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Tacho justieren erlaubt oder Illegal ???

Themenstarteram 8. Februar 2010 um 4:20

Hallo alle zusammen also um dem Titel erst mal ein wenig den Kopfschütteleffekt zu nehmen muss ich sagen ich bin mir durchaus bewusst das es nicht erlaubt Km so zu verändern das es der Täuschung dritter dient ;)

 

Jetzt sieht es aber so aus das ich gerne FIS nachrüsten würde wenn ich dazu ein passendes KI bekommen würde das mehr auf der Uhr hat als mein kleiner habe ich ja nicht die Möglichkeit das mein :) mir den Km-stand anpasst.

Nun meine Frage ist es auch Illegal wenn ich einen solchen Tacho von jemandem auf meinen Original Kilometerstand anpassen lasse oder wäre das ein Problem mein Händler meint er habe keine Ahnung würde darin aber auch kein Problem sehen :confused:

 

 

Ich freue mich auf zahlreiche Antworten

 

Danke Sven

Beste Antwort im Thema
am 8. Februar 2010 um 10:43

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde

 

1. des Herrn C ...,

2. der Firma D ... GmbH,

3. des Herrn B ...,

 

- Bevollmächtigter:

Prof. Dr. Otto Depenheuer,

Joachimstraße 4, 53113 Bonn -

 

gegen § 22 b Abs. 1 und 3 StVG

 

hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

den Vizepräsidenten Hassemer,

die Richter Di Fabio

und Landau

 

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 9. Mai 2006 einstimmig beschlossen:

...

Zweck eines Wegstreckenzählers ist es, über die tatsächliche Laufleistung eines Kraftfahrzeugs Auskunft zu geben. Ein Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers liegt mithin vor, wenn die durch ihn geleistete Aufzeichnung so verändert wird, dass sie nicht über die tatsächliche Laufleistung des Kraftfahrzeugs Auskunft gibt. Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.

 

...

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Hallo!

Also das anpassen des km standes an den wahren km stand ist nicht illegal.

Da du ja nur den wahren stand auf dem anderen kombi angezeigt haben willst.

Sollte allerdings der stand verjüngt werden, bist du voll im boot.

Schau mal in den gesetzestext (steht im straßenverkehrsgesetz) da steht es gut beschrieben...weiter gibt es ja auch genügend urteile die dies bestätigen.

Ich hoffe dies hilft dir weiter?

Gruß micha

am 8. Februar 2010 um 7:51

Da gab's doch so eine Regelung, dass man nur innerhalb der ersten 200 km (oder so) nach VORNE stellen kann, wenn dieser Wert schon überschritten ist kann der km-Zähler nicht mehr verändert werden außer durch fahren. Hat hier mal jemand genauer geschrieben.

Scotty18 kommt sicher gleich und erklärt's genauer. ;)

So der text:

ist ja soweit eindeutig das tachominipulationen sowie am manipulationen am fahrtenschreiber verboten sind.

das ändern auf den realen stand ist soweit in ordnung...aber das vorhalten der software für sowas ist verboten wurden.

Darum sitzen die firmen jetzt in nl;)

gruß micha

§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

" Straßenverkehrsgesetz

III. Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,

2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder

3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.

 

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.

also mir wurde bei meinem das KI auf garantie getauscht und so hat mein :) gleich den km angepasst oder hats schon angepasst bekommen jedenfalls dürfte das kein problem sein...

mfg

Kann man nicht irgentwo eintragen, dass der alte Tacho mit z.B. 25000km ausgebaut worden ist und ein neuer mit 40000km eingebaut worden ist?

Klar der nächste Käufer würde dann erstmal blöd schauen, aber wenn du ihm den Grund (FIS) erklärst wird er schon verständnisvoll sein.

Zitat:

Original geschrieben von Benni_LDK

Kann man nicht irgentwo eintragen, dass der alte Tacho mit z.B. 25000km ausgebaut worden ist und ein neuer mit 40000km eingebaut worden ist?

Klar der nächste Käufer würde dann erstmal blöd schauen, aber wenn du ihm den Grund (FIS) erklärst wird er schon verständnisvoll sein.

Also da würde ich aber eher vermuten, dass min. 90% der Käufer abgeschreckt werden, egal ob amtlich dokumentiert oder nicht.

Die einfachste Vorgehensweise wird wohl das komplette Nullen des neuen Tachos sein, dann kann man das gute Stück nach einer Anlernung am Fahrzeug auch mit dem passenden KM Wert füllen.

Schau mal bei http://www.gti-tdi.de/ vorbei.

am 8. Februar 2010 um 10:33

Bei den schöne aufgesagten Straftaten is immer die Täuschungsabsicht maßgeblich.

Liegt die nicht vor = keine Straftat.

Sag ich als dem Käufer: Hier, kuck ma, hab ich zurückgedreht auf den Wert X

Dann is alles gut.

Ja, aber wenn du allein schon dem Käufer erzählst, dass du an dem Tacho rumgedreht hast, werden die meisten abgeschreckt werden, wer weiß ob du nciht ein bisschen zu weit gedreht hast...

am 8. Februar 2010 um 10:43

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde

 

1. des Herrn C ...,

2. der Firma D ... GmbH,

3. des Herrn B ...,

 

- Bevollmächtigter:

Prof. Dr. Otto Depenheuer,

Joachimstraße 4, 53113 Bonn -

 

gegen § 22 b Abs. 1 und 3 StVG

 

hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

den Vizepräsidenten Hassemer,

die Richter Di Fabio

und Landau

 

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 9. Mai 2006 einstimmig beschlossen:

...

Zweck eines Wegstreckenzählers ist es, über die tatsächliche Laufleistung eines Kraftfahrzeugs Auskunft zu geben. Ein Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers liegt mithin vor, wenn die durch ihn geleistete Aufzeichnung so verändert wird, dass sie nicht über die tatsächliche Laufleistung des Kraftfahrzeugs Auskunft gibt. Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.

 

...

am 8. Februar 2010 um 10:45

RICHTIG ! Um den Tatbestand zu erfüllen ist die Täuschungsabsicht unerlässlich. An sonsten ist es , wie mein Vorredner schon geschrieben hat, kein Straftatbestand bzw. man geht straffrei aus...

am 8. Februar 2010 um 10:52

Zitat:

Original geschrieben von Benni_LDK

Ja, aber wenn du allein schon dem Käufer erzählst, dass du an dem Tacho rumgedreht hast, werden die meisten abgeschreckt werden, wer weiß ob du nciht ein bisschen zu weit gedreht hast...

Das is natürlich klar.

Auch klar ist dass man so lange das Fahrzeug nicht verkauft den Tachostand nicht anpassen braucht. Ferner ist der tatsächliche Kilometerstand noch in anderen Komponenten gespeichert zB. Motorsteuersteuergerät um mal eins zu nennen. Wenn jemand den Kilometerstand manipulieren will der kennt dann schon die Tricks dies zu vertuschen. Jedoch will der TE ja den tatsächlichen Kilometerstand wiederherstellen. Über dies habe ich mir auch mal Gedanken gemacht als ich das S3 Ki eingebaut habe mit 16500 km. Tatsächlicher Kilometerstand war an meinem 56450. Es fehlen also 40000km auf dem S3 KI. Wie dem auch sei mache ich mir darüber keine Gedanken ich führe ein Buch und trage ohnehin immer das Datum ein, die Tankmenge und die gefahrenen Kilometer. Mittlerweile bin ich mit dem S3 Ki 14000 km gefahren. Das ergibt eine gefahrene Strecke von 70000 km. Jedoch habe ich erst 30000 auf der Uhr. Stört mich weiter nicht, wird mich auch nie stören denn ich werde nie in Erwägung ziehen mein Unikat zu verkaufen da ich nur drauflegen würde. Ich finde es allerdings übertrieben bei einem Tachojustierer 200 EUR dafür hinzulegen dass der mir meinen tachowert umstellt. Beim Service sage ich dem freundlichen er soll den Kilometerstand vom Motorsteuergerät auf den Auftrag übernehmen. Außerdem kann ich mich immer danach richten mein angezeigter Kilometerstand + 40000 = tatsächlicher Kilometerstand. Viele Grüße RedEagle1977

Hallole ...

 

Schon ne Weile her ...

 

Februar 2005 bei ca. 14.200 km wurde bei meinem das KI getauscht , wegen Probs mit " Tank / Schwankuhr " - noch auf Garantie .

 

Der " Frendly " rief mich in der Firma an und wollte eine Kopie von meinem Personalausweis .

Per Fax schnell  die Kopie hingeschickt und gut war .

Erst nach dem Erhalt dieser konnte / durfte er das neue KI auf meine aktuellen Km einstellen .

Denke, daß dies irgendwo im Audi - Computer System abgespeichert ist .

Vermerkt wurde dies nirgens im Bordbuch , wozu auch .  Einzigste Änderung , das ESP - Symbol  ... jetzt als  Schleuder - Symbol .

 

Nach meiner Kenntnis lassen sich neue KIs bis max. 100 km beim " Frendly " einstellen , danach kann auch er dies nicht mehr .

 

Bei einem Gebraucht - Tausch sieht das natürlich auch wieder ganz anders aus ...

 

Gruß

Hermy

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Themenstarteram 8. Februar 2010 um 15:06

Erst mal vielen Dank für eure Antworten ich denke auch das es da nicht zu Problemen kommen sollte da ich keinen täuschen will sondern lediglich den "echten Km-stand" wiederherstellen möchte

 

Ich weiß das sich ein Neues KI bis 100Km anpassen lässt durch den Freundlichen danach soll die Funktion im Ki Gelöscht sein ob das stimmt weiß ich nicht aber ein Proffessioneller "Tachodreher" kann das immer und egal bei welchem Fahrzeug was mir neu ist das das besitzen oder besorgen solcher Software Illegal ist und unter Strafe steht :confused: dann bedeutet das ja Quasi mir wird unterstellt Kriminell zu sein wen ich so ein Progie habe:(

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