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Kauf von Werksdienstwagen - Vorauszahlung normal?

Themenstarteram 9. Oktober 2007 um 13:59

Hallo,

wer von Euch hat einen Werksdienstwagen/Gebrauchten bei Audi erworben?

Ist es da normal im Voraus den vollen Kaufpreis zu überweisen und dann die Papiere für die Zulassung zu erhalten?

Normal dürfte für sowas doch eine Anzahlung von x % des Kaufpreises reichen.

Bei Übergabe dann den Restbetrag.

:confused:

Wie ist das bei Euch gehandhabt worden?

Gruß

Swalow

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14 Antworten

Naja du kannst ja auch zur Bank gehen, überweisen eine undwiderrufbare Überweisungsbestätigung geben lassen und dann Papiere holen.

Oder in Bar mit der Kohle aufkreuzen ;) Aber normal isses schon, dass vorher bezahlst.

Willkommen in Deutschland....

 

Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei. Er kann also sowohl mündlich, schriftlich als auch durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden. Nur bei bestimmten Kaufverträgen schreibt der Gesetzgeber eine besondere Form vor........

Themenstarteram 9. Oktober 2007 um 14:14

Zitat:

Original geschrieben von stef4n

Willkommen in Deutschland....

 

Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei. Er kann also sowohl mündlich, schriftlich als auch durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden. Nur bei bestimmten Kaufverträgen schreibt der Gesetzgeber eine besondere Form vor........

:confused::confused::confused:

am 9. Oktober 2007 um 14:21

@ stef4n

Wenn schon klugscheissern, dann bitte richtig ;) Es ging ihm weniger um das Zustandekommen des Kaufvertrages als vielmehr um die zu erfüllenden Pflichten hieraus:

http://de.wikipedia.org/.../Abstraktionsprinzip?...

 

Aber zurück zum Thema: Ich würde grundsätzlich keine Vorauskasse leisten, sondern Zug um Zug, d.h. Geld gegen Auto inkl. Papiere. Alles andere ist schnullibulli. Habe meinen Wagen von einem Werksangehörigen, da habe ich auch nichts angezahlt.

am 9. Oktober 2007 um 14:22

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

Zitat:

Original geschrieben von stef4n

Willkommen in Deutschland....

 

Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei. Er kann also sowohl mündlich, schriftlich als auch durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden. Nur bei bestimmten Kaufverträgen schreibt der Gesetzgeber eine besondere Form vor........

:confused::confused::confused:

damit ist gemeint das der verkäufer dir sagt wie das geschäft abgewickelt wird und du hast dich danah zu richten . es gibt kein gesetz die einenwerksdienstwagenkauf vorscheibt wie er laufen muß. wenn es dir nicht paßt laß es bleiben. alles verhandlungssache eben:D

Zitat:

Original geschrieben von Kohlkönig

@ stef4n

Wenn schon klugscheissern, dann bitte richtig ;) Es ging ihm weniger um das Zustandekommen des Kaufvertrages als vielmehr um die zu erfüllenden Pflichten hieraus:

http://de.wikipedia.org/.../Abstraktionsprinzip?...

 

Aber zurück zum Thema: Ich würde grundsätzlich keine Vorauskasse leisten, sondern Zug um Zug, d.h. Geld gegen Auto inkl. Papiere. Alles andere ist schnullibulli. Habe meinen Wagen von einem Werksangehörigen, da habe ich auch nichts angezahlt.

Für mich resultiert aus dem Zustandekommen die Verpflichtung... da diese beim Zustandekommen festgelegt wird,, aber gut...

Hallo,

ich habe das Geld damals einen Tag vor der Zulassung überwiesen.

Dem Autohaus bzw. meiner Ansprechpartnerin habe ich dann am nächsten Tag eine Bestätigung von der Bank mitgebracht und den Brief im Gegenzug abgeholt.

Mit der Überweisung einen Tag früher hätte ich die Transaktion noch stoppen können (da mind. 2 Tage bei externen Überweisungen), falls der Händler Insolvenz angemeldet hätte und mir die Übergabe des Briefes verweigert.

Der absolute Horror wäre wenn das Autohaus am Nachmittag der Überweisungstages Insolvenz anmeldet :eek:

Aber dafür hab ich eben bei einem vertrauten Händler bestellt und nicht per Internetvermittlung.

Aber mach dir keine Sorgen ;)

am 9. Oktober 2007 um 16:15

Wir haben unser Schmuckstück in der Datenbank rausgesucht. Quasi gekauft ungesehen.

Probefahrt mit vergleichbarem Modell.

Fahrzeug wurde durch Händler geordert. Brief kam ca. vier Tage später an, als das Fahrzeug.

Solang stand der Kleine noch, ohne das Geld geflossen ist.

Termin ausgemacht als alles zusammen war.

Mit "Altauto" und Rest in bar hingefahren, das Geschäft abgewickelt.

Mit "neuem" vom Hof gerollt. Fertich.

Ohne jegliche Anzahlerei.

Edit: Allerdings sind wir mit einer Kurzzulassung vom Hof, da wir uns um die Zulassung in einem weiter entfernten Zulassungsbezirk selbst gekümmert haben. Dafür war die Kurzzulassung für uns kostenfrei.

Hallo, ich hatte den Brief schon vorher per Einschreiben bekommen. Dann bin ich damit zur Zulassung und habe die Schilder und die Zulassung abgeschlossen. Dann bin ich zu Audi gefahren und habe einen Scheck ausgefüllt hinterlassen. Dann bekam ich meinen neuen A3 ;)

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

Hallo,

wer von Euch hat einen Werksdienstwagen/Gebrauchten bei Audi erworben?

Ist es da normal im Voraus den vollen Kaufpreis zu überweisen und dann die Papiere für die Zulassung zu erhalten?

Normal dürfte für sowas doch eine Anzahlung von x % des Kaufpreises reichen.

Bei Übergabe dann den Restbetrag.

:confused:

Wie ist das bei Euch gehandhabt worden?

Gruß

Swalow

habe auch nen werkswagen gekauft und bin bar mit der kohle hin. die haben den für mich angemeldet usw

hab dann bei übergabe auto und brief bekommen

mfg

am 9. Oktober 2007 um 17:40

Hab meinen ersten auch von Werksangehöringen 10 Monate Alt gekauft und damals Bar Bezahlt mit Papieren und seinen Nummernschildern nach Hause und dann Umgemeldet.

Der hatte einen vorgefertigten Vertrag schon da weil jeden Samstag am Wochenende in Kassel Werksverkauf ist oder war und es da schon Vordrucke gibt.

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

Hallo,

 

wer von Euch hat einen Werksdienstwagen/Gebrauchten bei Audi erworben?

 

Ist es da normal im Voraus den vollen Kaufpreis zu überweisen und dann die Papiere für die Zulassung zu erhalten?

 

Normal dürfte für sowas doch eine Anzahlung von x % des Kaufpreises reichen.

Bei Übergabe dann den Restbetrag.

:confused:

 

Wie ist das bei Euch gehandhabt worden?

 

Gruß

Swalow

 

Wie schon gesagt wurde, ist das unterschiedlich, je nachdem was man mit dem :) vereinbart. Ich habe meinen 350km entfernt erworben und hatte von vorneherein klargestellt, dass ich nicht mit so viel Kohle in der Tasche durch die Republik fahre. Wir haben dann vereinbart, dass bei einem evtl. Kauf die EC-Karte mit dem Maximum (2.000 €) belastet wird und ich den Rest überweise. Den Wagen und die Papiere konnte ich dann gleich mitnehmen.

Ich habe meinen damaligen A2 direkt Online von Audi gekauft (also nicht von einem Werksangehörigen) und habe ihn auch nicht zum Freundlichen bringen lassen, sondern in Ingolstadt abgeholt.

Bei der Online-Bestellung musste über die Kreditkarte eine Anzahlung von 500,- Euro geleistet werden. Eine Woche später hatte ich die gesamten Kaufunterlagen. Nachdem ein DHL-Kurier die unterschriebenen Dokumente sowie meinen Personalausweis und die Deckungskarte abgeholt hat, habe ich die Restsumme eine Woche vor der Abholung überwiesen.

Ich habe meinen quasi vor der Haustür gekauft. Dem :) das Geld bar auf den Tisch gelegt, Papiere und Schlüssel mitgenommen, angemeldet und dann mit :D vom Hof gefahren.

 

Wenn der :) weiter weg wäre, hätte ich es so wie MdN gemacht.

 

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