deine Aussage erinnert? Oder gibt's was schriftliches?

Was hat die Frage des TE an den Berater mit Verkauf zu tun?

Themenstarteram 31. Dezember 2023 um 13:39

Zitat:

@nogel schrieb am 31. Dezember 2023 um 09:53:33 Uhr:

Komisch. Du fragst deinen "Versicherungsberater" und bekommst eine eindeutige Antwort.

Diesen Rat befolgst du aber nicht.

Und jetzt fragst du in einem Internetforum.

Da in den Versicherungsunterlagen steht das der Versicherungsanspruch bei Nichtzahlung nicht gewährleistet/gültig ist?

Wer sagt das der Versicherungsberater und die Versicherung bei (hoffen wir nicht) Schäden am versicherten Fahrzeug dazu bereitstehen mich zu Vertreten und zu zahlen obwohl ich den Beitrag noch nicht gezahlt habe?

Es ist schön sich paar Meinungen und Erfahrungen einzuholen sollte es zu dem schlimmsten Fall kommen.

Themenstarteram 31. Dezember 2023 um 14:08

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 31. Dezember 2023 um 12:59:58 Uhr:

Ich kenne keine Versicherung, welche man online abschließt und danach noch seinen Berater um Rat fragen kann. Und wenn man schon um Rat fragt, warum befolgt man den dann nicht?

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 31. Dezember 2023 um 12:59:58 Uhr:

Zitat:

@wowi51 schrieb am 31. Dezember 2023 um 12:03:56 Uhr:

Versicherungsberater sind in der Regel Verkäufer. Und ob der sich im Streitfall an deine Aussage erinnert? Oder gibt's was schriftliches?

Was hat die Frage des TE an den Berater mit Verkauf zu tun?

Berater sind in der Regel Vermittler der Versicherungen die auch eine Provision bei abschließen von Verträgen bekommen oder nicht ???

Sie sind nicht der Versicherungsgeber und stellen die Regeln auf.

Der Versicherungsberater hat sich jeden falls heute Mittag bei mir gemeldet (überraschend an einem Sonntag) und ich habe das Problem angesprochen.

Er hat mir versprochen, dass sollte was passieren er das hinkriegen würde und ich nichts zu befürchten habe.

Laut ihm sei es viel problematischer gewesen hätte ich nicht bescheid gegeben das die Angaben nicht stimmen, da ich sonst nachzahlen hätten müssen oder hätte ich von mir aus bewusst nicht bezahlt.

Da er aber bescheid weiss würde er sich im Schadenfall dann dazu bereiterklären das mit der Versicherung abzuklären und hat sich alles aufgeschrieben.

Er meinte übrigens auch es wäre gut das ich den Beitrag gezahlt habe, hätte nicht gemusst aber, so ist es für beide Parteien angenehmer.

Viele Grüße

Ganz viele komische Dinge, die da bei dir passieren.

- Du gibst im Antrag die falschen SF an. Bemerkst den Fehler dann aber selber, als die Versicherungsscheine kommen.

Warum da jetzt auf einmal und nicht gleich beim Antrag selber?

- Dann gibt es einen Berater, obwohl du den Vertrag Online abgeschlossen hast? Auch dass ist sehr ungewöhnlich.

Wo kommt der jetzt auf einmal her und warum hast du den Antrag nicht über ihn abgeschlossen?

- Dieser Berater ruft dich heute Mittag, an einem Sonntag, an Silvester überraschenderweise an. Du spichst ihn daraufhin auf das "Problem" an.

Da stellt sich mir jetzt die Frage: Was war der Grund, warum er dich angerufen hat?

- Der Berater sagt, er setzt sich für dich ein, wenn was ist. Warum sollte er das sagen? Du hast den Beitrag doch gestern bezahlt. Damit ist die Geschichte doch erledigt.

Also irgendwie willst du uns da wohl nicht die komplette Wahrheit erzählen, sondern irgend eine Geschichte stricken, die dann aber doch nicht aufgeht, weil zu viele Ungereimtheiten darin enthalten sind.

Wenn alles wahr wäre, dann hätte dein Berater heute Mittag am Telefon gesagt:

"Sie haben überwiesen? Super. Damit sind wir auf der sicheren Seite und alles ist in bester Ordnung.

Im Schadensfall können wir ja leicht nachweisen, dass die Überweisung rechtzeitig gemacht wurde"

1. Versicherungsschutz, auch wenn er vorläufig ist, erlischt erst dann, wenn die Versicherung dies ankündigt und am Ende diesen Entzug auch mitteilt. Hat sie aber in deinem Fall eher nicht, weder angedroht noch durchgeführt. Bis dahin besteht somit Versicherungsschutz. Daher war das unnötige Panik.

2. Du hättest auch erst einmal einen aus deiner Sicht angemessenen Beitrag bezahlen können und/oder hättest "unter Vorbehalt" gezahlt. Aber glücklicherweise hat der BGH schon vor Jahren entschieden, dass die Bezahlung einer Rechnung ohne Vorbehalt nicht zwangsläufig bedeutet, dass die der Rechnung zu Grunde liegenden Forderung anerkannt wird.

3. Im Normalfall ist eine Rechnung sachlich unstrittig und richtig, aber wenn es nicht so ist und man bekommt gesagt, man solle diese Rechnung bis zur Klärung erst mal gar nicht zahlen, dann ist das ebenfalls der Normalfall.

Themenstarteram 31. Dezember 2023 um 15:41

Zitat:

@Traveler schrieb am 31. Dezember 2023 um 16:09:22 Uhr:

Ganz viele komische Dinge, die da bei dir passieren.

- Du gibst im Antrag die falschen SF an. Bemerkst den Fehler dann aber selber, als die Versicherungsscheine kommen.

Warum da jetzt auf einmal und nicht gleich beim Antrag selber?

- Dann gibt es einen Berater, obwohl du den Vertrag Online abgeschlossen hast? Auch dass ist sehr ungewöhnlich.

Wo kommt der jetzt auf einmal her und warum hast du den Antrag nicht über ihn abgeschlossen?

- Dieser Berater ruft dich heute Mittag, an einem Sonntag, an Silvester überraschenderweise an. Du spichst ihn daraufhin auf das "Problem" an.

Da stellt sich mir jetzt die Frage: Was war der Grund, warum er dich angerufen hat?

- Der Berater sagt, er setzt sich für dich ein, wenn was ist. Warum sollte er das sagen? Du hast den Beitrag doch gestern bezahlt. Damit ist die Geschichte doch erledigt.

Also irgendwie willst du uns da wohl nicht die komplette Wahrheit erzählen, sondern irgend eine Geschichte stricken, die dann aber doch nicht aufgeht, weil zu viele Ungereimtheiten darin enthalten sind.

Wenn alles wahr wäre, dann hätte dein Berater heute Mittag am Telefon gesagt:

"Sie haben überwiesen? Super. Damit sind wir auf der sicheren Seite und alles ist in bester Ordnung.

Im Schadensfall können wir ja leicht nachweisen, dass die Überweisung rechtzeitig gemacht wurde"

Ich bin jedenfalls froh das ich beruhigt wurde und ich problemlos ohne Sorgen fahren kann.

- Die SF Klasse die angegeben hatte war eine Sondereinstufung der vorherigen Versicherung wovon ich nicht wusste und erst nach dem der neue Versicherungsschein da war mitbekommen habe. Die Kündigung der alten Versicherung hatte länger gedauert als gedacht, und das Schreiben mit den tatsächlichen SF-Klassen bekam ich erst nach Vertragsabschluss der neuen Versicherung , deswegen meine Korrektur.

- Ich war bei dem Berater davor zur Besprechung und habe zu Hause dann alleine den Vertrag abgeschlossen, der Berater wurde mir dann auch vertraglich zugeschrieben sollte es irgendwelche Anliegen geben.

- Ich weiß nicht warum er ausgerechnet heute angerufen hat und nicht die Tage davor, er hat wahrscheinlich nochmal die von mir geschickten Nachrichten gelesen.

Die Frage kann dir nur der Vermittler/Berater erklären was ihm in dem Moment durch den Kopf ging.

- Ich finde das ehrlicherweise selbst bisschen komisch warum ich den Beitrag nicht gleich bezahlen hätte können, da es wie es scheint ja okay sei??!

 

Auf jeden Fall sind meine Sorgen jetzt verschwunden und ich muss nichts befürchten sollte es die Tage zu einem Schaden kommen.

Einfach aus Langeweile oder sonst auch immer logge ich mich in kein Forum rein und schreibe solche Romane.

 

 

Themenstarteram 31. Dezember 2023 um 15:48

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 31. Dezember 2023 um 16:11:52 Uhr:

1. Versicherungsschutz, auch wenn er vorläufig ist, erlischt erst dann, wenn die Versicherung dies ankündigt und am Ende diesen Entzug auch mitteilt. Hat sie aber in deinem Fall eher nicht, weder angedroht noch durchgeführt. Bis dahin besteht somit Versicherungsschutz. Daher war das unnötige Panik.

2. Du hättest auch erst einmal einen aus deiner Sicht angemessenen Beitrag bezahlen können und/oder hättest "unter Vorbehalt" gezahlt. Aber glücklicherweise hat der BGH schon vor Jahren entschieden, dass die Bezahlung einer Rechnung ohne Vorbehalt nicht zwangsläufig bedeutet, dass die der Rechnung zu Grunde liegenden Forderung anerkannt wird.

3. Im Normalfall ist eine Rechnung sachlich unstrittig und richtig, aber wenn es nicht so ist und man bekommt gesagt, man solle diese Rechnung bis zur Klärung erst mal gar nicht zahlen, dann ist das ebenfalls der Normalfall.

Okay der erste Punkt war mir fremd. Dachte bisher die Versicherung gilt bei nicht Zahlung ab Versicherungsbeginn einfach nicht und das man sozusagen ohne dasteht.

Danke!

Normalerweise zahle ich sowas auch immer mit Einzügen ab, aber diesmal habe ich mich leider für die Überweisungsfunktion entschieden, da ich ungerne Bankdaten im Browser eingebe.

 

Du hast nichts "falsch" gemacht und das soll auch kein Vorwurf sein. Mit einer Zahlung, auch mit einer Unterzahlung, hat man ebenfalls seinen Willen kundgetan, grundsätzlich mit der Geschäftsbeziehung einverstanden zu sein. Aber trotzdem rate ich dir zukünftig, in solch "unklaren" Fällen auch etwas "unklarer" zu zahlen, daher gerne mal "unter Vorbehalt" im Verwendungszweck der Überweisung.

Gerade jetzt, wo z. B. mit vielen Mieten auch Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen enthalten sind, kann eine Zahlung "unter Vorbehalt" grundsätzlich eine vielleicht strittige Ab(Rechnung) erst mal bezahlt werden, ohne diese zu akzeptieren. Das ist besser, als sich auf das BGH-Urteil "aus alter Zeit" zu verlassen. Als Laie weiß man nie genau, in wie weit eine Zahlung von der Gegenseite als kongruentes Verhalten angesehen wird.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 31. Dezember 2023 um 17:21:03 Uhr:

Als Laie weiß man nie genau, in wie weit eine Zahlung von der Gegenseite als kongruentes Verhalten angesehen wird.

:):):) Du meinst wahrscheinlich "konkludentes Handeln"

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