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Externe Nebel oder Halogenlampen, erlaubt?

Themenstarteram 9. Oktober 2008 um 16:09

Habe es zwar in der suche schon probiert aber da steht nicht drüber, und zwar habe ich im Urlaub in Polen so Externe Nebelscheinwerfer gesehen an einen gleichen Astra wie meinen und da ich gerne Nebelleuchten hätte und mir das auch total an dem Astra gefallen hat überliege ich mir welche zu besorgen. Bin mir aber nicht sicher ob ich die montieren kann.

Hier ist erstmal ein Link mit einem Angebot, sind so Lampen in Deutschland erlaubt?

http://www.autoteilestore.com/.../...-mit-Gitter-nr_206289252.html?...

Meine zweite Frage ist: es gibt Baugleiche Zusatz Fernleuchten die auf der Stoßstange zwischen den Lampen montiert werden so ähnlich wie bei Rallye Fahrzeugen, ist das in bei uns erlaubt?

Hier ist noch ein Link für die Fernleuchten:

http://www.autoteilestore.com/.../...-mit-Gitter-nr_775332726.html?...

Beste Antwort im Thema

Ich würde vorschlagen, Seiten zu verwenden wo man wenigstens von ausgehen kann, dass die Inhalte korrekt sind. -->Auf deiner Seite: (wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben,...

--> kurz google:

http://www.led-tagfahrlicht.com/faq.html

 

Zulassung

Es dürfen ausschließlich zugelassene Leuchten an Fahrzeugen montiert werden. In Europa und allen weiteren Ländern, welche die ECE (Zulassungsrichtlinien) ebenfalls anerkennen, muß eine Tagfahrleuchte zugelassen sein, nach der Richtlinie:

ECE-R87

Ein zugelassenes Produkt, erkennen Sie an dem Prüfzeichen auf jedem einzelnen Scheinwerfer. Das Prüfzeichen muß so aufgebracht sein, daß es auch im eingebauten Zustand sichtbar ist und befindet sich daher normalerweise auf der Frontscheibe. Die Anbringung des Prüfzeichens ist Pflicht, hat somit ein Scheinwerfer kein Prüfzeichen, ist dieser nicht zugelassen!

Ein Prüfzeichen für eine Tagfahrleuchte, welche nach

ECE R87 zugelassen ist, sieht zum Beispiel wie folgt aus:

RL (E1) 12345

RL = steht hier für Daytime-Running Light, E = im Kreis ist das allgemeine Prüfzeichen, die dahinter stehende Nummer (1-49) sagt lediglich aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte (z.B. 1 für Deutschland, 6 für Belgien usw.). Ferner ist noch eine mehrstellige, laufende Nummer vorhanden, welches die eigentliche Genehmigungsnummer ist.

Jede LED-Tagfahrleuchte hat eine Steuerelektronik. Teilweise ist diese in der Leuchte integriert, oder als externes Modul vorhanden. Die Elektronikkomponenten bedürfen auf jeden Fall einer zusätzlichen Prüfung und Zulassung. Geprüft werden muß die elektromagnetische Verträglichkeit EMV. Hierbei wird sichergestellt, dass von den Elektronikkomponenten keine Störungen ausgehen können, welche das Bordnetz oder andere Elektroniken stören. Für diese Zulassung muß ein weiteres Prüfzeichen vorhanden auf dem Produkt oder deren Bauteile sein. Eine Zulassungsnummer könnte wie folgt lauten:

R10 (E1) 12345

Seriöse Anbeiter sollten in der Lage sein, Ihnen die Zulassungsurkunde der Leuchte vorzeigen zu können. Diese Urkunde belegt auch, wer die Leuchte zugelassen hat und wer als Hersteller dafür haftet.

 

Kombination mit Positionslicht

Einige Tagfahrleuchten haben auch eine Zulassung als Positionslicht. Hintergrund sind oft Designgründe. Tagfahrleuchten werden in vielen Fällen aus optischen Gründen eingesetzt. Tagfahrleuchten müssen aber deaktiviert werden, sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird, somit wäre das gewünschte Design bei Dunkelheit nicht mehr vorhanden. Aber gerade in der Dämmerung oder Dunkelheit kommen die Tagfahrleuchten besonders gut zur Geltung. Hier kann man auf das Positionslicht zurückgreifen, das auch bei eingeschaltetem Abblendlicht leuchten darf. Das Design bleibt unverändert, die LED's werden lediglich etwas gedimmt angesteuert. Ob eine Tagfahrleuchte auch als Positionlicht zugelassen ist, erkennen Sie wieder am Prüfzeichen. Neben den Buchstaben RL im Prüfzeichen, muß dort noch zusätzlich ein "A" stehen (Bild). Eine mögliche Prüfnummer könnte so aussehen:

A RL (E1) 12345

Wenn das Fahrzeug bereits 2 Positonsleuchten verbaut hat (z.B. in den Hauptscheinwerfern) dürfen keine weiteren Positionsleuchten mehr angeschlossen werden. Sollte somit das Tagfahrlicht auch als Positionslicht genutzt werden, müssen die werksseitigen Positionsleuchten deaktiviert werden.

Anbau an das Fahrzeug und Funktion

Auch hier sind Vorschriften zu beachten. Der Anbau muß nach ECE-R48 erfolgen. Besonders wichtig ist hierbei die korrekte Positionierung am Fahrzeug, die korrekte Ausrichtung zur Fahrtrichtung und die Sichbarkeit der Leuchte, sowie deren Schaltung. Die wichtigsten Punkte sind hier:

* Anzahl der zulässigen Tagfahrleuchten: 2

* Anzahl der zulässigen Positionleuchten: 2

* Ausrichtung gerade nach vorne

* Aktivierung bei Einschalten der Zündung

(Klemme 15)

* Deaktivierung des Tagfahrlichtes bei Einschaltung des Abblendlichtes und Umschalten auf Positionslicht

 

Sichtbarkeit

Die Leuchte muß zudem aus bestimmten Richtungen frei sichtbar sein. Hier muß allerdings nicht die komplette Leuchte sichbar sein, sondern die "leuchtende Fläche". Die leuchtende Fläche ist in der Regel nur so groß, wie die reine Reflektorfläche, kann aber auch noch deutlich kleiner sein. Die leuchtendes Fläche ist in der Zulassungsurkunde ersichtlich.

Es gelten folgende Winkel für die Sichtbarkeit bei Tagfahrleuchten:

* rechts / links 20°

* oben / unten 10°

 

Es gelten folgende Winkel für die Sichtbarkeit bei Positionleuchten:

* innen 45°

* Außen 80°

* Oben / Unten 15° (wenn Lampe tiefer als 750mm über Boden montiert ist, reichen

auch 5° nach unten)

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Ja, die Dinger haben eine "europäische Zulassung", also ein E-Zeichen. Kannst du kaufen und anbauen.

Aber die Anbauhöhe, die Mindesthöhe usw. beachten. Die passenden Daten findest du in der STVZO.

§52

Gabs doch früher en Masse als Nebelscheinwerfer noch selten ab Werk zu haben waren, jeder dritte Wagen fuhr doch mit tellergrossen Hellas rum.

Am Ascona B absolut Pflicht meine ich :D

am 9. Oktober 2008 um 18:36

Zusatz-Fernleuchten hatte ich mal am escort, auch tellergroß :p ,

also wer mich damals geblendet hat - der hat das dann sicher bereut :D

Themenstarteram 11. Oktober 2008 um 11:38

Kann ich die Nebelleuchten die ich oben genannt habe auch als Taglicht benutzen? Also normal muss ich die Nebelleuchten über das Standlicht anschließen, gibt es da auch noch andere Möglichkeit die natürlich erlaubt ist? Kann ich die Nebelleuchten zusammen mit dem normalen Nachtleuchten zusammenschließen, oder dürfen die nicht zusammen leuchten?

hallo,

als TFL sind die nebler in deutschland und in den meisten EU ländern anerkannt, die müssen aber wenn du das standlicht an machst ausgehen!

Die nebler kannste dann wieder über den Schalter extra anschalten.

MfG

TOTAL FALSCH! Irrglaube... was auch immer.

TFL müssen eine R87 Zulassung haben. Das sind spezielle Leuchten, keine Nebler!

TFL=R87+E-Zeichen!

mit ist das falsche wort eingefallen meinte eigendlich geduldet!

http://www.daylightrunninglights.com/page2.htm

Ich würde vorschlagen, Seiten zu verwenden wo man wenigstens von ausgehen kann, dass die Inhalte korrekt sind. -->Auf deiner Seite: (wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben,...

--> kurz google:

http://www.led-tagfahrlicht.com/faq.html

 

Zulassung

Es dürfen ausschließlich zugelassene Leuchten an Fahrzeugen montiert werden. In Europa und allen weiteren Ländern, welche die ECE (Zulassungsrichtlinien) ebenfalls anerkennen, muß eine Tagfahrleuchte zugelassen sein, nach der Richtlinie:

ECE-R87

Ein zugelassenes Produkt, erkennen Sie an dem Prüfzeichen auf jedem einzelnen Scheinwerfer. Das Prüfzeichen muß so aufgebracht sein, daß es auch im eingebauten Zustand sichtbar ist und befindet sich daher normalerweise auf der Frontscheibe. Die Anbringung des Prüfzeichens ist Pflicht, hat somit ein Scheinwerfer kein Prüfzeichen, ist dieser nicht zugelassen!

Ein Prüfzeichen für eine Tagfahrleuchte, welche nach

ECE R87 zugelassen ist, sieht zum Beispiel wie folgt aus:

RL (E1) 12345

RL = steht hier für Daytime-Running Light, E = im Kreis ist das allgemeine Prüfzeichen, die dahinter stehende Nummer (1-49) sagt lediglich aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte (z.B. 1 für Deutschland, 6 für Belgien usw.). Ferner ist noch eine mehrstellige, laufende Nummer vorhanden, welches die eigentliche Genehmigungsnummer ist.

Jede LED-Tagfahrleuchte hat eine Steuerelektronik. Teilweise ist diese in der Leuchte integriert, oder als externes Modul vorhanden. Die Elektronikkomponenten bedürfen auf jeden Fall einer zusätzlichen Prüfung und Zulassung. Geprüft werden muß die elektromagnetische Verträglichkeit EMV. Hierbei wird sichergestellt, dass von den Elektronikkomponenten keine Störungen ausgehen können, welche das Bordnetz oder andere Elektroniken stören. Für diese Zulassung muß ein weiteres Prüfzeichen vorhanden auf dem Produkt oder deren Bauteile sein. Eine Zulassungsnummer könnte wie folgt lauten:

R10 (E1) 12345

Seriöse Anbeiter sollten in der Lage sein, Ihnen die Zulassungsurkunde der Leuchte vorzeigen zu können. Diese Urkunde belegt auch, wer die Leuchte zugelassen hat und wer als Hersteller dafür haftet.

 

Kombination mit Positionslicht

Einige Tagfahrleuchten haben auch eine Zulassung als Positionslicht. Hintergrund sind oft Designgründe. Tagfahrleuchten werden in vielen Fällen aus optischen Gründen eingesetzt. Tagfahrleuchten müssen aber deaktiviert werden, sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird, somit wäre das gewünschte Design bei Dunkelheit nicht mehr vorhanden. Aber gerade in der Dämmerung oder Dunkelheit kommen die Tagfahrleuchten besonders gut zur Geltung. Hier kann man auf das Positionslicht zurückgreifen, das auch bei eingeschaltetem Abblendlicht leuchten darf. Das Design bleibt unverändert, die LED's werden lediglich etwas gedimmt angesteuert. Ob eine Tagfahrleuchte auch als Positionlicht zugelassen ist, erkennen Sie wieder am Prüfzeichen. Neben den Buchstaben RL im Prüfzeichen, muß dort noch zusätzlich ein "A" stehen (Bild). Eine mögliche Prüfnummer könnte so aussehen:

A RL (E1) 12345

Wenn das Fahrzeug bereits 2 Positonsleuchten verbaut hat (z.B. in den Hauptscheinwerfern) dürfen keine weiteren Positionsleuchten mehr angeschlossen werden. Sollte somit das Tagfahrlicht auch als Positionslicht genutzt werden, müssen die werksseitigen Positionsleuchten deaktiviert werden.

Anbau an das Fahrzeug und Funktion

Auch hier sind Vorschriften zu beachten. Der Anbau muß nach ECE-R48 erfolgen. Besonders wichtig ist hierbei die korrekte Positionierung am Fahrzeug, die korrekte Ausrichtung zur Fahrtrichtung und die Sichbarkeit der Leuchte, sowie deren Schaltung. Die wichtigsten Punkte sind hier:

* Anzahl der zulässigen Tagfahrleuchten: 2

* Anzahl der zulässigen Positionleuchten: 2

* Ausrichtung gerade nach vorne

* Aktivierung bei Einschalten der Zündung

(Klemme 15)

* Deaktivierung des Tagfahrlichtes bei Einschaltung des Abblendlichtes und Umschalten auf Positionslicht

 

Sichtbarkeit

Die Leuchte muß zudem aus bestimmten Richtungen frei sichtbar sein. Hier muß allerdings nicht die komplette Leuchte sichbar sein, sondern die "leuchtende Fläche". Die leuchtende Fläche ist in der Regel nur so groß, wie die reine Reflektorfläche, kann aber auch noch deutlich kleiner sein. Die leuchtendes Fläche ist in der Zulassungsurkunde ersichtlich.

Es gelten folgende Winkel für die Sichtbarkeit bei Tagfahrleuchten:

* rechts / links 20°

* oben / unten 10°

 

Es gelten folgende Winkel für die Sichtbarkeit bei Positionleuchten:

* innen 45°

* Außen 80°

* Oben / Unten 15° (wenn Lampe tiefer als 750mm über Boden montiert ist, reichen

auch 5° nach unten)

papst hat da recht. die nebler darf man nicht als tfl benutzen. man kann nur das abblendlicht als tfl nutzen. dazu gabs/gibts vielleicht noch relais. dann ist das abblendlicht etwas dunkler als normal und die gehen mit der zündung an. wenn du dann am lichtschalter drehst geht das ganz normale abblendlicht an.

 

ich denke aber das man sich da was basteln muss...

Ich werde mich auf jeden Fall solange wiedersetzen, wie es nicht gesetzlich Pflicht ist.

Endweder ist es so hell, dass man ausreichend sehen kann oder ich schalte einfach das Licht an. Auf Alleen will ich ja auch von hinten gesehn werden, also muss ich eh mit Licht fahren.

Was ich mich allerdings auch frage, was man machen muss, wenn auf Alleen Licht vorgeschrieben ist. Nach meinem Verständnis muss dann das normale Fahrlicht eingeschalten werden...

Themenstarteram 12. Oktober 2008 um 11:38

Wie ist es den, muss ich die Nebelleuchten an das Standlicht anschließen oder wie? Ich meine doch, weil wenn ich das Nachtlicht einschalte muss das Nebellicht ausgehen oder? Also Nebel und Nachtlicht dürfen nicht zusammen leuchten, darf glaube ich noch nicht mal die Möglichkeit bestehen die beiden zusammen leuchten zu lassen. Oder ist es nicht so? Kann mich da jemand aufklären.

Die Nebler dürfen leuchten sobald du das Standlicht anhast. Und es darf auf Fahrlicht und Fernlicht zusammen leuchten.

-->Es ist bei Nebel zum Beispiel zulässig nur mit Standlicht und NSW zu fahren.

Du kannst aber auch mal schauen, ob die verkabelung evtl schon vorgerüstet ist...

Themenstarteram 12. Oktober 2008 um 12:04

Habe ich schon, keine vorgelegten Kabeln da. Wie ist das wenn ich die Nebelleuchten an das Standlicht dran mache dann ist es richtig, oder? Dann leuchten die auch beim normalen und beim Fernlicht oder geht das Standlicht aus wenn ich das normale Nachtlicht anmache?

Oder hast du ein Tipp für mich wie ich das anschließen kann?

Wie willste das machen? Wenn du Standlicht anmachst werden die Nebler ab da immer an sein (auch bei Fahrlicht/Fernlicht).

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