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Übergabe verweigert

Themenstarteram 22. Oktober 2009 um 6:03

Guten Morgen, ich habe ein ärgeliches Problem. Vor 2 Tagen habe ich mir einen TT 3.2 gekauft - meinen Traumwagen - ehem. Dienstfahrzeug der Audi-AG. Er ist 12 Monate alt und hat ca. 14000km gelaufen - Neupreis 55000 Euro.

So weit so gut. Der Wagen soll finanziert werden und den Kaufvertrag habe ich wie gesagt vor 2 Tagen unterschrieben. Ich habe dem Verkäufer gesagt, dass ich noch mal mit einen Fachmann vorbeikommen möchte, der sich den Wagen mal genauer ansehen soll (ich habe nicht so die Ahnung und die Problefahrt dauerte nur 30 Minuten). Daraufhin wurde der "nette" Verkäufer ärgerlich und sagte, dass er nun von seinem Recht gebrauch macht und mir den Wagen erst nach Ablauf der 10 Werktage Rückgaberecht übergeben wird! Also obwohl ich das Geld für die Anzahlung überwiesen habe bekomme ich den Wagen erst 2 Wochen nach dem Unterschreiben des Vertrags - ist das so rechtens?

Auf der Webseite von Audi (Gebrauchtwagen PLUS) kann ich dazu nichts eindeutiges finden - halt nur, dass ich für 10 Werktage Umtauschrecht habe und vom Vertrag zurücktreten kann...???

Wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet. Ich kann zwar gern noch auf den Wagen warten aber so blöde lasse ich mir nicht von dem Verkäufer kommen.

VG

Beste Antwort im Thema

Ich frage mich ehr warum man den erst fährt, dann Vertrag macht-und DANN erst mit jemandem den Wagen genauer untersuchen will.

Die reihenfolge ist völlig falsch...ich gebe doch nicht mein geld weg udn untersuche später-sorry aber sowas kann ich net verstehen.

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naja kann ich mir nicht vorstellen was fürn recht er da geltend machen möchte.

wenn es irgendeine rückgabefrist seitens audi gibt, dann fängt die auch erst nach übergabe an.

imo kannst du bei finanzierungen doch 2 wochen vom vertrag zurücktreten, mach das und such dir nen anderen,

scheint ja was faul zu sein.

Guten Morgen, also ich fahre schon seit Jahren Werksdienstwagen. Klar auch viele Probefahrten mit verschiedenen Modellen gemacht. Da war schon mal eine Gurke bei. Das Verhalten des Verkäufers ist sehr sonderlich. An deiner Stelle würde ich mal nach dem Verkaufsleiter fragen oder dem GF. Wenn man Kunden so behandelt sollte man sich nicht Wundern wenn sie dort nicht kaufen. An deiner Stelle würde ich vom Vertrag zurücktreten wenn man Dir nicht entgegen kommt. Alternativ kann ich Dir das Audizentrum Hannover empfehlen, auch wenn die Werkstatt unter aller Kanone ist. Aber Fair sind die dort.

 

Viel Glück!

Themenstarteram 22. Oktober 2009 um 6:20

Ja das ich zurücktreten kann ist klar. Ich schaue aber schon wochenlang nach einem schönen TT und habe ihn jetzt gefunden. Genau den will ich jetzt auch haben - für nur 35000 Euro kann man nicht klagen. Den Lebenskauf kann ich mir auch aus dem System bei VW ziehen lassen - ich weiß also, was bei dem Wagen so alles passiert ist in den letzteb 12 Monaten.

Ich muss mir halt immer sagen, dass es mir um den Wagen geht nicht um den komischen Verkäufer. In Hannover war ich schon - die haben aber leider keinen der mich anspricht.

Anwalt fragen, alles andere hat keinen Sinn.

Das wäre mir die Sache wert bei nem 35k Auto.

Und natürlich parallel den Geschäftsführer aufsuchen und Audi kontakten, weil das ist ein absolutes Unding was der Verkäufer da versucht....

Emulex

Themenstarteram 22. Oktober 2009 um 7:02

Das werde ich wohl so machen. Ich möchte den Wagen halt nur nicht "verlieren". Wenn der Verkaufsleiter einer Meinung mit den Verkäufer ist tritt auf einmal noch das Autohaus vom Vertrag zurück und ich stehe dumm da. Der Verkäufer sagte mir schon, dass es genügend andere Käufer gäbe - und wenn der Wagen nach Spanien geht... so stelle ich mir einen klassischen Gebrauchtwagenverkäufer vor - alle Klischees leider erfüllt. Ich war bei vielen Händlern in den letztn Wochen aber so einer.... Mir geht es aber wie geschrieben in erster Linie um den schönen Wagen. Spätestens wenn die Übergabe war werde ich mal richtig gegen gehen. Das lasse ich mir von so einem Kerl nicht gefallen!

Ich werde heute mal in Ingolstadt bei der Kundenbetreuung anrufen und den Fall schildern.

also sorry aber bei dem was du erzaehlst hätte ich an deiner stelle schon lange abstand genommen von diesem wagen.

gerade bei gebrauchtwagen brauch man nicht überstürzt kaufen, evtl. muß man 1-2monate warten, aber irgendwann

kommt meistens ein noch besseres angebot ;)

Zitat:

Original geschrieben von 0160daniel

Das werde ich wohl so machen. Ich möchte den Wagen halt nur nicht "verlieren". Wenn der Verkaufsleiter einer Meinung mit den Verkäufer ist tritt auf einmal noch das Autohaus vom Vertrag zurück und ich stehe dumm da. Der Verkäufer sagte mir schon, dass es genügend andere Käufer gäbe - und wenn der Wagen nach Spanien geht... so stelle ich mir einen klassischen Gebrauchtwagenverkäufer vor - alle Klischees leider erfüllt. Ich war bei vielen Händlern in den letztn Wochen aber so einer.... Mir geht es aber wie geschrieben in erster Linie um den schönen Wagen. Spätestens wenn die Übergabe war werde ich mal richtig gegen gehen. Das lasse ich mir von so einem Kerl nicht gefallen!

Ich werde heute mal in Ingolstadt bei der Kundenbetreuung anrufen und den Fall schildern.

Dann würde ich dem Verkäufer erstmal sagen "passt schon" und hintenrum über Anwalt und Audi klären wie das mit dem Rücktrittsrecht ist.

Ich bin mir ziemlich sicher bei sämtlichen Finanzierungsgeschäften hat man schon vom Gesetzgeber aus das Recht innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten (ohne Gewähr !!).

Folglich halte ich es für unmöglich dass Audi hier eine 10-Tage-Frist AB UNTERSCHRIFT und nicht erst AB ÜBERGABE einräumt.

Einfach mal freundlich erfragen bei der Hotline und garnicht näher auf den Verkäufer oder das Autohaus eingehen.

Besser aber schriftlich geben lassen ;)

Emulex

ich meine mich erinnern zu können das es diese Thema schonmal gab.........finde es akt. aber leider nicht mehr.

Ich hatte auch das Problem das ich unterschrieben habe und meinen Wagen erst fast 3 Wochen später bekamm. ich wollte aus dem Vertrag kurz vor der Übergabe zurück treten als mich Audi darauf aufmerksam gemacht hat das die 10 Tage aber der Vertragsunterzeichung gelten. Und nicht nach erhalt des Fahrzeuges. Und das der Händler von seinem Recht gebrauch machen will ist Schwachsinn. Ich weiss zwar nicht mehr welcher § das war im BGB steht aber das die Sache sofort übergeben werden muss sobald der Verkäufer das Geld erhalten hat, ausser es besteht ein trifftiger Grund. Bei mir warens damals die Felgen die noch lackiert werden mussten. ( Völliger Schwachsinn aber nun gut )

Meiner Meinung nach ist an dem Wagen was faul...

Einfac mal bei den netten Mitarbeiter im Audi Kundencenter anrufen.

Gruss Matu

am 22. Oktober 2009 um 7:31

Also, wenn Du den Wagen als Privatmann gekauft hast, dann hast du unter Umständen tätsächlich ein Widerrufsrecht. Wenn Du den Wagen allerdings als Geschäftswagen gekauft hat, dann hast Du das Widerrufsrecht - zumindest gesetzlich -.

Was mich nur wundert ist, dass der "Freundliche" meint, er hätte ein Recht, den Wagen zurückzuhalten. Wenn Du einen wirksamen Kaufvertrag hast und keine Lieferfristen vereinbart sind und Du die Kohle bezahlt hast, die Du zahlen musst, dann muss er das Ding auch rausgeben... Würde Dir raten, kurzfristig mit dem Geschäftsführer zu sprechen und parallel mit einem Rechtsanwalt. Ggf. könnte es Sinn machen, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes den Wagen herauszuverlangen.....

Zitat:

Original geschrieben von mickman80

ich meine mich erinnern zu können das es diese Thema schonmal gab.........finde es akt. aber leider nicht mehr.

gabs neulich im a5 forum,

wenn ich mich recht entsinne, hat der käufer wohl das recht bei ner finanzierung den wagen zu behalten bis die finanzierung durch ist.

ja hat er solange die finazierung nicht durch ist muss er denn wagen auch nicht her geben. hatte ein freund bei mir auch das problem

Ich frage mich ehr warum man den erst fährt, dann Vertrag macht-und DANN erst mit jemandem den Wagen genauer untersuchen will.

Die reihenfolge ist völlig falsch...ich gebe doch nicht mein geld weg udn untersuche später-sorry aber sowas kann ich net verstehen.

Zitat:

Original geschrieben von bortel82

Ich frage mich ehr warum man den erst fährt, dann Vertrag macht-und DANN erst mit jemandem den Wagen genauer untersuchen will.

Die reihenfolge ist völlig falsch...ich gebe doch nicht mein geld weg udn untersuche später-sorry aber sowas kann ich net verstehen.

Das wird er sich für's nächste Mal schon merken, aber für den Moment ist das sicher nicht die Frage ;)

Erstmal das Kind aus dem Brunnen holen, dann überlegen wie man verhindert dass wieder eines reinfällt - DAS ist die richtige Reihenfolge :)

Emulex

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