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Mitschuld durch Fehlverhalten?

Themenstarteram 10. August 2012 um 15:05

Moin,

mir wurde heute von einem Unfall erzählt (<- wirklich :p) bei dem ich nicht sicher bin ob dabei nicht sogar Unfallflucht vorliegt.

Ein Auto hält auf einer Hauptstraße (1 Spur pro Richtung, innerorts) 100m nach einer Ampel an um Links abzubiegen. Der Hintermann (war auch schon bei der roten Ampel wohl direkt dahinter) hält brav mit an und hat dabei sogar noch so viel Abstand dass er nicht auf das erste Auto aufgeschoben wird als ihm ein 3. Auto auffährt.

Der erste hätte aber an dieser Stelle noch nicht links abbiegen dürfen da sich dort eine durchgezogene Linie in der Mitte der Fahrbahn befindet, welche erst 20-30m später endet. Das ganze ist auch in einer Rechtskurve und etwas unübersichtlich.

Trifft hier den Linksabbieger nicht auch eine Schuld? Er ist, obwohl er ausgestiegen ist und sich nach dem Wohlbefinden der anderen Beteiligten erkundigt hat und nachfragen ob er denn noch gebraucht würde, einfach weiter gefahren.

Ich bin der Meinung dass er zumindest eine Mitschuld hat.

Was meint ihr dazu?

Grüße

Steini

 

Beste Antwort im Thema
am 10. August 2012 um 15:21

Ich seh keine Schuld bei ihm. Die Schuld liegt beim letzten auffahrenden. Eine Flucht sehe ich auch nicht da er seine Hilfe angeboten hat und wie ich Vermute keine Personenschaeden vorliegen.

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Etwas schwierig ohne die konkreten Örtlichkeiten zu kennen. Wenn aber der zweite PKW problemlos anhalten konnte und der dritte aufgefahren ist, dann kann ich keine Mitschuld beim ersten PKW erkennen. Ja, er durfte dort nicht abbiegen, aber sein Manöver kann nicht so extrem überraschend gekommen sein, denn sonst hätte es der zweite PKW nicht mehr geschafft.

am 10. August 2012 um 15:21

Ich seh keine Schuld bei ihm. Die Schuld liegt beim letzten auffahrenden. Eine Flucht sehe ich auch nicht da er seine Hilfe angeboten hat und wie ich Vermute keine Personenschaeden vorliegen.

Solange der 1te keine "Vollbremsung" gemacht hat um links abzubiegen, trifft ihn keine Schuld.

Warum sollte den ersten eine Teilschuld treffen?

Nur weil er eine durchgezogene Linie überfahren will, entschuldigt das bestimmt nicht die Unaufmerksamkeit des Auffahrenden - wäre ja noch schöner.

 

Wie schon geschrieben wurde: Bei einer grundlosen Vollbremsung evtl. Teilschuld - ja - aber so eher nicht.

Wenns eine Vollbremsung gewesen wäre, wäre Nr. 2 auf Nr. 1 aufgefahren. So wäre maximal die Möglichkeit der Vollbremsung von Nr. 2.

Aber es gilt immer noch die Regel, daß man den Sicherheitsabstand so wählen muß, daß man anhalten kann. Wenn die Kurve nicht uneinsichtig ist und Nr. 2 nicht erkennbar war .... Und selbst dann....

Ich sag mal Nr. 3 hat Alleinschuld.

Man kann sich ja statt des abbiegenden Autos ein anderes Hindernis vorstellen. Dann wird die Antwort glaube klarer.

Eben.

Das sollte man trennen.

Wenn der erste nicht abbiegen darf soll er dafür zur Rechenschaft gezogen werden wenn er es macht., er kann aber nichts dafür das hinter ihm ein Auffahrunfall geschieht.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, vor mir vor ein Moped, der Fahrer verbremste sich und packte sich auf die Fr..., ich musste scharf bremsen, in Folge fuhr mein Hintermann auf mich auf. Er wollte auch die Schuld auf das Mopped abschieben. Ohne Erfolg, lt. Richter hat er gepennt oder den Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Er (seine Versicherung) durfte den Schaden an meinem Dienstwagen voll begleichen.

Jegliche andere Rechtsprechung würde auch den Sicherheitsabstand ad absurdum führen....

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Jegliche andere Rechtsprechung würde auch den Sicherheitsabstand ad absurdum führen....

So kann man es auch sehen.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Das sollte man trennen.

Wenn der erste nicht abbiegen darf soll er dafür zur Rechenschaft gezogen werden wenn er es macht., er kann aber nichts dafür das hinter ihm ein Auffahrunfall geschieht.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, vor mir vor ein Moped, der Fahrer verbremste sich und packte sich auf die Fr..., ich musste scharf bremsen, in Folge fuhr mein Hintermann auf mich auf. Er wollte auch die Schuld auf das Mopped abschieben. Ohne Erfolg, lt. Richter hat er gepennt oder den Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Er (seine Versicherung) durfte den Schaden an meinem Dienstwagen voll begleichen.

Genauso siehts aus. Zwei verschiedene Vorgänge. Der erste hält ganz locker hinter demjenigen, der verbotenerweise abbiegen will. Der andere pennt und fährt hinten drauf. Der Abbieger ist an diesem Unfall nicht beteiligt und dementsprechend auch nicht zum Verbleiben verpflichtet. Keine Unfallflucht.

am 13. August 2012 um 10:21

Das Fahrzeug, was den Sicherheitsabstand missachtet trägt die volle Schuld.

Hallo, AS60,

Zitat:

Original geschrieben von AS60

Der Abbieger ist an diesem Unfall nicht beteiligt und dementsprechend auch nicht zum Verbleiben verpflichtet. Keine Unfallflucht.

das ist so nicht richtig.

Der Lenker des ersten PKW ist an dem Unfall beteiligt, denn ohne sein Fehlverhalten hätte es den Unfall gar nicht gegeben.

Wäre er nun von einem der anderen Beteiligten zum Bleiben aufgefordert worden oder zumindest zur Herausgabe seiner Personalien und hätte er sich trotzdem davon gemacht, müsste er mit einer Anzeige wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort rechnen.

Zur Mitschuld an dem Unfall:

Hier kann ihn durchaus eine gewisse Mitschuld treffen, und sei es auch nur zivilrechtlich.

Handelt es sich z. B. um einen Straßenteil, in dem nach allgemeiner Lebenserfahrung, wie es so schön heißt, nicht mit einem Abbremsen und Anhalten eines Fahrzeuges gerechnet werden muss, und wird dadurch ein Auffahrunfall verursacht, ist es nicht falsch, den Lenker des vorderen PKW mit anzuzeigen und den Fall ggf. durch einen Richter prüfen zu lassen.

Das heißt allerdings nicht, dass der Fahrer, der auf das mittlere Fahrzeug aufgefahren ist, weniger Schuld an dem Unfall ist, denn im Bußgeldrecht wird nicht gewertet, wer mehr oder weniger Schuld hat, sondern, ob jemand etwas falsch gemacht hat und was er falsch gemacht hat.

Viele Grüße,

Uhu110

am 13. August 2012 um 11:12

Hätte der Linksabbieger 20 Meter weiter hinten gebremst nachdem die Line aufhört, wäre der dritte trotzdem hinten rein geknallt.

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