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Fehlverhalten????

Themenstarteram 27. Dezember 2011 um 17:12

Hey Leute mal ne ernste Frage....

Stellt euch mal folgende Situation vor..

Ihr fahrt mit etwa 180 Nachts um 2 auf der Autobahn richtung Heim.( A65 unbegrenzt)

War keine Sau auf der Straße also habt ihr eure fahrt von der linken auf die rechte spur verlegt...

seit aber dennoch auf 180 geblieben.

Ihr kommt an eine Ein/Ausfahrt und und fahrt gemütlich weiter.

Aus dem Nichts blinkt aus richtung der Autobahneinfahrt ein blinker. OHNE RÜCKLICHT ODER IRGENTETWAS VERGLEICHBARES!!!

Es will dann auch noch auf deine Spur auffahren. Du bist aber zu schnell und zu nah an dem Wagen als das man noch abbremsen könnte.

Was tun???

Also hab ich das Teil versucht noch nach links zu lenken. Das ging ja noch gut. aber kam dann ins Grün ab wobei ich einige Steine mitgenommen hab .

Diese mir kompletten hinteren Radkasten durchschlagen haben. Heckstoßstange zerfetzt.

Und mir die Hälfte meiner Auspuffanlage durchlöchert hat.

Gut Silvester Laune so viel feuerwerk wies hintermir gegeben hat...

Kam dann gut ins rumwackeln weils mir den reifen noch zerrissen hat.

Ich dann gleich auf die rechte seite und rollen lassen.

2 Sek später fährt irgentetwas HUPEND an mir vorbei.

Kein Licht, kein garnichts!!!

Ich konnte auch da nicht hinterher weil der reifen nur noch blockiert hat...

Versicherung will nix rausrücken und jetzt stehe ich da...

Was nun???

Beste Antwort im Thema
am 27. Dezember 2011 um 17:26

Ok dann ist gut. Für versicherungstechnische Fragen würde ich dir das Versicherungsforum hier empfehlen :)

Hier wird die nächsten 10 Seiten über Tempolimits auf Autobahnen diskutiert, anstatt auf deine Frage zu antworten.

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Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Das Problem hat dann eher der Auffahrende.

Was gegen die Geste Unsitte spricht? Na, genau dieses Verhalten, es wird als Selbstverständlichkeit angesehen.

Zu 1: Im Prinzip korrekt, aber bei der Differenz-Geschwindigkeit einen Auffahrunfall riskieren? IMHO keine gute Idee :(

Zu 2: Das ist sicher richtig, aber bevor ich mich da mit einem (auf die BAB) Auffahrenden anlege, der evtl. / vermutlich doch stur mit 80-100 km/h meine Bahn kreuzen wird, wechsel ich lieber nach links - sofern moeglich - und gut ist! (Wenn entsprechender Verkehr auf der Strecke ist, faehrt eh kein vernuenftiger Mensch mit 180 km/h auf der rechten Spur).

@TE

Falls Du keine Vollkasko hast, kannst Du nur fuer Glasschaeden (TK vorausgesetzt) Ersatzansprueche geltend machen.

Bei VK sollte die Versicherung eigentlich den Schaden ersetzen, dafuer hat man Sie ja. - Es sei denn, die Versicherung geht von grober Fahrlaessigkeit deinerseits aus, was im Unfallaufnahme-Protokoll der Polizei steht, kann da wesentliche Informationen zu geliefert haben.

Ausserdem schliesse ich aus Deiner Beschreibung, das Du die Spur relativ "hektisch" gewechselt hast, sonst haettest Du nicht fast die Kontrolle bei dem Manoever ueber das Fzg. verloren :(

Ich weiss nicht ob ich es besser hinbekommen haette, obwohl ich mir einiges beim Fahren zutraue, kann man es doch erst beurteilen, wenn man die gleiche Situation selbst tatsaechlich besser gemeistert hat!

Ist fuer Dich (finanziell) leider dumm gelaufen ...

Er beschreibt hier eine Unfallflucht, bei der man ohne Ermittlung des flüchtigen Fahrers und ohne VK leider auf seinen Kosten sitzen bleibt. Nebenbei kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand ohne Licht auf eine Autobahn auffährt und dann auch ohne Licht weiter fährt. Das Hupen des anderen deutet zudem darauf hin, dass er sich sogar im Recht fühlte. Auf Autobahnen muss man immer mit unvorhersehbaren Ereignissen rechnen, seien es ungesichterte Unfallstellen, liegengebliebene Fahrzeuge, Fußgänger oder "unbeleuchtete" Tiere. Also immer absolute Aufmerksamkeit, insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten.

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i

 

Zu 2: Das ist sicher richtig, aber bevor ich mich da mit einem (auf die BAB) Auffahrenden anlege, der evtl. / vermutlich doch stur mit 80-100 km/h meine Bahn kreuzen wird, wechsel ich lieber nach links - sofern moeglich - und gut ist! (Wenn entsprechender Verkehr auf der Strecke ist, faehrt eh kein vernuenftiger Mensch mit 180 km/h auf der rechten Spur).

Muss ja nicht unbedingt viel Verkehr sein. Was machst du, wenn du 180 km/h auf der rechten Fahrspur fährst und auf der linken überholt dich einer mit 190?Die Auffahrenden haben sich anzupassen und da gibt es keine Diskussion. Wenn natürlich pausenlos das Auffahren ermöglicht wird(was hier ja auch oft geschrieben wird) dann wird sich an dem Verhalten nichts ändern. Es ist doch schon heute so, dass die Leute einem noch Lichthupe geben oder dümmlich wirre Blicke zuwerfen, wenn man keinen Platz macht.

@FKannenberg

 

Da bin ich deiner Meinung. Stockdunkle Nacht und da tastet sich ein Fahrzeug ohne jegliche Beleuchtung auf die BAB - der Fahrer muss die Augen einer Eule gehabt haben;)

Hier im MT habe ich gelesen, dass je schneller ein Auto fährt, desto mehr fokusiert sich der Blick des Fahrers nach vorne und er nimmt dadurch Vorgänge, die  neben ihm oder knapp vor ihm  ablaufen, gar nicht mehr wahr. Könnte das auch hier der Fall gewesen sein? Fernlicht auf, die Augen auf das Ende desselben gerichtet, den Einfahrenden überhaupt nicht wahrgenommen - meine These!!

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Einfach unter Lehrgeld verbuchen und zukünftig in solchen Situationen in der Nähe von Autobahnauffahrten vorsorglich vorher auf die linke Spur wechseln.

Man wechselt keine Spur für die Auffahrenden!!!!!!!!!!!

Noch hat der Verkehr auf der Autobahn Vorfahrt.

warum das denn nicht?

1. im sinne der gegenseitigen rücksichtnahme kann und sollte man dies, sofern es die situation erlaubt, jederzeit machen

(LKW fährt auf, PS-schwacher kleinwagen...)

2. bei 180 (!) auf der rechten spur SOLLTE MAN DIES ZWINGEND MACHEN. es rechnet doch kaum ein auffahrender mit so einem deftigen geschwindigkeitsunterschied.

3. alles über 130km/h richtgeschwindigkeit ist rein rechtlich betrachtet eine "erhöhte betriebsgefahr" und im falle eines unfalles kann es zu einer mithaftung kommen. eine überschreitung der richtgeschwindigkeit ist natürlich nicht verboten, unterliegt aber grundsätzlich einer erhöhten sorgfaltspflicht.

am 28. Dezember 2011 um 8:44

Zitat:

Original geschrieben von samirelo

... auf 180 geblieben.

Ihr kommt an eine Ein/Ausfahrt und und fahrt gemütlich weiter.

Aus dem Nichts blinkt aus richtung der Autobahneinfahrt ein blinker. OHNE RÜCKLICHT ODER IRGENTETWAS VERGLEICHBARES!!!

Was ich nicht ganz verstehe: du hast - mit Fernlicht oder ohne ? - die Reflektoren auch nicht gesehen ? Aber den Blinker ? Seltsam.

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Also immer absolute Aufmerksamkeit, insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten.

Bei Auffahrten, die schließlich rechtzeitig angekündigt werden, den Speed runternehmen, wäre auch kein Fehler. :rolleyes:

Hier mal ein Urteil. Es finden sich viele Urteile, alle gelesen lernt man das man nie auf sein "Recht" egal ob Auffahrender oder "Durchgangsverkehrer" pochen sollte. §1 fährt immer mit.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Hier mal ein Urteil. Es finden sich viele Urteile, alle gelesen lernt man das man nie auf sein "Recht" egal ob Auffahrender oder "Durchgangsverkehrer" pochen sollte. §1 fährt immer mit.

so sieht es aus.

und das thema "recht" hat sich oberhalb der richtgeschwindigkeit eh erledigt. da hat man kein "recht" mehr, sondern eine sorgfaltspflicht.

 

Mal ohne Nebenkriegsschauplätze: Ich nehme die Geschichte nicht ganz so, da

 

  1. Du den Wagen mit Deinem Licht hättest sehen können müssen, oder warst DU auch ohne Licht unterwegs?
  2. Dann auch noch so überrascht warst, dass Du die Karre so verrissen hast, dass Du von rechts bis zum linken Grünstreifen abgeflogen bist und Dir dann noch mit einem Stein (die Details spare ich mir) so vieles kaputt gehauen hast.

 

Komisch? Was haben die Jungs von der Rennleitung denn zu Deinen Blutinhaltsstoffen gesagt? Nach meiner Lebenserfahrung hättest Du den Wagen sehen müssen, wenn Du nicht irgendwas anderes gemacht hast oder gerade in einem Zustand stark eingeschränkter Sinneswahrnehmung warst. Und selbst wenn nicht hättest mit einer leichten Lenkkorrektur Deinen Fahrweg um ein paar Meter nach links bringen können, ohne die Botanik zu streifen. Oder hat Dir der Beifahrer(in) ins Lenkrad oder die Handbremse gegriffen, du wolltest gerade was machen und liest einen Anderen lenken oder oder oder?

 

Gruß

 

Stefan

(kommt mir spanisch bis griechisch vor die Story)

Wenn ich das richtig lese ist dem TE ein Geisterauto in die Quere gekommen? :rolleyes:

Ohne Zeugen, ohne Nummernschild, ohne PKW-Beschreibung chancenlos.

Wobei sich das Ganze eh nach Ferien anhört...sorry. :)

Zitat:

Original geschrieben von heltino

 

warum das denn nicht?

1. im sinne der gegenseitigen rücksichtnahme kann und sollte man dies, sofern es die situation erlaubt, jederzeit machen

(LKW fährt auf, PS-schwacher kleinwagen...)

2. bei 180 (!) auf der rechten spur SOLLTE MAN DIES ZWINGEND MACHEN. es rechnet doch kaum ein auffahrender mit so einem deftigen geschwindigkeitsunterschied.

3. alles über 130km/h richtgeschwindigkeit ist rein rechtlich betrachtet eine "erhöhte betriebsgefahr" und im falle eines unfalles kann es zu einer mithaftung kommen. eine überschreitung der richtgeschwindigkeit ist natürlich nicht verboten, unterliegt aber grundsätzlich einer erhöhten sorgfaltspflicht.

Das Warum habe ich nun mehrfach geschrieben, damit eben solche Situationen nicht entstehen.

1) Nein auch da nicht, ich kann mit Anhänger oder Kleinwagen auch auf die BAB auffahren, ohne das der Verkehr die Spur räumen muss.

2) Sollte man nicht. Wer damit nicht rechnet (Hallo? Autobahn????) der sollte vielleicht nur in der Stadt fahren. Nur weil irgendwelche Heinis nie schneller als 100 fahren, muss es der Rest nicht auch so handhaben.

3) Sowas ist einfach nur zum Brechen. Damit werden wieder einmal unsichere und unfähige Autofahrer geschützt.

Zitat:

Original geschrieben von Cosmo-Politan

 

Bei Auffahrten, die schließlich rechtzeitig angekündigt werden, den Speed runternehmen, wäre auch kein Fehler. :rolleyes:

Ein weiterer Sieg für die Dummen.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von heltino

 

warum das denn nicht?

1. im sinne der gegenseitigen rücksichtnahme kann und sollte man dies, sofern es die situation erlaubt, jederzeit machen

(LKW fährt auf, PS-schwacher kleinwagen...)

2. bei 180 (!) auf der rechten spur SOLLTE MAN DIES ZWINGEND MACHEN. es rechnet doch kaum ein auffahrender mit so einem deftigen geschwindigkeitsunterschied.

3. alles über 130km/h richtgeschwindigkeit ist rein rechtlich betrachtet eine "erhöhte betriebsgefahr" und im falle eines unfalles kann es zu einer mithaftung kommen. eine überschreitung der richtgeschwindigkeit ist natürlich nicht verboten, unterliegt aber grundsätzlich einer erhöhten sorgfaltspflicht.

Das Warum habe ich nun mehrfach geschrieben, damit eben solche Situationen nicht entstehen.

1) Nein auch da nicht, ich kann mit Anhänger oder Kleinwagen auch auf die BAB auffahren, ohne das der Verkehr die Spur räumen muss.

2) Sollte man nicht. Wer damit nicht rechnet (Hallo? Autobahn????) der sollte vielleicht nur in der Stadt fahren. Nur weil irgendwelche Heinis nie schneller als 100 fahren, muss es der Rest nicht auch so handhaben.

3) Sowas ist einfach nur zum Brechen. Damit werden wieder einmal unsichere und unfähige Autofahrer geschützt.

du bist dir aber schon ganz sicher das du für den strassenverkehr geeignet bist?

Die Spurwechsler sind nicht für den Straßenverkehr geschaffen, genauso wenig die unsicheren Auffahrenden.

Da es doch einige hier unterstützen und sogar die Fahrschulen lernen, verkommt der Straßenverkehr immer mehr. Jede Fahrt wird stressiger, weil die Leute einfachste Regeln nicht kennen/kennen wollen.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Die SPurwechsler sind nicht für den Straßenverkehr geschaffen, genauso wenig die unsicheren Auffahrenden.

keine worte....:rolleyes:

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