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DWA Alarmhorn nachrüsten

Audi Q3 8U
Themenstarteram 28. März 2015 um 9:30

Hallo,

weiß von euch jemand, ob man beim Q3 das Alarmhorn zum quittieren nachrüsten kann?

Codierbar ist es jedenfalls.

Die Pinbelegung und Ort des Steuergerätes wären sehr hilfreich.

Vielen Dank.

Liebe Grüße

Lasse

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48 Antworten
Themenstarteram 29. März 2015 um 15:08

Super danke.

Kann mir jemand auf die schnelle sagen, wo beim Q3 das BCM Steuergerät verbaut ist und an welchen Stecker/Pin vom BCM der LIN Bus kommt?

Masse und Plus ist kein Problem.

Hallo Lasse, wenn die große Verkleidung unter dem Lenkrad weg ist, siehst du das BCM.

Alarm-Horn Pin 2 zu Masse, Pin 1 zu BCM T52b Pin 36 und Pin 3 zu Klemme 30 SC22.

Gruß Armin

Themenstarteram 29. März 2015 um 15:33

Perfekt danke :)

Meint ihr mit Signalhorn dieses "piepen" beim Verriegeln?

Grundsätzlich ist es mir egal, aber meines Wissens nach ist der "Quittierungston" in Deutschland verboten, wegen Lärmbelästigung.

Persönlich wäre ich vermutlich not amused, wenn mein Nachbar nachts um 3 Uhr nach Hause kommt, und die Kiste dann jedesmal piept. :(

am 30. März 2015 um 13:08

Das muss man dann noch Codieren lassen. Von Haus aus ist das nicht. Die braucht man auf jeden Fall, wenn man die DWA nachrüsten will.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 30. März 2015 um 14:56:08 Uhr:

Meint ihr mit Signalhorn dieses "piepen" beim Verriegeln?

Grundsätzlich ist es mir egal, aber meines Wissens nach ist der "Quittierungston" in Deutschland verboten, wegen Lärmbelästigung.

Persönlich wäre ich vermutlich not amused, wenn mein Nachbar nachts um 3 Uhr nach Hause kommt, und die Kiste dann jedesmal piept. :(

->

Bei Mercedes kann man den "Hupton" in den Einstellungen aktivieren oder deaktivieren

Daher müsste es erlaubt sein

am 30. März 2015 um 13:22

Vor ein paar Jahren hat mein TÜV Beamter es nicht gut gefunden und er sagte es sei verboten.

Ob das heute auch noch so ist weiss ich nicht. Ausländische Fahrzeuge haben es ja auch:D;)

Zitat:

@marc4177 schrieb am 30. März 2015 um 15:22:26 Uhr:

Vor ein paar Jahren hat mein TÜV Beamter es nicht gut gefunden und er sagte es sei verboten.

Ob das heute auch noch so ist weiss ich nicht. Ausländische Fahrzeuge haben es ja auch:D;)

Das Net ist doch so ergiebig!!!

Die Benutzung der Chirp-Funktion ist im Geltungsbereich der StVZO nicht zulässig. Durch die Benutzung der Chirp-Funtion liegt u..a. ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG vor.

am 30. März 2015 um 14:32

Zitat:

@Matchpoint schrieb am 30. März 2015 um 16:09:43 Uhr:

Zitat:

@marc4177 schrieb am 30. März 2015 um 15:22:26 Uhr:

Vor ein paar Jahren hat mein TÜV Beamter es nicht gut gefunden und er sagte es sei verboten.

Ob das heute auch noch so ist weiss ich nicht. Ausländische Fahrzeuge haben es ja auch:D;)

Das Net ist doch so ergiebig!!!

Die Benutzung der Chirp-Funktion ist im Geltungsbereich der StVZO nicht zulässig. Durch die Benutzung der Chirp-Funtion liegt u..a. ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG vor.

Das mag sein, aber man kann es ja auch im MMI ausschalten.

Was mich nur wundert ist, dass mein Arbeitskollege sich einen Hyundai für seiner Tochter besorgt hat (NEU) und da piept es auch von der DWA und er hat nichts gemacht.

Da frage ich mich dann wieder wie das geht:confused:

Da gibt es dann Unterschiede, wenn Fahrzeuge welche nicht für den deutschen Markt gebaut wurden, durch einen Reimport ins Land kommen. Diese Fahrzeuge wurden für den Geltungsbereich des Ziellandes konfiguriert. Über die EU-Gesetzgebung dürfen diese Fahrzeuge dann überall in der EU, also auch in Deutschland betrieben werden.

am 30. März 2015 um 15:07

Danke, dass macht Sinn und ist logisch.

Zitat:

@berkoe schrieb am 30. März 2015 um 17:00:02 Uhr:

Da gibt es dann Unterschiede, wenn Fahrzeuge welche nicht für den deutschen Markt gebaut wurden, durch einen Reimport ins Land kommen. Diese Fahrzeuge wurden für den Geltungsbereich des Ziellandes konfiguriert. Über die EU-Gesetzgebung dürfen diese Fahrzeuge dann überall in der EU, also auch in Deutschland betrieben werden.

Richtig!

Wobei es sich bei dem angeführten Hyundai dann um keinen Reimport handelt. Das trifft nur für hier im Lande hergestellte Fahrzeuge zu - nur der Form halber.

am 30. März 2015 um 15:17

Dann ist es aber noch nicht klar, warum er das hat:confused:

Zitat:

@marc4177 schrieb am 30. März 2015 um 17:17:09 Uhr:

Dann ist es aber noch nicht klar, warum er das hat:confused:

Doch! Weil das importierte Fahrzeug nicht für den deutschen Markt bestimmt war und nicht der hiesigen Rechtssprechung unterlag.

am 30. März 2015 um 15:24

Ok ich hatte es andersrum verstanden:D;)

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