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pick-up's automatisch lkw-besteuerung?

Themenstarteram 1. November 2005 um 23:15

howdi,

 

da das thema discovery abgeschlossen ist(wegen den steuern),hab ich meine nächste frage:

ist ein pick-up automatisch beim finanzamt als lkw angemeldet oder kommt es vor das pick-up-fahrern steuern für pkw berechnet wurde,soll heissen kann ich in ruhe nach pick-ups ausschau halten oder muss ich mir sorgen machen daß der truck nicht vom finanzamt mit lkw-zulassung gesegnet wird?

mfg rod

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20 Antworten

PICK IT UP!

 

Die verkehrsrechtliche Einstufung als LKW ist für das Finanzamt nicht bindend, d.h. es muss nicht automatisch eine Besteuerung nach Gewicht erfolgen!

Es gibt offenbar Finanzämter, die das vom Einsatzzweck abhängig machen. Insbesondere bei nobel ausgestatteten Modellen mit PKW-Charakter und Doppelkabinern kann es Probleme geben. Wichtig ist auch der Anteil der Ladefläche an der Gesamtnutzfläche des Fahrzeuges.

Am Besten fragst Du konkret (und zwar schriftlich!) bei deinem Heimat-Finanzamt nach der Besteuerungsgrundlage für die in Frage kommenden Modelle.

Themenstarteram 2. November 2005 um 18:48

yep,

 

danke für die schnelle info

dann werde ich mal loslegen.....

 

rod

Und dran denken, daß du mit LKW Zulassung und Hängerbetrieb, unter's Fahrverbot an Sonn und Feiertagen fällst.

@Cleandevil

nur bei über 3.5t oder ?

am 6. November 2005 um 19:37

Doch leider, dass gilt für alle LKW.

Sonntagsfahrverbot gilt für alle LKW ab 3,5t

und alle LKW-Gespanne (ohne Mindestgewicht).

Somit auch für einen PickUp, sofern ein Anhänger gezogen wird.

Bis zu 7,5 Tonnen ohne Hänger darfst Sonntag's aber fahren.

Haben jetzt erst einen Umzug mit so einem LKW am Sonntag gefahren und uns vorher erkundigt.

auch auf Autobahnen?

Sonntagsfahrverbot für:

-LKW solo über 7,5 to

-LKW mit Anhänger

V max 80 km/h

-LKW solo über 3,5 to

-LKW mit Anhänger

V max 100 km/h

-PKw mit ABS und TÜV Prüfung und zugelassener Anhänger.

Genau so ist es.

Obwohl wir das Vmax nicht immer so eingehalten haben ;)

Hallo,

ja leider ist es so, ein LKW, auch wenn der nur 1,5 t. wäre und ein 500kg Anhänger hinter, hätte der am Sonntag ein Fahrverbot, aber eben nur mit Anhänger

Fazit, LKW mit Anhänger Sonntags nie, LKW ohne Anhänger Sonntags nur bis zu 7,5t Gesamtgewicht und ohne was hinter, drüber und was hinter nie,

Dieses betrifft sowohl Geländewagen, wie auch Wohnmobile, die als LKW zugelassen sind!!

Nordjoe

Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe

Hallo,

.....

Sonntags nur bis zu 7,5t Gesamtgewicht und ohne was hinter, drüber und was hinter nie,

.....

Nordjoe

Hallo, das mit dem drüber ist nicht ganz so:

Z.B.: kann man eine Kombination als Sattelkraftfahrzeug mit einem zGG von 13,5 t erstelle, mit dem man auch an Sonn- und Feiertagen fahren darf.

@pergachris:

Wie soll das gehen mit dem Satteldingens. Soviel ich weiß Haben Sattelzüge (kombinationen) meist Keine Lkw-zulassung auch wenn sie so Wie LKW`s ausschaun. Die Dinger sind meist oder fast immer als ZUGMASCHINE angemeldet. Deshalb haben die Auflieger meist grüne Nummern (d.h. Steuerfrei) Weil mit einer Zugmaschine schon die Steuer für den Auflieger gezahlt wird und ja man keine zwei Auflieger gleichzeitig ziehn darf, und kann. Aber auch für SATTELZUGGESPANNE über 7,5t gilt SONTACHSFAHRVERBOT. Außerdem ist die Versicherung von ZUGMASCHINEN sehr teuer. Hatte mal nen Mercedes G mit ner Zugmaschinenzulassung. Und mit dem durfte ich Sonntags auch keine Hänger ziehn.

Aber es interessiert mich, geh mal ins Detail mit den 13,5 t.

Gruß Monsterdriver

HALT!

 

Jetzt geht hier aber einiges durcheinander!

Zum Thema LKW / Zugmaschinen hat Monsterdriver sicher Recht.

Aber was die grünen Nummernschilder der Auflieger angeht, da liegt er mit der Begründung doch reichlich daneben!

Die Auflieger sind (genau wie Anhänger und auch die Zugfahrzeuge) genau dann steuerfrei, wenn sie nur firmenintern verwendet werden. Das heißt, wenn nur Waren, Halbzeuge, Arbeitsmittel o.ä. z.B. von einem Firmenstandort zum anderen bewegt werden. Gleiches gilt für Fahrzeuge und Auflieger / Anhänger in der Land- und Forstwirtschaft. Immer wenn damit Fahrten für Dritte erfolgen, ist das de facto Steuerhinterziehung.

Ob sich im Speditionsgewerbe die Versicherung eines Sattelzuges so deutlich von der eines Gliederzuges unterscheidet, wage ich mal zu bezweifeln, wenn es nicht wirtschaftlich wäre, würde man im Straßentransport nicht so viele Sattelzüge sehen.

DAS musste mal gesagt werden!

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