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Schaden Fahrertüre

Themenstarteram 18. Juli 2007 um 19:59

So, heute hat es die Fahrertüre erwischt von meinen Sportback. Die Nachbarin hat das Auto "übersehen" beim rückwertsfahren und hat mal getestet, wie gut man die Fahrertüre kaltverformen kann. Das klappt gut !

Nun wollt ich mal aus Neugierde wissen, was eine neue Türe Kostet beim :) mit Lackieren und Einbau usw. ?

Da das die gegnerische Versicherung zahlt, bekomme ich doch einen Leihwagen oder ? Mit welchen muss ich da rechnen ? Hab ich auch anspruch auf Wertminderung ? Weil den Schaden muss ich ja schon angeben beim Verkauf des Fahrzeuges.

Bilder kommen morgen.

Nur Glück mit dem Auto, erst Rost am Seitenschweller, dann einen kaputten Klimakompressor, die Heckscheibe wurde mir eingeschlagen und Lampdasonde wurde mir von einen Marder kaputtgebissen. Ereignisreiche 7 Monate A3 waren das, ich freue mich schon auf die nächsten 7 Monate.

 

Nicht´s desto trotz, macht der A3 jedesmal Spaß. ich hoffe die kriegen die Türe genauso hin wie vorher. Muss ich auf etwas Achten ?

 

Liebe Grüße Mysterikum ( Der die Nachbarin am Liebsten auch Kaltverformt hätte :D )

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26 Antworten

Wenn du kein Leihwagen unbedingt benötigst dann lass dir Ausfallentschädigung auszahlen von der Versicherung. Das wäre mein Vorschlag

Themenstarteram 6. August 2007 um 21:40

So hier mal zum Fazit,

Leihwagen hab ich einen TT gehabt, war das kleinste Auto was noch frei war, geht auf der Ihren Kosten.

Ausgetauscht wurde die Fahrertüre,hat all-ink 2200€ gekostet.

Nun wackelt mein Fahrergriff bei der ausgetauschten Türe und ich habe einen tropfen vom Lack an der Türe....

Wertminderung ist 350 €.

Nur Ärger durch einen nichtverschuldeten Schaden.

 

Zitat:

Original geschrieben von derparn

(...)Wenn beilackiert werden muss, falls ein Farbunterschied erkennbar ist, bei knapp 1000€.

Glaub mir, es ist IMMER ein schei* Farbunterschied erkennbar!

 

Finky

Hi Jungs,

Mir ist was ganz blödes passiert und zwar war ich beim Kollegen und hatte an der Straße geparkt auf einmal hörte ich ein kleinen knall und schaute mal, dann sah ich ein 7 jähriges kind das mit dem fahrrad an meinem Waagen (Fahrrertür) drangefahren ist , ich hab nur Haftpflichtversicherung an meinem A3 und das Kind hat auch eine Haftpflichtversicherung jedoch zahlt die Versicherung des Kindes erst wenn das Kind das 9te Lebensjahr erreicht hat.

Ich kenne mich mit sowas garnicht aus.

Was soll ich nun tun?

Was gibt es für Möglichkeiten?:confused:

Plzz Help :mad:

Gruß slavka

am 17. April 2008 um 8:38

"Eltern haften für Ihre Kinder" ?

Normalweise läuft das Kind unter der Haftpflichtversicherung der Eltern mit.

Wenn ich mich jetzt nicht komplett täusche :)

 

Gruß

Christoph

Zitat:

Original geschrieben von Xystox

"Eltern haften für Ihre Kinder" ?

Normalweise läuft das Kind unter der Haftpflichtversicherung der Eltern mit.

Wenn ich mich jetzt nicht komplett täusche :)

 

Gruß

Christoph

Ich hatte jetzt mal mehrere Versicherungen angesprochen, und hab den den Fall geschildert, sie sagten alle das ich auf den Schaden sitzten bleiben würde und das sie nicht der einzige wären dem es so ergangen ist. Also ich weiß jetzt auch nicht mehr weiter irgendwie ist das komisch . Die Eltern des Kindes sind jetzt auch noch Zahlungsunfähig (arme Schlucker) Hmm was soll ich jetzt machen?

mfg slavka

am 17. April 2008 um 14:26

servus,

bei uns in A zahlt sowas die haushaltsversicherung. die begleicht auch schäden, die kinder bis 18 jahre verursachen, außer sie sind mutwillig entstanden. mach dich mal dahingehend schlau, wie es sich da verhält.

gruß w.

am 17. April 2008 um 17:11

Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen, dass der Schaden nicht irgendwie gedeckt werden kann.

Kinder bauen ja gerne mal Mist. Und dabei entstehen auch nicht selten Schäden. Die Versicherung der Eltern ist dafür dann eben auch zuständig.

Bsp. Kinder spielen Fußball, dabei geht ne Scheibe zu bruch. Ich habe noch nie gehört, dass der Geschädigte diese Kosten selbst tragen muss.

Die Eltern haben ja auch eine gewisse aufsichtspflicht. Und ich weiß nicht, ob die eingehalten wurde. Ich meine ein 7 jähriges Kind sollte man ja auch nicht ganz ohne Aufsicht auf eine (viel?) befahrenen Straße die ersten Touren auf dem Rad absolvieren lassen.

Mal so gesagt: Zum Glück stand dein Auto. :)

Andere Frage:

Wie gross ist den deine Beule?

"kleinere" Macken kann man ja recht kostengünstig "Rausziehen" lassen. Damit haste dann warscheinlich den geringsten Ärger.

PS: Ich werde mal morgen bei meiner Versicherung anfragen wie es aussieht. Ich mach mich da mal schlauer.

Gruß

Christoph

 

Hallo zusammen,

ich zitiere mal von der Homepage "Bund der Versicherten":

Wenn Kinder unter sieben Jahren einen Schaden anrichten, zahlt die Privathaftpflichtversicherung in aller Regel nicht. Die Kinder können nach dem Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden. Außerdem trifft die Eltern meistens auch keine Aufsichtspflichtverletzung. Also besteht keine Haftung und damit gibt es keine Zahlung aus einer Haftpflichtversicherung. Seit dem 01.08.2002 sind Kinder für Schäden, die sie einem anderen bei einem Unfall im Straßenverkehr durch Fahrlässigkeit zufügen, sogar erst ab Vollendung des zehnten Lebensjahres verantwortlich. Wenn also ein neunjähriger Junge seinem Ball nachläuft und dadurch einen Autounfall verursacht, ist er für den Schaden, den der Autofahrer zum Beispiel an seinem Auto erleidet, nicht haftbar zu machen. Die Haftpflichtversicherung muss folglich auch nicht zahlen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt jedoch die Abwehr der unberechtigten Ansprüche gegen die Kinder oder deren Eltern. Die Geschädigten gehen leer aus (so wollen es Gesetz und Rechtsprechung).

Link: www.bundderversicherten.de/.../SinnHaftpfl.htm

Gruß Thomas

Zitat:

Original geschrieben von tomcologne

Hallo zusammen,

ich zitiere mal von der Homepage "Bund der Versicherten":

Wenn Kinder unter sieben Jahren einen Schaden anrichten, zahlt die Privathaftpflichtversicherung in aller Regel nicht. Die Kinder können nach dem Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden. Außerdem trifft die Eltern meistens auch keine Aufsichtspflichtverletzung. Also besteht keine Haftung und damit gibt es keine Zahlung aus einer Haftpflichtversicherung. Seit dem 01.08.2002 sind Kinder für Schäden, die sie einem anderen bei einem Unfall im Straßenverkehr durch Fahrlässigkeit zufügen, sogar erst ab Vollendung des zehnten Lebensjahres verantwortlich. Wenn also ein neunjähriger Junge seinem Ball nachläuft und dadurch einen Autounfall verursacht, ist er für den Schaden, den der Autofahrer zum Beispiel an seinem Auto erleidet, nicht haftbar zu machen. Die Haftpflichtversicherung muss folglich auch nicht zahlen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt jedoch die Abwehr der unberechtigten Ansprüche gegen die Kinder oder deren Eltern. Die Geschädigten gehen leer aus (so wollen es Gesetz und Rechtsprechung).

Link: www.bundderversicherten.de/.../SinnHaftpfl.htm

Gruß Thomas

ist das ein doofes gesetzt, wenn ich das richtig verstehe wenn mir einer (war neulich) mit seinem skateboard gegen die heckstoßstange knallt passiert nix weil er noch nicht 18 ist?

am 17. April 2008 um 20:42

wenn er noch nicht 10 ist.

Gruß, dj81

Das das Kind nicht haftbar gemacht werden kann, wurde ja schon ausgeführt. Und selbst wenn es schon 10 gewesen wäre, kommt es immer noch auf die notwendige Einsicht des Kindes an, sprich konnte es schon die Folgen seines Handelns einsehen!? Hier könnte höchstens die Haftung der Eltern in Frage kommen, wenn sie ihr Kind nicht ausreichend beaufsichtigt haben. Da kommt es aber immer stark auf die Umstände an. Fährt das Kind ohne Aufsicht z.B. alleine auf einer stark befahrenen Hauptstrasse, ist Wahrscheinlichkeit das eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt größer, als wenn es in einer Tempo 30-Zone passiert.

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