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Übergabe verweigert

Themenstarteram 22. Oktober 2009 um 6:03

Guten Morgen, ich habe ein ärgeliches Problem. Vor 2 Tagen habe ich mir einen TT 3.2 gekauft - meinen Traumwagen - ehem. Dienstfahrzeug der Audi-AG. Er ist 12 Monate alt und hat ca. 14000km gelaufen - Neupreis 55000 Euro.

So weit so gut. Der Wagen soll finanziert werden und den Kaufvertrag habe ich wie gesagt vor 2 Tagen unterschrieben. Ich habe dem Verkäufer gesagt, dass ich noch mal mit einen Fachmann vorbeikommen möchte, der sich den Wagen mal genauer ansehen soll (ich habe nicht so die Ahnung und die Problefahrt dauerte nur 30 Minuten). Daraufhin wurde der "nette" Verkäufer ärgerlich und sagte, dass er nun von seinem Recht gebrauch macht und mir den Wagen erst nach Ablauf der 10 Werktage Rückgaberecht übergeben wird! Also obwohl ich das Geld für die Anzahlung überwiesen habe bekomme ich den Wagen erst 2 Wochen nach dem Unterschreiben des Vertrags - ist das so rechtens?

Auf der Webseite von Audi (Gebrauchtwagen PLUS) kann ich dazu nichts eindeutiges finden - halt nur, dass ich für 10 Werktage Umtauschrecht habe und vom Vertrag zurücktreten kann...???

Wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet. Ich kann zwar gern noch auf den Wagen warten aber so blöde lasse ich mir nicht von dem Verkäufer kommen.

VG

Beste Antwort im Thema

Ich frage mich ehr warum man den erst fährt, dann Vertrag macht-und DANN erst mit jemandem den Wagen genauer untersuchen will.

Die reihenfolge ist völlig falsch...ich gebe doch nicht mein geld weg udn untersuche später-sorry aber sowas kann ich net verstehen.

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Zitat:

Original geschrieben von 0160daniel

Das werde ich wohl so machen. Ich möchte den Wagen halt nur nicht "verlieren".

Genau damit machen die Pferdeverkäufer ihr Geschäft.

Informiere Dich, was Dein Rücktrittsrecht angeht und wenn möglich, tritt vom Kauf zurück. Sollen sie die Kiste doch nach Spananien, oder auf den Mond verscherbeln.

Ein guter Freund von mir ist Autohändler. Sein Wahlspruch: Jeden morgen steht ein Dummer auf - man muss ihn nur finden.;)

am 22. Oktober 2009 um 8:58

grundsätzlich gebe ich euch allen recht, dass das verhalten des verkäufers so nicht hinnehmbar ist.

ABER: wie bitte kommt man auf die idee, den vertrag + finanzierung zu unterschreiben und zu sagen, dass man DANN noch mit einem fachmann kommt, der den wagen unter die lupe nimmt? sowas ist höchst unprofessionell und für jeden verkäufer ärgerlich. entweder ich kauf den wagen oder nicht. du hast ihn gekauft.

----> fahrzeugbegutachtungen macht man IMMER VOR unterschriftsleistung!!!!!!!

 

ein weiterer grober fehler war, dass du offenbar keinen fixen übergabetermin (innerhalb der 10 Tagesfrist) schriftlich vereinbart hast obwohl du schon wusstest, dass du den wagen noch näher überprüfen willst!

----> notfalls, wenns zeitlich nicht anders geht, kündigt man es eben nicht vorher an und nimmt den fachmann dann zur schriftlich vereinbarten übergabe (innerhalb der 10 Tage!) mit.

 

die übernahme wird dann eben verweigert bzw. der rücktritt erklärt, wenn mängel sind.

----> ich würde daher schriftlich die herausgabe verlangen und ansonsten noch innerhalb der frist(!) den rücktritt erklären!!!

wer weiss, was dein fachmann so alles findet....

(alle angaben ohne gewähr!)

Themenstarteram 22. Oktober 2009 um 9:06

Ich habe mir den Wagen schon angesehen - war 2 mal vor Ort. Er ist 12 Monate alt und hat wie gesagt knapp 14000 gelaufen. Falls jetzt nichts im internen Lebenslauf zu finden ist, den ich heute abend von einem Bekannten bekomme nehme ich das Fahrzeug auch. Das ist gar nicht das Problem.

Mich ärgerte einfach nur das dumme Gehabe vom Verkäufer. Das Navi Plus war beispielsweise noch nicht eingebaut bei der Probefahrt - Aussage von ihm "Das machen wir erst bei der Auslieferung rein". Dann waren da noch 2 kleine Lackschäden/Parkrempler die bis Ende der Woche behoben sein sollten. Also ist es ja wohl klar, das ich mir den Wagen nochmal ansehen möchte wenn alles eingebaut und Fehler behoben sind oder? Wenn ich aber alleine so "verstrahlt" und voller Vorfreude dort hingehe übersehe ich vielleicht ein paar Dinge ;-) - deswegen der Besuch mit meinem Bekannten der der ganzen Sache neutraler gegenübersteht.

Themenstarteram 22. Oktober 2009 um 9:18

:-) neue Entwicklung. Gerade hat mich der Verkäufer angerufen. Sein Chef also der Verkaufsleiter möchte mir den Wagen nicht verkaufen. Was sagt man dazu? OK dann werde ich wohl oder übel weitersuchen müssen.

am 22. Oktober 2009 um 9:20

Ist doch schön, hast dir ne GURKE erspart !;)

Ohne Grund gibts kein Theater !:)

OK in diesem Fall, sei Froh das Du ihn nicht bekommen hast. Irgendetwas stimmt da nicht!

Themenstarteram 22. Oktober 2009 um 9:29

Das denke ich auch. Schade, dass ich so eine schlechte Erfahring machen musste. Werde ich dann wohl doch in Hannover schauen und auf das passende Fahrzeug warten. Da waren sie nett und ich hatte ien gutes Gefühl.

am 22. Oktober 2009 um 9:32

Zitat:

Original geschrieben von 0160daniel

Ich möchte den Wagen halt nur nicht "verlieren".

@0160daniel,

das Verhalten des Verkäufers ist, vorsichtig formuliert, etwas sonderlich... Im Ernstfall(!) kaufst Du also die volle Zitrone mit diversen Mängeln, die der Verkäufer zu vertuschen versucht (das wäre meine vorsichtige Einschätzung bei gleicher Erfahrung).

Frage daher: was gibt es zu "verlieren"?

Zitat:

Wenn der Verkaufsleiter einer Meinung mit den Verkäufer ist tritt auf einmal noch das Autohaus vom Vertrag zurück und ich stehe dumm da.

dann klagst Du auf Erfüllung des Vertrages oder Schadenersatz, denn ohne wirklich stichhaltige Gründe ist ein Vertagsrückstritt eher nicht so einfach möglich.

Du müsstest bei einem Rücktritt wohl eine saftige Stornogebühr berappen? :(

So steht auch das AH in seiner Pflicht.

Zitat:

Der Verkäufer sagte mir schon, dass es genügend andere Käufer gäbe - und wenn der Wagen nach Spanien geht... so stelle ich mir einen klassischen Gebrauchtwagenverkäufer vor - alle Klischees leider erfüllt. Ich war bei vielen Händlern in den letzn Wochen aber so einer.... Mir geht es aber wie geschrieben in erster Linie um den schönen Wagen. Spätestens wenn die Übergabe war werde ich mal richtig gegen gehen. Das lasse ich mir von so einem Kerl nicht gefallen!

Ich werde heute mal in Ingolstadt bei der Kundenbetreuung anrufen und den Fall schildern.

Das Anrufen alleine nutzt recht wenig.

Eine sachlich geschilderte Beschwerde (mit Benennung von AH, Verkäufer und! Gebrauchtwagennummer des TT`s) ohne! persönliche Untergriffe gegen das Autohaus(!) per FAX an die AUDI AG Abteilung Kundendienst wirkt wahre Wunder.

Wenn Du dann noch einfließen lässt, dass Du auf Grund des Verhaltens im AUDI Autohaus darauf hin weist, dass Du Dir nun für die weitere Zukunft(!) erst einmal prinzipiell den Kauf eines AUDI überlegst und Deine Überlegung letztendlich auch von der Stellungnahme der AUDI AG abhängig machst, bin ich sicher dass man in Ingolstadt sofort und dementsprechend reagiert.

Vergiss hierzu nicht, Deine Telefonnummer an zu geben.

Viel Erfolg!

Vielleicht solltest Du noch mal sagen um welchen Audi Partner es sich handelt, damit nicht noch einer von uns auf die Idee kommt dort ein Auto zu kaufen.

Mir ist die ganze Sache nicht suspekt, trotz 12 Monaten Garantie. Irgendetwas stimmt mit dem Wagen nicht, sonst würden die nicht so einen Aufriss machen.

Die scheinen von der Wirtschaftskrise ja wohl noch nicht betroffen zu sein...was wir denen wünschen sagen wir hier natürlich nicht.

Cheers

 

am 22. Oktober 2009 um 9:46

Zitat:

Original geschrieben von 0160daniel

:-) neue Entwicklung. Gerade hat mich der Verkäufer angerufen. Sein Chef also der Verkaufsleiter möchte mir den Wagen nicht verkaufen. Was sagt man dazu? OK dann werde ich wohl oder übel weitersuchen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von 0160daniel

Der Wagen soll finanziert werden und den Kaufvertrag habe ich wie gesagt vor 2 Tagen unterschrieben.

@0160daniel,

dazu sage ich nur, so wie Du den TT "gekauft" hast, so hast Du auch Deinen Thread verfasst: wohl etwas vorschnell und (eventuell?) unüberlegt.. ;)

Ok, wie dem auch sei, so wie Du schreibst, ist der Kaufvertrag unterzeichnet?

Wenn das zutriff, dann konfrontiere den Geschäftsführer mit (D)einer möglichen Klage auf Vertragserfüllung oder Schadenersatz und Du die Angelegenheit nach bereits erfolgter Kostendeckungszusage Deiner Rechtsschutzversicherung (bisschen bluffen schadet ja nicht) Deinem Anwalt übergeben wirst, wenn keine kundenorientiere Lösung angestrebt werden würde.

Das machst du natürlich schriftlich, und weil es ja eilt, per FAX und! nachträglich per Einschreiben.

Die (Deine) Ernsthaftigkeit wird dadurch unterstrichen!

So einfach ist das.. entweder Du ziehst das durch, oder belässt bei diesen bisherigen Lehrstunden für Dich.

Kannst du ja nun für Dich entscheiden ;)

Sie meine o.a. Posting.....

PS: ach, wie vermisse ich solche Nettigkeiten mit diversen Händlern :)

Macht doch richtig Spaß, oder nicht? ;)

Zitat:

Original geschrieben von 0160daniel

:-) neue Entwicklung. Gerade hat mich der Verkäufer angerufen. Sein Chef also der Verkaufsleiter möchte mir den Wagen nicht verkaufen. Was sagt man dazu? OK dann werde ich wohl oder übel weitersuchen müssen.

Wenn ein Autohändler in diesen Zeiten ein Geschäft platzen lässt, hat das seine Gründe. Sei froh, dass dir die Zitrone erspart geblieben ist! Denn eine solche ist das Auto wohl. Zumindest stinkt die Sache gewaltig. Gebrauchtwagenkauf ist Vertrauenssache. Und Vertrauen kann man zu dem Händler wohl wahrlich nicht haben.

Zitat:

Original geschrieben von 0160daniel

:-) neue Entwicklung. Gerade hat mich der Verkäufer angerufen. Sein Chef also der Verkaufsleiter möchte mir den Wagen nicht verkaufen. Was sagt man dazu? OK dann werde ich wohl oder übel weitersuchen müssen.

Wenn du die Zeit hast, würd ich mir das nicht gefallen lassen sondern auf Vertragserfüllung oder Schadenersatz pochen.

Emulex

Themenstarteram 22. Oktober 2009 um 9:59

Besten Dank für eure vielen Meinungen. Ich werde morgen mal berichten, was im Lebenslauf für diesen Wagen steht. Ist doch bestimmt interessant. Wäre auch zu schöne gewesen bei der Austattung und dem Preis, wenn da alles glatt gegangen wäre...

Zitat:

Original geschrieben von moerf

 

Zitat:

Das machst du natürlich schriftlich, und weil es ja eilt, per FAX und! nachträglich per Einschreiben. 

Noch ein Tipp aus der Praxis: Wenn man ein Faxgerät hat, dass eine Sendebestätigung erstellt, auf der auch noch das gesendete Dokument (auch zum Teil) mit abgedruckt ist, kann man sich das Einschreiben sparen. Das ist nämlich ein todsicherer und gerichtsfester Zugangsnachweis.

 

Grüße

Markus

 

am 22. Oktober 2009 um 12:15

Ich verstehe nicht ganz, warum viele hier unterstellen, dass mit dem Auto was nicht stimmt. Genauso könnte man unterstellen, dass mit dem Käufer was nicht stimmt. Die Sache sieht doch so aus, dass ein Kaufvertrag (i.V.m einem Kreditvertrag) zu Stande gekommen ist. Damit sind Leistung und Gegenleistung klar geregelt. Es ist durchaus seltsam, dass jemand nach der Unterschrift noch einmal eine "Begutachtung" ankündigt. Als Verläufer würde ich dann auch ein komisches Gefühl haben und mich fragen, was die Gründe dafür sind. Hinzu kommt, dass hier nichts darüber gesagt wurde, WIE das dem Verkäufer kommuniziert wurde - bekanntlich macht der Ton ja durchaus etwas aus.

Wir verlangen hier im Forum immer Professionalität vom Verkäufer, ebenso bedarf es aber auch einer Professionalität vom Käufer. Wenn eine der beiden Seiten diese vermissen lässt, dann wird es immer Probleme beim Geschäft geben.

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