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Wer hat Vorrang, Überholer oder Abbieger?

Themenstarteram 5. Juli 2012 um 14:59

Hallo,

hatte heute ne Situation wo ich nicht genau wusste wer "Vorfahrt" hatt.

Ich fuhr auf einer Bundesstrasse, da ca. 3 Autos vor mir einer etwas langsamer fuhr so ca. 70kmh, etnschloss ich mich diese zu überholen. (kein Überholverbot)

Als ich den ersten überholt hatte sah ich das der Wagen an der Spitze der "Kolonne" seinen linken Blinker setzte um auf den links liegenden Rastparkplatz zu gelangen. Natürlich bremste der Wagen an der Spitze ein wenig ab, daraufhin stauten sich die Autos in der Spur ein wenig und ich hatte keinen Platz um wieder rechts einzuschären.

Da ich ich mir nicht sicher war ob der "Abbiegewollende" mich auf der linken Spur sieht und keine Fahrzeuge entgegenkamen entschloss ich mich so weit abzubremsen das der Vordermann ganz normal vor mir abbiegen konnte.

Ich blieb also auf der linken Spur und ließ den Abbiegevorgang vor mir passieren, konnte ja auf Grund des fehlenden Platzes vor und hinter mir nicht wieder nach rechts einschären.

Wie ist das aber geregelt? Hätte ich ihn tatsächlich abbiegen lassen müssen oder muss er mich sehen und vor dem abbiegen mich vorbei lassen?

Bitte nicht gleich den Kopf abhacken, falls ich mich falsch verhalten habe. Bin ja auch gewillt mein Fahrverhalten anzupassen um niemanden böses zu tun.

An der genannten Stelle wo ich täglich vorbeikomme werde ich nun niemanden überholen weil´s mir nun zu unsicher ist.

Aber würde trotzdem gerne wissen wie es geregelt ist um bei ähnlichen Stellen leichter entscheiden zu können was zu machen ist.

Danke schon mal :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Wann sind eigentlich die Ferien vorbei?

Verstehe ich jetzt an dieser stelle nicht. Ist doch eine normale Frage, die sich ab und zu mal stellt im Straßenverkehr.

Denk mal an deine eigene Signatur...

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Kolonnenüberholen ist zwar kein Überholen in unklarer Verkehrslage, führtt aber meist zur Mithaftung. Daher sollte, wer ganz sicher gehen will, immer nur als Zweiter einer Kolonne überholen (ich weiß, fällt schwer, und ich mache es auch öfter von weiter hinten).

Nichtsdestotrotz muss der Abbiegende sich vor seinem Abbiegevorgang vergewissern, dass ihn gerade niemand überholt. In deinem Falle ist zwar verständlich, dass du aus Angst, er würde dich nicht sehen, verzögert hast, ist aber sehr gefährlich, da du einen Überholvorgang aus nachvollziehbaren Gründen nicht abbrechen solltest (rückwärtiger Verkehr, Gegenverkehr).

Also besser gar keine Kolonne überholen.

Die Mithaftung dürfte sich übrigens so bei 20-30% bewegen, Hauptschuld hat sicher der Abbiegende, der auf den Schulterblick verzichtet hat.

am 5. Juli 2012 um 15:28

Er hätte dich gesehen und durchgelassen, da er ja vorschriftsmäßig vor dem Abbiegen den Schulterblick gemacht hätte.

PS: Wann sind eigentlich die Ferien vorbei?

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Wann sind eigentlich die Ferien vorbei?

Verstehe ich jetzt an dieser stelle nicht. Ist doch eine normale Frage, die sich ab und zu mal stellt im Straßenverkehr.

Denk mal an deine eigene Signatur...

Wenn es in so einem Fall tatsächlich kracht,

wäre das durchaus "interessant".

Ich behaupte das dem Überholer die Hauptschuld zugesprochen wird,

insbesondere weil der Abbieger auf Grund der vielen Fahrzeuge

hinter Ihm vermutl. nicht mal sehen konnte das da einer

von hinten "angeflogen" kommt.

@ Fruchtzwerg:

In NRW fangen die Ferien Montag erst an!

In NDS sogar erst am 23.07. und südlich des

Weißwurstäquators sogar noch später :D

am 5. Juli 2012 um 15:32

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

Wenn es in so einem Fall tatsächlich kracht,

wäre das durchaus "interessant".

Ich behaupte das dem Überholer die Hauptschuld zugesprochen wird,

insbesondere weil der Abbieger auf Grund der vielen Fahrzeuge

hinter Ihm vermutl. nicht mal sehen konnte das da einer

von hinten "angeflogen" kommt.

Das ist eine mutige Behauptung. Ich behaupte das Gegenteil. Und nun? :D

Edit: Danke für die Zusatzinfo :)

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

 

Das ist eine mutige Behauptung. Ich behaupte das Gegenteil. Und nun? :D

Edit: Danke für die Zusatzinfo :)

Könnten wir Stundenlang darüber Diskutieren oder

aber Froh darüber sein, das der TE so besonnen reagiert hat

und dadurch evtl. die Zeitungen um mehrere Schlagzeilen und

Traueranzeigen entlastet hat.

am 5. Juli 2012 um 15:38

Kollisionen zwischen einem überholenden und einem nach links in eine andere Straße abbiegenden Fahrzeug gehören zu den mit am häufigsten vorkommenden Unfallsituationen.

Aber hier wird viel dazu geschrieben:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/UeberholerLinksabbieger.php

"Überholen von mehreren Fahrzeugen (Kolonne): - nach oben -

OLG Schleswig v. 21.06.1973:

Wer links an einer Fahrzeugkolonne vorbeifährt, die nach Verlassen einer Ortschaft ihre Geschwindigkeit verringert und auf ein langsam fahrendes Spitzenfahrzeug aufschließt, verstößt gegen das bei "unklarer Verkehrslage" geltende Überholverbot.

OLG Schleswig v. 20.11.1973:

Ein Pkw-Fahrer, der mit hoher Geschwindigkeit eine Fahrzeugkolonne überholt und dabei auf einen nach links abgebogenen LKW auffährt, der sich rechtzeitig zur Mitte eingeordnet und das linke Blinklicht eingeschaltet hat, handelt grob fahrlässig.

OLG Frankfurt am Main v. 03.09.2001:

Überholt ein Fahrzeugführer eine vor ihm fahrende Fahrzeugkolonne, obwohl er eine etwaige Linksabbiegeabsicht eines vorausfahrenden Fahrzeugs nicht verläßlich beurteilen kann, trotz dieser unklaren Verkehrslage entgegen StVO § 5 Abs 3 Nr 1, so ist seine Haftungsquote bei einer Kollision mit dem abbiegenden Fahrzeug mit 50% zu bewerten.

OLG Koblenz v. 26.01.2004:

Haftungsanteil von 2/3 zu Lasten eines Motorradfahrers, der zwei langsam fahrende eingeordnete Pkw überholt, von denen einer links blinkt.

OLG Celle v. 30.07.2008:

Ein Linksabbieger, der an einer sich auf der geradeaus führenden Fahrspur stauenden Fahrzeugschlange auf einer eigens dafür vorgesehenen Linksabbiegerspur vorbeifährt, darf nur dann die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht ausnutzen, wenn es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und/oder Wetterverhältnisse nicht erlauben. Ein Fahrzeugführer darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein PkwFahrer, der sich auf der Geradeausspur eingeordnet hat, tatsächlich auch in diese Richtung fahren will (volle Haftung des aus der Geradeausspur den Fahrstreifen nach links Wechselnden)."

 

Ergo, der TE hat vollkommen korrekt gehandelt.

am 5. Juli 2012 um 15:38

in so einem fall bekommen einfach beide schuld!

...wer kolonnen überholen möchte braucht viel dampf unter der haube:D

Bin mir nicht sicher ob es noch gild, aber gibt es nicht die Vorschrift, daß nur der unmittelbar hinter dem Ersten fahrende überholen darf ? Ausser der zeigt durch deutliches rechts Fahren an , daß er darauf verzichtet.

MfG aus Bremen

am 5. Juli 2012 um 15:44

Diese Situation ist so einfach nicht zu erklären .

Wenn man den Urteilen der OLG folgt könnte es auf eine Schadensteilung hinauslaufen.

Bei eingetretenem Unfall wird geprüft wer von den beiden den größeren Teil der Schuld hat.

Der Überholende muss sich immer davon überzeugen , ob er gefahrlos überholen kann, aber der Abbieger hat sich vor dem abbiegen noch einmal gestützt auf die zweite Rückschaupflicht davon überzeugen , ob er gefahrlos einbiegen darf.

Wie gesagt , nicht einfach.

Wird es von einem Polizeibeamten beobachtet , wird wohl der Überholer für falsches Überholen ein Päckchen kriegen.

Gruß Giovanni.

am 5. Juli 2012 um 15:45

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Bin mir nicht sicher ob es noch gild, aber gibt es nicht die Vorschrift, daß nur der unmittelbar hinter dem Ersten fahrende überholen darf <img src="/images/smilies/confused.gif" alt="" /> Ausser der zeigt durch deutliches rechts Fahren an , daß er darauf verzichtet.

MfG aus Bremen

das wäre ja noch mal schöner.

hinterm trecker ein vollpfosten und dürftest nicht vorbei....

notfalls gilt immer §1 STVO!

Themenstarteram 5. Juli 2012 um 15:50

Also in den Urteilen die Fruchtzwerg genannt hat handelt es sich aber überwiegend um das Überholen von Kolonnen.

ICh hatte ja keine Kolonne überholt nur eine Gruppe von Fahrzeugen die sich aber wie eine Kolonne verhalten haben.

Also keine Kolonne mit Fähnchen usw.

Naja aber sieht dann wohl danach aus das mir bei einem Zusammenstoß in dieser Situation zumindest eine Teilschuld zugesprochen werden könnte, dies reicht mir schon um mich vor solchen Situationen in Zukunft fern zu halten.

 

Ach noch was, wie gesagt ich hatte den Abbiegenden nur durchgelassen weils mir in der Situation am sichersten vorkam.(Gegenverkehr war nicht vorhanden.)

Hätte ich aber gesehen das mir ein Fahrzeug entgegenkommt wäre ich wohl mit Lichthupe dran vorbei gefahren.

Danke

Hallo,

Du hast versucht eine Fahrzeugkolone zu überholen und fragst nun wie das Überholen geregelt ist ?

Das lernst am doch in der Fahrschule. Als Überholer hast Du zunächst auf alles zu achten. Wenn das 1. Fahrzeug seine Fahrtrichtung ändern möchte, dies auch rechtzeitig anzeigt, hast Du Dein Fahrverhalten entsprechend anzupassen. Nur weil es Dir vielleicht etwas zu langsam geht, kannst Du nicht anderen womöglich Deinen Willen aufzuwingen, oder hätte der Linksabbieger nun geradeaus weiter fahren sollen ?

Anders beim Ausscherer auf der Autobahn z.B. . Da hat natürlich der Vorrang, der im Überholvorgang ist. Da kann auch keiner links abbiegen :D

Netten Gruß Rolf

Themenstarteram 5. Juli 2012 um 15:56

Da du ja genau weißt wie man sich verhält könntest du mir ja sagen wie man sich in der genannten Situation am besten verhällt.

Wie gesagt Keine Kolonne im eigentl Sinne und das Vorhaben zum abbiegen kam erst dann als ich schon am Überholen war.

Was hättest du also in meiner Situation gemacht?

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