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Neues zum Energiesteuergesetz

Themenstarteram 30. Juli 2006 um 21:43

Und hier für alle Ungläubigen:

 

S T E L L U N G N AH M E des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie e. V. (VDB) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Einführung einer Biokraftstoffquote sowie zur Änderung des Mineralöldatengesetzes (Biokraftstoffquotengesetz –

Allgemeine Forderung:

Aus Sicht des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie greift der Referentenentwurf übermäßig regelnd in einen funktionierenden Biokraftstoffmarkt ein und steht damit dem von der Regierung angestrebten Bürokratieabbau entgegen. Entgegen ihren Aussagen, europäische Gesetzesvorlagen künftig 1:1 umsetzen zu wollen, beschreitet die Bundesregierung mit diesem Gesetzesentwurf darüber hinaus einen nationalen Sonderweg, der die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im europäischen Binnenmarkt erheblich behindert.

Die Biokraftstoffindustrie und hier insbesondere die Hersteller von Biodiesel haben im Vertrauen auf die sowohl von der europäischen als auch von der nationalen Politik signalisierte Absicht, die Verwendung alternativer Kraftstoffe im Verkehrsbereich massiv zu fördern, in die Errichtung von Produktionsanlagen investiert. In der Folge werden bis zum Ende des ersten Quartals 2007 Herstellungskapazitäten für Biodiesel von über 4 Millionen Jahrestonnen erwartet.

Die im Rahmen des Energiesteuergesetzes vorgesehene degressive Gestaltung der steuerlichen Förderung von Biodiesel ohne die Möglichkeit einer Anpassung der Steuersätze an die Marktentwicklung wird dazu führen, dass der Absatzmarkt für Biodiesel in Reinform mit den ab 2008 / 2009 vorgesehenen Mineralölsteuersätzen nicht mehr wettbewerbsfähig sein wird und die zu erwartenden Mengen anderweitig abgesetzt werden müssen. Der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie fordert daher, im Rahmen einer ordnungspolitischen Lösung den Absatz der auf Basis früherer politischer Zusagen aufgebauten Kapazitäten im Sinne des Vertrauensschutzes zu gewährleisten. Ziel muss es sein, im Rahmen einer Änderung der europäischen und deutschen Kraftstoffqualitätsnormen den Beimischungsanteil von Biokraftstoffen im fossilen Treibstoff auf 10 % zu erhöhen, um den rückläufigen Reinkraftstoffmarkt zu kompensieren.

Zum Referentenentwurf nimmt der VDB im Einzelnen wie folgt Stellung (Die Reihenfolge der einzelnen Punkte ergibt sich aus der Abfolge im Gesetzentwurf und stellt keine Listung nach Priorität dar):

Zu Artikel 1 des Referentenentwurfs –

1. § 50 (1) Bioethanol

Der Vorliegende Referentenentwurf sieht nur noch dann eine Steuerentlastung für Biokraftstoffe auf Basis von Ethanol vor, wenn es sich um E85, einen Mischkraftstoff von 70 bis 90 % Ethanol in Ottokraftstoff, handelt. Alle anderen Mischungsverhältnisse von Bioalkohol mit fossilem Treibstoff sind nicht mehr steuerbegünstigt. Mittelständische Tankstellen haben in den letzten Monaten erhebliche Investitionen getätigt, um alternative Kraftstoffmischungen mit Ethanolanteilen von 20 % (E20) oder 50 % (E50) anzubieten. Dieser Vertriebsweg wird durch die nun geplante Einschränkung der Steuerbegünstigung auf E85 unterbunden.

 

Fazit: Der § 50 (1) muss um den Punkt 6. wie folgt erweitert werden:

„ü-

. „“

Die nach § 50 (1), Nr. 5, Satz 5 EnStG den Herstellern reiner Biokraftstoffe auferlegte

„“

Fazit: Die zusätzliche steuerliche Belastung d„“

. üü

Mit § 50 (4) EnStG und § 37 b Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist eine Verknüpfung der Steuerentlastung für Biokraftstoffe bzw. deren Anrechnung in der Quote an die deutschen Biokraftstoffqualitätsnormen (DIN EN) gebunden. Diese Verknüpfung kann in letzter Konsequenz bedeuten, dass z. B. bei Nichterfüllung eines der insgesamt 26 Kriterien der Biodiesel-Norm DIN EN 14214 es zur Ablehnung ganzer Produktionschargen kommt. Dies stellt infolge der immer wieder auftretenden Messungenauigkeiten und der noch nicht ausreichend normierten Analyseverfahren der DIN EN 14214 eine insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen unangemessene Härte und ein nicht tragbares finanzielles Risiko dar. Darüber hinaus muss es die Möglichkeit von Kontrollanalysen geben.

In der Beimischung besteht die Mineralölindustrie aus technischen Gründen bislang ohnehin auf die Lieferung unadditivierten Biodiesels, der folglich nicht der geltenden DIN Norm entspricht.

Fazit: Bei einer Verknüpfung der Steuerentlastung für reine Biokraftstoffe sowie der Verwendung von Biokraftstoffen in der Quote mit den Qualitätsnormen müssen die im Rahmen der Überprüfung der Norm angewendeten Analyseverfahren zertifiziert, Kontrollanalysen ermöglicht und Toleranzen eingeführt werden.

4. § 50 (4) Verwendung tierischer und recycelter Fette und Öle –üü

Die Ergänzung des § 50 (4), wonach Fettsäuremethylester (FAME) nur noch dann als

„“wurden im Vertrauen auf die Formulierung des § 2a (1) Mineralölsteuergesetz, der bis zum

 

31. Dezember 2009 eine Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe vorsieht, erhebliche Investitionen in Anlagen-und Tanktechnik getätigt, die speziell auf die Umesterung von tierischen Fetten ausgelegt ist. Die Verknüpfung der Steuerbegünstigung an die Norm DIN EN 14214 stellt damit einen klaren Verstoß gegen diesen Vertrauensschutz dar und ist daher verfassungswidrig.

Aufgrund der spezifischen Fettsäuremuster von tierischen Fetten erreicht der Biodiesel aus tierischen und recycelten Fetten und Ölen alle Qualitätsparameter der DIN EN 14214 mit Ausnahme der Kältefestigkeit, die in der EN 14214 keine konstitutive Bedingung ist. Durch Mischung mit Pflanzenmethylester oder aber durch Installation von beheizbaren Fahrzeugtanks und Tanklagern ist das Produkt ohne Qualitätseinbußen ganzjährig als Qualitätskraftstoff einsetzbar. Biodiesel aus tierischen und recycelten Fetten und Ölen ist daher in jeder Hinsicht verkehrsfähig. Es ist nicht hinnehmbar, dass gemäß § 37 b, Satz 2, BImSchG auch die Anrechenbarkeit in der Quote an die Einhaltung der deutschen Norm DIN EN 14214 geknüpft sein soll.

Die in der DIN EN 14214 zur Bestimmung des Estergehaltes festgeschriebene Prüfmethodik (DIN EN 14103) erkennt darüber hinaus heute keine Ester, die insbesondere in tierischen Fetten zu finden sind (C15-bis C17-Fettsäuremethylesterketten). Der Estergehalt wird damit niedriger ausgewiesen, als er tatsächlich ist.

Fazit: Die Steuervergünstigung für Biodiesel auf Basis tierischer und recycelter Fette und Öle sowie deren Anrechnung in der Quote muss erhalten bleiben. Als neuer Satz 4 des § 50 (4) EnStG sowie als neuer Satz 3 des § 37 b BImSchG ist jeweils zu ergänzen: "Für Fettsäuremethylester aus tierischen Fetten und Ölen sowie aus recycelten Fetten und Ölen gelten die Anforderungen der DIN EN 14214 mit Ausnahme der Bestimmungen zur Kältefestigkeit und mit Ausnahme der Bestimmungen zur Prüfung des Estergehaltes."

5. § 50 (6) Marktberichterstattung

Der in § 50 (6) EnStG eingeforderte Bericht der Bundesministerien an die Bundesregierung über die Preise für Biomasse und Rohöl sowie die Kraft-und Heizstoffpreise muss die Möglichkeit offenlassen, die Steuersätze nicht nur im Falle einer Überkompensation nach oben, sondern ggf. auch nach unten zu korrigieren und damit an die Marktentwicklung anzupassen.

Fazit: Der VDB schlägt vor, die Formulierung des Einschubes in Spiegelstrichen im § „üüü–ü“

Die in § 66 (1), Nr. 11a EnStG geplante Verknüpfung der Anerkennung eines Kraftstoffes als Biokraftstoff mit dessen nachhaltiger Erzeugung oder CO2-Minderungspotenzial wird grundsätzlich begrüßt. Es sollte aber zunächst die Ausarbeitung eines europäischen Zertifizierungssystems bzw. internationaler Standards abgewartet werden, so dass diese nicht zuletzt im Interesse eines europäischen Binnenmarktes auf nationaler Ebene übernommen werden können.

 

Fazit: Eine Zertifizierung von Biokraftstoffen im Sinne einer nachhaltigen Erzeugung und ihres CO2-Minderungspotentials sollte erst dann erfolgen, wenn europaweit einheitliche Standards abgestimmt wurden.

Zu Artikel 2 des Referentenentwurfs –

7. § 37 b, Satz 5 Hydrotreating Verfahren

Der § 37 b, Satz 5 soll die Anrechnung biogener Öle im so genannten Hydrotreating Verfahren auf die Quote unterbinden. Damit die Zielsetzung des Referentenentwurfes in dieser Sache nicht unterlaufen wird, muss eine Klarstellung in der Formulierung des Satz 5 vorgenommen werden.

Fazit„(streichen: gemeinsam mit mineralölstämmigen Ölen) hydriert werden, und Biogas werden nicht auf die Erfüllung von Verpflichtungen nach § 37 a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit

Gemäß § 37 b, Satz 6, BImSchG soll FAME aus tierischen Fetten der Kat III ab 2012 auch in der Quote keine Berücksichtigung mehr finden. Damit wird die Nutzung eines im Sinne einer modernen Kreislaufwirtschaft nachhaltigen Biokraftstoffes vollständig unterbunden. Dies widerspricht unmittelbar dem politischen Kompromiss. Die Begründung mit einem funktionierenden Absatzmarkt in der Oleochemie ist nicht haltbar. Auch für pflanzliche Fette und Öle existieren funktionierende, alternative Märkte insbesondere in der Ernährungsindustrie, die deshalb für eine möglichst breite Rohstoffbasis für Biodiesel plädiert.

Fazit: Biodiesel auf Basis tierischer Fette muss auch über das Jahr 2011 hinaus auf die Quotenverpflichtung anrechenbar sein.

9. § 37 c (2) Sanktionszahlungen

Die in § 37 c (2) den Quotenverpflichteten auferlegten Sanktionszahlungen entsprechen insbesondere im Falle von Biodiesel nicht der realen Marktsituation und werden daher nicht die beabsichtigte Wirkung haben. Die Höhe der Sanktionszahlungen im Falle der Nichterfüllung der Quote muss daher erheblich über die den Quotenverpflichteten entstehenden Kosten für die Beimischung von Biokraftstoffen liegen. Insbesondere im Falle von Biodiesel ist die im vorliegenden Referentenentwurf vorgeschlagene Sanktionshöhe von 50 Cent / Liter nicht ausreichend.

Fazit: Die Höhe der Sanktionszahlungen für die Quotenverpflichteten muss erheblich über den Kosten der Beimischung liegen damit sie ihren Sinn erfüllen. Vor diesem Hintergrund hält der VDB eine Sanktionshöhe von einem Euro für jeden Liter nicht eingesetzten Biodiesels für angemessen.

Berlin, 14.07.2006 Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e. V.

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7 Antworten
am 2. August 2006 um 9:48

es ist doch hinlängs bekannt.

dem staat interessiert es in keinster weise wie unternehmen in der hinsicht auf zu erwartenen umsatz und gewinn investiert haben und sich ein standbein geschaffen haben.

ebenfalls interessiert dem staat nicht das regenerative ernergien dafür sorgen können das die fossilen brennstoffe länger erhalten bleiben.

ihm interessiert auch nicht das mobilität wieder bezahlbarer wird um auch weitere arbeitswege im kauf zu nehmen.

das einzige was dem staat interessiert sind die steuereinnahmen !!!! immer mehr und raffgieriger.

ob sich dann unternehmen von mitarbeitern trennen müssen, viele leute sich kaum noch ein auto leisten können als privat-vergnügen, alles das ist ihm egal dem lieben staat.

macht man etwas als kleiner mann und fährt mit pöl, ist man bald ein krimineller !!!!

aber es sollte anders herum sein, die staatsdiener sind die kriminellen die andere kriminalisieren und moderne wegelagerei betreiben.

 

gruss felix

Unsinn :(

Der Staat sind wir alle.

Die Steuern werden von uns allen abgezwackt und für uns alle wieder ausgegeben.

Über das wofür kann man streiten, selbstverständlich.

Bisher ist für uns alle immer mehr ausgegeben worden, als eingenommen werden konnte, deshalb hat der Staat ja 1500 Mrd Schulden.

Ich zahle auch nicht gerne Steuern, habe auch nicht die Möglichkeit mich arm zu rechnen, muss voll abdrücken.

Aber den Staat als kriminell zu bezeichnen ist kriminell :D

Hellmuth

am 2. August 2006 um 10:39

Naja, bissel seltsam ist es schon. Wenn ich irgendwo Schulden habe und einfach so wirtschafte, dass diese Schulden immer größer werden, dann wird man mich irgendwann mal einsperren. Bei Vater Staat geht das jedes Jahr - wo geht`s also hin das liebe Geld??

Fakt ist, wenn man arbeiten geht um sich ein Auto leisten zu können mit dem man dann zur Arbeit hin fährt und dann am Monatsende weniger übrig bleibt als mit Sozialhilfe, dann fällt es schon schwer aus "Überzeugung" arbeiten zu gehen. Ich habe jeden Monat 300-450EUR Kosten um in die Arbeit zu kommen, das zahle ich von meinem Gehalt - als Dankeschön wird die Pendlerpauschale gekürzt und der Sprit kostet jeden Monat mehr, nächstes Jahr noch die leckere MwSt. drauf... sorry, aber da frag ich mich dann schon langsam wofür ich jeden Tag 11-13Stunden unterwegs bin, dafür das ich dann am 3. jeden Monat so sehen kann wie der Betrag zwei und dann am Ende hin über ein zu minus Beträgen wird ?? ....

Natürlich hilft es nicht wenn alle nur heulen und nix tun damit es besser wird, aber man kann doch jemandem der schon blutend am Boden liegt nicht immer noch mehr eine rein würgen und sich wundern warum der nicht mehr aufsteht!

am 2. August 2006 um 11:30

Aber es beruhigt doch zu wissen, dass zumindest die Erde als Ganzes schuldenfrei ist. Woher sollte sie sich das Geld borgen?

Kann den gizmohund vollkommen verstehen, würde auch so denken wie er.

Aber denkt mal an die Finanzminister, die wirklich das Sparen versuchten. Zuletzt Herr Eichel, der wurde doch freihändig in der Luft zerrissen von all denen, denen er wehtun wollte.

Jeder will das gespart wird, aber nicht bei ihm selbst, natürlich bei den Anderen...

Und dann erzählen die Grünen bei jeder Gelegenheit: Deutschland ist ein reiches Land. Ja, reich an Schulden. Sorry für die Politik :)

Hellmuth

Themenstarteram 2. August 2006 um 18:33

Sparen ist schon der richtige Ansatz.

Was können wir aber von Voksvertretern erwarten, die selber durch diverse Beraterverträege oder Vollzeitanstellungen (dagegen sind die Diäten eine Diät) als Lobbyisten tätig sind?

Der Plenarsaal ist verweist, weil alle Ihren Nebentätigkeiten nachgehen!

Dann kann jeder den Spruch klopfen" Man kann doch nicht immer nur billig kaufen!"

Hallo, liebe Volksvertreter. Die die Euch dahin gewählt haben, denen Ihr jetzt das Geld aus der Tasche zieht, weil Ihr ja nur Dienstfahrzeuge (die Räder stehen unbenutzt in der Ecke) nutzt, werden wohl langsam auf die Barikaden gehen müssen.

Sicher erwartet die EU dass keine Überkompensation erfolgt, aber dann immer noch etwas drauf setzten?

Warum haben wir erhebliche Steuerausfälle (nur ca. 1,9 Milliarden Euro), weil wir eine Öko-Steuer haben und damit das Ausland günstiger ist. Also wird dort, wenn immer nur möglich getankt. Jetzt werden die Steuerausfälle sogar noch größer weil es sich für noch mehr Firmen lohnen wird im Ausland zu tanken.

Herr Steinbrück, eine echte Glanzleistung! Wie das ganze Energiesteuergesetzt und die Beimischungsverordnung.

Wie festzustellen ist, wurde aus der Vergangenheit nicht gelernt, an Hartz IV wird ja auch immer noch herum gebastelt.

am 3. August 2006 um 18:18

es wird klar sein - wer kann der wird im ausland tanken.

wäre ja schön blöd wenn es nicht gemacht wird, mache ich ja auch wenn ich mal in der nähe bin.

und dann stell man feste..... seltsam, der barrel preis liegt bei 76 dollar, warum kostet es dort nur knapp ein euro ???

wieso erzählt und die mineralölmafia das der rohölpreis gestiegen ist ???

recht haben sie, nur dort knallt man nicht mal eben an einem tag 6 cent drauf wie bei uns im lande......

 

gruss felix

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