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Wert Youngtimer für Versicherung

Subaru Legacy 3 (BE/BH)
Themenstarteram 13. Dezember 2022 um 22:08

Ich habe einen Subaru Legacy Bj 2000 also 22 Jahre alt. Er ist lückenlos scheckheftgepflegt, technisch ohne Mängel und steht auch optisch sehr gut da. Ich möchte den noch in den Oldtimer Status bringen.

Lt. Schwacke ist der nicht mehr viel Wert. Wenn ich nun damit einen unverschuldeten aber reparablen Schaden habe, bin ich recht schnell (lt.Versicherung) bei einem Totalschaden.

Lohnt sich da ein Wertgutachten?

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26 Antworten

Das lohnt sich fast immer und schützt vor bösen Überraschungen.

Manchmal sind die Wiederbeschaffungswerte schockierend niedrig.

Bei unserem T4 mit Reimo Ausbau sollte der Wiederbeschaffungswert 2500€ sein. Gehandelt werden die aber ab 10.000€ Aufwärts.

Es kann aber sein dass die Versicherung die Prämie danach hochstuft.

Einzige Antwort gegenüber der Versicherung. Sie sollen dir 2 bis 3 Angebot über einen gleichwertiges Fahrzeug für den im Gutachten ausgewiesenen Wiederbeschaffungswert beschaffen.

Wenn sie dir diese gleichwertigen Fahrzeuge nennen können und diese auch dem Zustand des eigenen Fahrzeuges vor dem Unfall mindestens entsprechen, wird da nicht mehr zu bekommen sein.

Wichtig ist die genaue Dokumentation des Zustandes des eigenen Fahrzeuges, um einen Vergleichbarkeit zu ermöglichen.

am 14. Dezember 2022 um 6:33

Eigene Recherche, mal sehr vereinfacht dargstellt

- In der normalen Versicherung wird einfach der "übliche" Restwert (nach Schwacke / internen Systemen etc.) ermittelt. Alter, KM und basta. Liegt z. B. bei 2.500

- In den spezielleren Tarifen der "normalen" VR (die Youngtimerpolicen) schaut ein Gutachter zumindest mal ins Internet, schaut nach dem Handelswert, sieht sich das einzelne Auto aber selbst nicht an. So um die 4.500-5.000

- Bei den Spezialversicheren kommt nun auch noch der tatsächliche Zustand des Wagens dazu .... ein Auto kann ja von (theoretisch) 1 bis 4 sein. Hier macht ein Gutachten duerchaus Sinn, gerade bei richtig gut erhaltenen Wagen, da kann dann durchaus ein ein Wert von 8-9 rauskommen

Mein Tipp: mal kurz im Internet rumsuchen, da bekommst Du ein Gefühl für die Marktzpreise. Wenn der Wagen dann echt gut ist, mal unverbindlich vorstellen. Wenn es dann passt, ein Gutachten machen lassen. Kostet um die 200 Euro und dann gibts keine Diskussionen mehr.

 

Anm.: Thema "Note"... die Anforderungen sind mittlerweile recht hoch. Wenn Rost vorhanden ist, und wenn auch nur Flugrost am Unterboden, ist der maximal bei 3 plus. Da kann der im übrigen noch so gut sein. Für eine 2 ist Rostfreiheit essentiell

Wenn der Gutachter über die Werte vom Markt geht, muß er das begründen. Und da setzt die Dokumentation des eigenen Fahrzeuges an. Man muß also dokumentieren, daß das eigene Auto nicht marktüblich ist und daher mehr wert.

Oldtimerversicherung bringt nur was, wenn man im Bereich Vollkasko unterwegs ist. Wäre dann die zusätzliche Absicherung, indem man bei einem unverschuldeten Unfall, trtzdem seine Oldtimer VK in Anspruch nimmt.

Kriegt man eigentlich von der Versicherung den von denen angenommenen Wiederbeschaffungswert genannt, auf Anfrage, auch ohne daß man einen Unfall hatte?

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 14. Dezember 2022 um 09:44:35 Uhr:

Kriegt man eigentlich von der Versicherung den von denen angenommenen Wiederbeschaffungswert genannt, auf Anfrage, auch ohne daß man einen Unfall hatte?

Bei einer Kasko, ja.

am 14. Dezember 2022 um 9:38

Zitat:

@85mz85 schrieb am 14. Dezember 2022 um 09:11:42 Uhr:

Wenn der Gutachter über die Werte vom Markt geht, muß er das begründen. Und da setzt die Dokumentation des eigenen Fahrzeuges an. Man muß also dokumentieren, daß das eigene Auto nicht marktüblich ist und daher mehr wert.

Oldtimerversicherung bringt nur was, wenn man im Bereich Vollkasko unterwegs ist. Wäre dann die zusätzliche Absicherung, indem man bei einem unverschuldeten Unfall, trtzdem seine Oldtimer VK in Anspruch nimmt.

Das bringt es gut auf den Punkt. In der üblichen Versicherung geht es rein um den (ich sage mal) "Restwert": also Alter, Laufleistung -> Schwacke o. ä. -> Wert. Bei der Oldtimerversicherung kommt es auf den tatsächlichen Zustand des Einzelstückes an, ggf. auf den Sammlermarkt o. ä.

Beispiel: der typische von der Garagenzweitwagen von der Rentnerehefrau, 25 Jahre alt, aber kaum gefahren, bestens gepflegt, technisch und optisch quasi wie neu. Vermutlich so was wie Du da gefundenhast. Klar macht hier ein Gutachten irgendwann Sinn. Das Beispiel auch ist noch nicht mal weit hergeholt: alleine hier in der Nachbarschaft stehen noch 2 von der Sorte in den Garagen herum ... der eine hat keine 40.000 auf der Uhr

Moin Moin !

Zitat:

Wenn ich nun damit einen unverschuldeten aber reparablen Schaden habe, bin ich recht schnell (lt.Versicherung) bei einem Totalschaden.

Lohnt sich da ein Wertgutachten?

Nein !

Hier werden wieder 2 Sachen durcheinander geworfen , die nicht das geringste miteinander zu tun haben!

Unverschuldeter Schaden: Die Versicherung des Gegeners muss regulieren ! Es ist dein Schaden zu ersetzen , und den legt ein von Dir beauftragter Sachverständiger fest. Das bedeutet im Prinzip , dass genau zum Schadenszeitpunkt ein Wertgutachten von einem von dir Beauftragten erstellt wird.

MfG Volker

am 14. Dezember 2022 um 9:46

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 14. Dezember 2022 um 10:39:11 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 14. Dezember 2022 um 10:39:11 Uhr:

Zitat:

Wenn ich nun damit einen unverschuldeten aber reparablen Schaden habe, bin ich recht schnell (lt.Versicherung) bei einem Totalschaden.

Lohnt sich da ein Wertgutachten?

Nein !

Hier werden wieder 2 Sachen durcheinander geworfen , die nicht das geringste miteinander zu tun haben!

Unverschuldeter Schaden: Die Versicherung des Gegeners muss regulieren ! Es ist dein Schaden zu ersetzen , und den legt ein von Dir beauftragter Sachverständiger fest. Das bedeutet im Prinzip , dass genau zum Schadenszeitpunkt ein Wertgutachten von einem von dir Beauftragten erstellt wird.

MfG Volker

Genau so einen Fall hatte zuletzt jemand in einem anderen Forum. Unverschuldeter Unfall.

Das Gutachten bzw. Beurteilung, ob der Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden war oder nicht, bezog sich dann wohl nur nur auf den "normalen" Restwert, der Gutachter des VR hat also den "historischen" Wert gar nicht berücksichtigt. Vermutlich konnte er es sogar nicht, weil der Wagen ja nioch nicht H-Bereich war.

Mit H-Gutachten hätte er den höheren Wert von Anfang an nachweisen können.

So war es eigentlich ein Totalschaden, aber er hatte am Ende deshalb Glück, weil die Versicherung da kulant war bzw. der Sachbearbeiter wohl selbst zufällig einen Oldtimer hat und deshalb fair reguliert hat, also soviel gezahlt hat, dass er den Wagen wieder instand setzten konnte.

Meiner Meinung nach sind die 200 Euro durchaus gut investiertes Geld, wenn das Auto echt gut ist.

Man muss sich das eben durch rechnen. Für den unverschuldeten Unfall sehe ich weniger Probleme - da ist der Wagen ja noch da um den Zustand rekonstruieren zu können, man kann sich also durchaus "streiten" um den Wert. Interessanter ist da eher der Verlust durch Diebstahl oder Feuer, wo es naturgemäß nix mehr groß gibt um den Zustand nachvollziehen zu können.

Ansonsten ist es halt kein Impreza/WRX/SVX - ich würde jetzt nicht unbedingt drauf hoffen, dass da ein immenser Wert entsteht

Ich wäre immer fürs Gutachten,gerade bei Fahrzeugen,wo es kaum einen Markt gibt oder wo der Zustand vom üblichen Durchschnitt stark abweicht. Das hat aber nichts mit H zu tun,macht dort aber natürlich auch Sinn. Die meisten Versicherungen wollen eh den aktuellen Nachweis über den Zustand und Wert bei solchen Tarifen,was man vorlegen muss,ist unterschiedlich.

Moin Moin !

Zitat:

Das Gutachten bzw. Beurteilung, ob der Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden war oder nicht, bezog sich dann wohl nur nur auf den "normalen" Restwert, der Gutachter des VR hat also den "historischen" Wert gar nicht berücksichtigt.

Blödsinn ! Ein Fzg hat , völlig unabhängig vom Alter, einen bestimmten Wert. Ob nun ein H-Gutachten vorhanden ist oder nicht, spielt für die Wertfestsetzung nicht die geringste Rolle.

Wichtig ist vielmehr , welcher Wert angesetzt werden muss, in dem Fall wie hier , muss der Gutachter den Wiederbeschaffungswert ansetzen. Das ist der Preis, der für ein identisches Fzg üblicherweise aufgerufen wird , sollte so etwas nur vom Händler zu bekommen sein und ist der Geschädigte eine Privatperson, ist auch die MWSt zu ersetzen.

Zitat:

So war es eigentlich ein Totalschaden, aber er hatte am Ende deshalb Glück, weil die Versicherung da kulant war bzw. der Sachbearbeiter wohl selbst zufällig einen Oldtimer hat und deshalb fair reguliert hat, also soviel gezahlt hat, dass er den Wagen wieder instand setzten konnte.

Es wird wohl vielmehr so gewesen sein, dass die 130% Regel gegriffen hat. Was ist ein Totalschaden? Angenommen , der Wagen hat einen Wiederbeschaffungswert von 10000 E , die Reparaturkosten betragen 8000 E , ein Aufkäufer bietet für den Schrott 3000 E. Die Versicherung würde also 7000 E berappen , der Aufkäufer gibt 3000 E , damit sind die Wiederbeschaffungskosten gedeckt. (dazu gibt es noch Pauschalen für die Kosten der Suche, Ummeldung usw.)

Damit betragen die Repkosten mehr als der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes, daher handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Nun gibt aber der Geschädigte an , das Fzg auf jeden Fall reparieren zu lassen , und dann muss die Versicherung für die Reparatur bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes , also 13000 E berappen.

Natürlich muss der Geschädigte dann nachweisen , dass das Fzg sachgemäss und entsprechend des Gutachtens repariert wurde (die Versicherung wird das Fzg diesbezüglich nachbesichtigen) und er darf das Fzg für einen längeren Zeitraum nicht abmelden und verkaufen. (meines Wissens 9 Monate oder sogar ein Jahr)

Zitat:

Man muss sich das eben durch rechnen. Für den unverschuldeten Unfall sehe ich weniger Probleme - da ist der Wagen ja noch da um den Zustand rekonstruieren zu können, man kann sich also durchaus "streiten" um den Wert

Dafür ist ein altes oder auch neueres Wertgutachten vollkommen sinnlos. Nach einem unverschuldeten Unfall stellt ein von dir , dem Geschädigten , beauftragter Gutachter den Wiederbeschaffungswert fest. Und wenn ein ebenfalls von dir beauftragter Gutachter früher zu einem anderen Wert gekommen ist, dann ist das vielleicht berechtigt , vielleicht auch nicht. Mit wem willst du jetzt streiten? Mit dir selber? Und wenn du nicht selber den Gutachter beauftragt hast , sondern vielleicht sogar die gegnerische Versicherung den Gutachter geschickt hat, dann ist dein altes Gutachten auch völlig wertlos! Und wenn du vor Gericht gehst , dann interessiert dein altes Gutachten auch niemanden , sondern es geht nur darum , ob das akruelle Gutachten passt oder nicht. Und wenn der Richter daran zweifelt, dann bestellt das Gericht einen Gutachter , und im Zweifel wird der Richter dessen Einschätzung teilen.

Zitat:

Interessanter ist da eher der Verlust durch Diebstahl oder Feuer, wo es naturgemäß nix mehr groß gibt um den Zustand nachvollziehen zu können.

Richtig , aber nur nach Absprache mit der eigenen Kaskoversicherung.

 

Zitat:

Ich wäre immer fürs Gutachten,gerade bei Fahrzeugen,wo es kaum einen Markt gibt oder wo der Zustand vom üblichen Durchschnitt stark abweicht. Das hat aber nichts mit H zu tun,macht dort aber natürlich auch Sinn. Die meisten Versicherungen wollen eh den aktuellen Nachweis über den Zustand und Wert bei solchen Tarifen,was man vorlegen muss,ist unterschiedlich.

Wie schon geschrieben , im hier angenommenen Haftpflichtfall völliger Unsinn !

Im Kaskofall kann es anders aussehen , aber das muss vorher mit der Versicherung abgesprochen werden! Im Haftpflichtfall gilt schlicht und einfach das BGB, in freiwillig abzuschliessenden Teil/ Vollkaskoverträgen kann man reinschreiben, was man will ! Je nach Versicherung kann das ein Wertgutachten sein , das wiederum muss so und so oft erneuert werden und muss von einem bestimmten Gutachter stammen , oder man gibt selber einen Wert an , nach dem sich dann die Prämie richtet , das alles handelt man mit der Versicherung aus!

Daher :

Haftpflichtschaden: Wertgutachten völlig sinnlos

Kaskoschaden : Wertgutachten kann von der Versicherung zur Prämienfestsetzung gefordert werden und es werden nur bestimmte Gutachter akzeptiert , also ist ein Wertgutachten nur nach Absprache mit der Versicherung sinnvoll.

Einzige Ausnahme : Totalbrand oder Diebstahl , hier kann ein neueres Wertgutachten hilfreich sein , wenn die Versicherung bei Vertragsabschluss keines gefordert hat. Ansonsten muss man den Zustand anhand von Rechnungen, Fotos und dergleichen nachweisen.

MfG Volker

Ein Wertgutachten eines Sachverständigen schützt dich immer. Spätestens bei einem Gerichtsverfahren wird sich die Versicherung daran halten müssen.

 

Das sind schon sinnvoll investierten 300 Euro.

 

Es gibt Gutachter die sich dann auch melden sobald der Wert mehr als 10% steigt.

Das Gericht wird sich nur an ein Wertgutachten halten, wenn es relativ neu ist. Totzdem wird es den Wert mit einer Marktanalyse durch einen Gutachter bestätigen. Anderseits sollte das Gutachten des Unfallsachverständigen meist jünger sein, als das Wertgutachten und den Zustand des Fahrzeuges aktueller abbilden.

Darüber streiten läßt sich natürlich.

Dinge, welche der Gutachter nicht sehen kann, Vollverzinkung, überholte Aggregate, sonstige Reparaturen müssen halt bei Erstellung des Gutachten nachgewiesen werden. Deshalb ist eine Dokumentation wichtig.

Ansonsten müßte man jährlich ein Wertgutachten erstellen lassen und dann werden, vor Gericht, beide Gutachter ihre Gutachten begründen müssen und das Gericht entscheidet dann. Da daß beide Gutachter wissen, sollten die Gutachten nicht so weit auseinanderliegen.

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