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Oldtimer zulassen

Themenstarteram 12. Juni 2023 um 11:21

Mahlzeit,

meine Eltern hatten sich vor etwa 30 Jahren ein Auto gekauft und es dann eigentlich nur noch als Sonntagsauto genutzt, die letzten 15 Jahre stand es dann hauptsächlich in der Garage. Heute ist es ein Oldtimer, der dasteht wie neu.

Naja lange Rede kurzer Sinn, mein Vater hat nun letztes Jahr mit 83 Jahren final eingeparkt. Nun steht der Wagen bei meiner Mutter (80) in der Garage und wurde von mir zum Leben erweckt. Erstmal den Krimskrams der letzten Dekaden ausgeräumt, mit dem Pinsel gesäubert zum Strahlen gebracht.

Meine Mutter wird das Auto nie mehr fahren. Sonst gibt es noch meine Schwester, die würde ihn am liebsten heute als morgen zu Geld machen. So richtig haben will nur ich ihn. Also, lange Rede kurzer Sinn, das Auto ist jetzt meines, aber steht nach wie vor bei Oma in der Garage und ist auch noch komplett über sie versichert/zugelassen. Ich übernehme die Kosten aber sie steht auf den Papieren. Jetzt wollen wir mal einen offiziellen Vertrag machen und sie sagt ich solle ihn auf mich ummelden. Ich denke mir, das würde unterm Strich nichts bringen, außer Kosten.

Gibt es irgendwelche Vorteile, wenn das Auto auf mich zugelassen wird? Solange ich einen Vertrag habe, ist es offiziell mein Eigentum, also wieso sollte die Zulassung sich ändern?

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38 Antworten

Vielleicht weil ein H-Kennzeichen Sinn machen würde? Was für ein Auto ist das denn?

Themenstarteram 12. Juni 2023 um 11:37

https://www.motor-talk.de/fahrzeuge/1558442/toyota-celica-4-t16

Die hier.

H-Kennzeichen hat sie schon, auch eine Oldtimerversicherung.

Dann dürfte es egal sein.

Durch ummelden wirst du offizieller Halter.

Sinnvoll ist auch ein offizielles Dokument für den Übergang des Besitzes zu dir.

Mit beidem kannst du evtl. Erbschaftssteitereien und evtl. steuerlichen Fragen die mir der Erbschaft in Verbindung stehen besser umgehen.

Man sollte nur schauen, daß man den Versicherungsrabatt übernehmen kann. Man frage seinen Versicherungsvedreher, ähm Vertreter.

Zitat:

@BaerVonToelz schrieb am 12. Juni 2023 um 13:37:57 Uhr:

https://www.motor-talk.de/fahrzeuge/1558442/toyota-celica-4-t16

Die hier.

H-Kennzeichen hat sie schon, auch eine Oldtimerversicherung.

Link geht nicht.

Kurze Zusammenfassung evtl.

Also Toyota Celica.

Baujahr?

Sonst noch etwas besonderes?

Aber eher nur optional.

Weil bezüglich der Fragestellung denke ich nicht so relevant.

Es sei denn es geht um juristische Wertgrenzen.

wenn Du das Auto auf dich zulässt ist es dein Eigentum und gehört nicht mehr zur späteren Erbmasse.

Zitat:

@Carlssonclk380 schrieb am 12. Juni 2023 um 15:40:05 Uhr:

wenn Du das Auto auf dich zulässt ist es dein Eigentum und gehört nicht mehr zur späteren Erbmasse.

Nicht so ganz eindeutig.

Besitzer und Eigentümer und Halter (sind glaube ich die juristischen Begriffe) können unterschiedliche Personen sein.

Die Zulassung ist da nur ein Indiz aber nicht von alleiniger Bedeutung. Und hier spielen dann auch Wertgrenzen eine Rolle. Eine Tafel Schokolade ist da kein Problem.

Bzw. ein eher wertloser Schrotthaufen von Oldtimer.

So lange der keinen höheren Wert hat.

Sobald der Oldtimer aber restauriert ist sieht die Sache ganz anders aus. Juristisch können dann auch Sachen die vor etwas weniger als 10 Jahren verschenkt wurden noch unter die Erbmasse fallen. Erst nach mehr als 10 Jahren gibt es da wohl keine Uneindeutugkeiten mehr.

Wo die Wertgrenzen liegen und was notwendig ist damit das alles eindeutig ist kann ich nicht sagen.

Richtig.

Der Halter muss weder Besitzer noch Eigentümer sein.

Die Zub2 sagt nur aus wer Halter ist aber nicht wer Besitzer oder Eigentümer ist.

Zitat:

@Alexander67 schrieb am 12. Juni 2023 um 13:45:56 Uhr:

Durch ummelden wirst du offizieller Halter.

Sinnvoll ist auch ein offizielles Dokument für den Übergang des Besitzes zu dir.

Mit beidem kannst du evtl. Erbschaftssteitereien und evtl. steuerlichen Fragen die mir der Erbschaft in Verbindung stehen besser umgehen.

Korrektur.

Eigentum ist das wichtige.

Ein Dieb bringt sich ja auch in den Besitz einer Sache.

Das ist natürlich nicht legal.

Leasing Fahrzeuge sind glaube im Eigentum der Firma die Geld bekommt und im Gegenzug jemand den Besitz an dem Fahrzeug überlässt.

Wenn der Vertrag ausläuft bekommt der Eigentümer das Fahrzeug zurück oder es muss eine Folgevereinbarung getroffen werden.

Erstmal gilt der Halter als Eigentümer. Alle anderen müssen erstmal das Gegenteil beweisen. Deshalb Vertrag mit der Oma machen, mit irgendeinem Geldbetrag, dann hat man auch was in der Hand.

Falsch, im ZUB2 steht extra drin das der Halter kein Eigentümer ist. Zumindest war das im alten Brief früher so.

Der der das Eigentum beansprucht muss auch den Eigentumsnachweiß führen.

Kausal kann man das zwar so annehmen, beweist aber bei weitem nicht das Eigentum.

Erstmal ist der Halter der Eigentümer. Fahr mal mit einem Fahrzeug, welches dir gehört, aber auf deine Frau zugelassen ist, welche ihren Nachnamen behalten hat, über die Grenze. Da sagt der Grenzer: wo haben sie das gestohlen??

Erstmal ist es der Eigentumsnachweis, bis jemand nachweisen kann, das dem nicht so ist.

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