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Auto an Fremden auf Raten verkaufen. Brief behalten?

Themenstarteram 25. April 2016 um 19:34

Guten Abend zusammen habe da mal ne Frage an euch, vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen...

Und zwar Folgendes:

Ich will mein Auto verkaufen an nen Kollegen aus der Arbeit,

für 1500€ er kann die Summe aber nicht aufeinmal bezahlen da er nur Leiharbeiter ist.

Sein Vorschlag er gibt mir die Hälfte diesen Monat also 750€

und den Rest nächsten Monat. Leider kenn ich ihn nicht so gut das ich sage okay kein Thema, nicht das er dann sagt an dem Auto ist irgendwas Kaputt und dann steh ich ohne Papiere und Auto da... und er bezahlt nicht.

Also meine Idee ich behalte den Fahrzeugbrief Teil 2, bis er mir die komplette Summe bezahlt hat.

Ist das möglich dann gehört doch rein Rechtlich gesehn das Auto noch mir....

Geht das überhaupt? Das er es auch anmelden kann und alles dann?

Kenn mich damit leider überhaupt nicht aus...

Wäre sehr dankbar darüber wenn mir jemand von euch helfen könnte!!

Gruß Freddy :)

Beste Antwort im Thema
am 26. April 2016 um 5:46

Bei jeder Autofinanzierung behält der Darlehensgeber den Brief bis zur vollständigen Bezahlung.

Warum willst du es bei einem privaten Verkauf anders machen?

Ich persönlich würde ihm raten, sich das Geld zu leihen.

Und wenn ihm keine Bank Geld leiht, warum sollst du das tun?

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Ohne den Fahrzeugbrief Teil 2 kann er das Fahrzeug nicht ummelden.

Oh Mann Drahke. Der Kollege wird doch nicht 600 km entfernt wohnen. Also ist die Zulassung problemlos möglich, nämlich der TE unternimmt sie für ihn, hier genauer nur die Ummeldung, da ihr wohl beide im gleichen Zulassungsbezirk wohnt. Oder es gehen beide zur Zulassungsstelle.

Im Kaufvertrag dann einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren, steht wohl so ziemlich in jedem Vertragsentwurf ("bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum des Verkäufers").

Dann gehört das Auto weiterhin dem TE.

Risiko, dass der Käufer wegen Mängel nicht bezahlt, besteht natürlich, selbst wenn der Gewährleistungsausschluss richtig vereinbart wurde.

Themenstarteram 25. April 2016 um 19:55

Also schreibe ich das so in den Kaufvertrag mit rein, gehe zusammen mit ihm zur Zulassungsstelle und behalte dann den Brief bis er bezahlt hat?

Verkauf das Auto erst nächsten Monat, ist nich mehr so lange.

Zitat:

@Ayrez schrieb am 25. April 2016 um 21:55:56 Uhr:

Also schreibe ich das so in den Kaufvertrag mit rein, gehe zusammen mit ihm zur Zulassungsstelle und behalte dann den Brief bis er bezahlt hat?

Nur, wenn du das Risiko eingehen willst, dass die restlichen 750,- € nicht bezahlt werden. Falls du das willst, gibt es noch die Möglichkeit, sich den pfändbaren Teil seines Einkommens abtreten zu lassen - nutzt natürlich nichts, wenn kein pfändbarer Teil da ist.

Die Entscheidung musst du schon selbst treffen, ist allein dein Risiko.

Da in dieser oder nächster Woche die nächste Gehaltszahlung ansteht, ist der Tipp, bis zum nächsten Monat zu warten, eine Überlegung wert. Was will er denn dann monatlich zahlen?

Themenstarteram 25. April 2016 um 20:51

Im Mai will er die ersten 750€ zahlen und im Juni die anderen 750€....

Wie ist das gemeint mit Pfändbarerteil seines Einkommens?

am 26. April 2016 um 3:20

Dann verkaufste Ihm das Auto im Juni. Ware nur gegen Geld sonst rennst du noch hinter der Kohle hinterher. Kollege hin Kollege her da ist der ärger schon vorprogrammiert.

Machs einfach nicht, bzw. warte mit dem Verkauf bis juni.

am 26. April 2016 um 5:46

Bei jeder Autofinanzierung behält der Darlehensgeber den Brief bis zur vollständigen Bezahlung.

Warum willst du es bei einem privaten Verkauf anders machen?

Ich persönlich würde ihm raten, sich das Geld zu leihen.

Und wenn ihm keine Bank Geld leiht, warum sollst du das tun?

Behalte die Zulassungsbescheinigung Teil 2 nach der Ummeldung auf ihn und den 2. Schlüssel. In den Vertrag schreibst du, dass du das Fahrzeug bei NICHTZAHLUNG der 2. Rate abholst und die Anzahlung bzw. 1. Rate dann die Aufwandsentschädigung für dich wäre.

Lässt er sich darauf ein ok.

Was ich nicht verstehe. Er kann 750,- Euro zahlen im Monat, hat aber nichts gespart?

Hat er eben erst angefangen bei Euch zu arbeiten?

Nichts desto trotz, ist er als Leiharbeiter ein moderner Sklave, dem man ruhig helfen kann.

BEN

Zitat:

@benprettig schrieb am 26. April 2016 um 08:09:32 Uhr:

Behalte die Zulassungsbescheinigung Teil 2 nach der Ummeldung auf ihn und den 2. Schlüssel. In den Vertrag schreibst du, dass du das Fahrzeug bei NICHTZAHLUNG der 2. Rate abholst und die Anzahlung bzw. 1. Rate dann die Aufwandsentschädigung für dich wäre.

Ich glaube nicht, daß so eine Klausel rechtens wäre (das wäre zu viel Aufwandsentschädigung für ein mal Auto wieder holen).

Zitat:

@Ayrez schrieb am 25. April 2016 um 21:34:05 Uhr:

Also meine Idee ich behalte den Fahrzeugbrief Teil 2, bis er mir die komplette Summe bezahlt hat.

Ist das möglich dann gehört doch rein Rechtlich gesehn das Auto noch mir....

Der Fahrzeugbrief ist kein Eigentumsnachweis (steht IMHO da auch irgendwo drauf).

Gruß Metalhead

Ja weiß ich, aber so erschwert man ihm den Weiterverkauf und viele wissen das nicht.

Gibt Autohändler, die es wie beschrieben machen, wenn die Bonität beim Kunden "besonders" ist.

Von daher denke ich, ist schon irgendwo rechtens oder man nimmt noch einen Passus rein, je nach Verkaufspreis bekommt er davon Summe X seiner Zahlung erstattet.

Ein Auto, was nach 6 Wochen (bei Nichtzahlung) weiter verkauft wird ist aber am Markt aber auch kritisch zu betrachten.

Warum nach 6 Wochen? Defekte?

Das drückt den Preis. Und der zusätzliche Halter.

Auch wenn es ne alte Möhre ist.

am 26. April 2016 um 7:11

Ich weiß nicht, wie viel Euro ein Leiharbeiter bei euch im Betrieb verdient, viel wird es wohl nicht sein!

Auf so einen Deal würde ich mich nicht einlassen, kann mir gut vorstellen, dass dann im 2. Monat die Ausrede kommt, dass er wegen der KFZ-Versicherung und der KFZ-Steuer erst im 3. Monat zahlen kann.

Soll er doch noch einen Monat warten, KFZ und Zulassungsbescheinigungen nur gegen vollen Kaufpreis, auf mehr würde ich mich nicht einlassen!

Zitat:

@Ayrez schrieb am 25. April 2016 um 22:51:43 Uhr:

...Wie ist das gemeint mit Pfändbarerteil seines Einkommens?

Ein Schuldner ohne unterhaltspflichtige Personen hat eine Pfändungsfreigrenze von derzeit 1.079,99 Euro, das heißt, dass erst sein Einkommen über diese Pfändungsfreigrenze teilweise pfändbar wäre.

Beispiel:

Der Schuldner ist unverheiratet und hat keine Kinder, bei einem Nettoeinkommen von 1500,- Euro wären 298,28 Euro monatlich pfändbar.

Zitat:

@Ayrez schrieb am 25. April 2016 um 22:51:43 Uhr:

Im Mai will er die ersten 750€ zahlen und im Juni die anderen 750€....

Wie ist das gemeint mit Pfändbarerteil seines Einkommens?

Du kannst in einem Kaufvertrag dir zum einen das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vorbehalten - ist so in fast jedem Musterentwurf enthalten, schau mal bei mobile.de dir den Entwurf an. http://www.mobile.de/magazin/_pdf/kaufvertrag.pdf

Zusätzlich kann der Käufer dir den pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens bis zur Höhe von 750,- € (Restkaufpreis) gegen den jetzigen Arbeitgeber xy (hier wohl die Leiharbeitsfirma) und gegen künftige Arbeitgeber abtreten, du nimmst die Abtretung an. Zahlt er dann die nächste Rate nicht, kannst du dem Arbeitgeber die Abtretung vorlegen und um Überweisung des pfändbaren Teiles an dich bitten. Ist nur eine kleine Zusatzsicherheit. Nutzt natürlich nichts, wenn kein pfändbarer Teil vorhanden ist.

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