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Datum Auslieferung vs. Datum Erstzulassung

Mercedes B-Klasse T245
Themenstarteram 11. Februar 2017 um 17:34

Was mir bei der B-Klasse im familiären Fuhrpark aufgefallen ist:

  • Erstzulassung laut Fahrzeugschein war am 13.03.2007.
  • Die Datenkarte weist als Lieferdatum den 14.03.2007 aus.

Hat jemand eine plausible Erklärung warum das Fahrzeug einen Tag vor Auslieferung zugelassen werden konnte?

fragt der HHH1961

Beste Antwort im Thema

Meistens sind Brief und CoC Papiere schon vor dem Fahrzeug verfügbar. Das machen Firmen und NDL.

12 weitere Antworten
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12 Antworten

Meistens sind Brief und CoC Papiere schon vor dem Fahrzeug verfügbar. Das machen Firmen und NDL.

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 11. Februar 2017 um 18:34:36 Uhr:

Was mir bei der B-Klasse im familiären Fuhrpark aufgefallen ist:

  • Erstzulassung laut Fahrzeugschein war am 13.03.2007.
  • Die Datenkarte weist als Lieferdatum den 14.03.2007 aus.

Hat jemand eine plausible Erklärung warum das Fahrzeug einen Tag vor Auslieferung zugelassen werden konnte?

fragt der HHH1961

Vermutlich am 13.03.2007 (vom Käufer selbst?) zugelassen und am 14.03.2007 übernommen - aber wo liegt dein Problem dabei?

Im Zulassungsschein ist u.a. auch verwirrenderweise das Homologations-Datum (Abnahme) des Fahrzeugs neben der EZ angegeben, was u.U. wesentlich deutlicher (gerne auch mal ein paar Monate, je nach Standzeit) abweichen kann.

Homologation kann Jahre vorher gewesen sein. Wenn es sich um ein Lager bzw. Standfahrzeug handelt kann Versanddatum auch weit vorher gewesen sein.

Zitat:

@Bruno_Pasalaki schrieb am 11. Februar 2017 um 19:52:44 Uhr:

Meistens sind Brief und CoC Papiere schon vor dem Fahrzeug verfügbar. Das machen Firmen und NDL.

User Bruno_Pasalaki hatte es bereits HINREICHEND (und für jeden anderen auch plausibel) beantwortet.

Da halte ich es für unangebracht, wenn noch, und noch jemand seinen "Denk" dazu gibt.

Eine ausreichend adäquate Antwort die ALLES erklärt sollte reichen.

Zum kontroversen diskutieren ist woanders, zum Bleistift bei den W246ern wo es ein spezielles "OT-Thema" gibt.

Für den T(W)-245 wäre das als "Auslaufmodell" aber nicht mehr angebracht.

Danke für Wahrnehmung und Verständnis ... :)

Themenstarteram 12. Februar 2017 um 16:43

Zitat:

@ottocar2013 schrieb am 12. Februar 2017 um 16:48:16 Uhr:

Zitat:

@Bruno_Pasalaki schrieb am 11. Februar 2017 um 19:52:44 Uhr:

Meistens sind Brief und CoC Papiere schon vor dem Fahrzeug verfügbar. Das machen Firmen und NDL.

User Bruno_Pasalaki hatte es bereits HINREICHEND (und für jeden anderen auch plausibel) beantwortet ...

Jupp, für mich war das plausibel, i.e. der Händler hat seinerzeit das Fahrzeug für den bestellenden Kunden bereits auf Basis der Papiere angemeldet.

Zitat:

... für den T(W)-245 wäre das als "Auslaufmodell" aber nicht mehr angebracht.

Du irrst Du aber. Ich habe just extra nachgesehen ... da läuft nix aus, das Fahrzeug ist absolut dicht.

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 12. Februar 2017 um 17:43:02 Uhr:

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 12. Februar 2017 um 17:43:02 Uhr:

Zitat:

@ottocar2013 schrieb am 12. Februar 2017 um 16:48:16 Uhr:

 

User Bruno_Pasalaki hatte es bereits HINREICHEND (und für jeden anderen auch plausibel) beantwortet ...

Jupp, für mich war das plausibel, i.e. der Händler hat seinerzeit das Fahrzeug für den bestellenden Kunden bereits auf Basis der Papiere angemeldet.

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 12. Februar 2017 um 17:43:02 Uhr:

Zitat:

... für den T(W)-245 wäre das als "Auslaufmodell" aber nicht mehr angebracht.

Da irrst Du aber. Ich habe just extra nachgesehen ... da läuft nix aus, das Fahrzeug ist absolut dicht.

Scherzkeks ... was uns der Sonntag Abend so beschert ... :D

(und klar warst du draußen unter dem Fahrzeug ... stimmt ... weil die Erde auch ne Scheibe ist ;))

 

 

Zitat:

@ottocar2013 schrieb am 12. Februar 2017 um 16:48:16 Uhr:

Zitat:

@Bruno_Pasalaki schrieb am 11. Februar 2017 um 19:52:44 Uhr:

Meistens sind Brief und CoC Papiere schon vor dem Fahrzeug verfügbar. Das machen Firmen und NDL.

User Bruno_Pasalaki hatte es bereits HINREICHEND (und für jeden anderen auch plausibel) beantwortet.

Da halte ich es für unangebracht, wenn noch, und noch jemand seinen "Denk" dazu gibt.

Eine ausreichend adäquate Antwort die ALLES erklärt sollte reichen.

Zum kontroversen diskutieren ist woanders, zum Bleistift bei den W246ern wo es ein spezielles "OT-Thema" gibt.

Für den T(W)-245 wäre das als "Auslaufmodell" aber nicht mehr angebracht.

Danke für Wahrnehmung und Verständnis ... :)

Falls das auf mich gemünzt ist, halte ich mich in der Tat zukünftig raus - es gibt immer Schlauere ....

Das Datum, welches ich bezüglich Kfz-Scheins (alte Bezeichnung, sorry, habe ja auch noch einen 'alten' Führerschein) ins Spiel gebracht hatte - # 6 im Schein), betrifft die "EG-Typgenehmigung" bzw. die "ABE", bezieht sich auf die Homologation und hat mit dem Herstellungsdatum des Mobils direkt nichts zu tun (indirekt schon, wobei wie schon gesagt ein recht langer Zeitraum zwischen beiden Daten gegeben sein kann).

Was jedoch der eine Tag Differenz, ausschlaggebend für den Thread, bei einem 10-jährigen Kfz für eine Rolle spielen könnte, erschließt sich mir leider nicht, währenddessen die beiden in Schein und Brief (ZB I und ZB II) angegebenen, unterschiedlichen Daten der Typgenehmigung und der EZ regelmäßig für Verwirrung sorgen - aber natürlich nicht hier, unter lauter Fachleuten ;-)

Verabschiede mich hiermit!

Themenstarteram 12. Februar 2017 um 18:26

@Avon35

Der 1 Tag Differenz spielt in der Tat überhaupt keine Rolle angesichts des Alters des Fahrzeugs. Ich war halt einfach nur neugierig und wollte es verstehen. Denn es ist ja ungewöhnlich, wenn ein Fahrzeug vor Auslieferung zugelassen wird. Grundsätzlich würde man doch wohl eine andere Abfolge erwarten.

Das Datum unter #6 hat mich noch nie irritiert, da ich um die Bedeutung weiss.

Doch hoffentlich kein Abschied für immer? Nur für heute Abend, oder?

am 12. Februar 2017 um 19:58

Zitat:

@Avon35 schrieb am 12. Februar 2017 um 18:57:38 Uhr:

 

......Verabschiede mich hiermit!

...na bitte, es geht doch...

oder .?

Wenn ich dann zur Verwirrung noch was beitragen darf?

Erstzulassung lt. Zul.-Bescheinigung Teil I: 08.04.2008,

Erstzulassung lt. Zul.-Bescheinigung Teil II: 18.04.2008

Datum der Zul.-Bescheinigung Teil II: 15.04.2008 - Daimer AG Stuttgart,

Lieferdatum *) laut VIN: 22.04.2008,

Ziffer 6 in der Zul.-Bescheinigung Teil I: 27.11.2007

Hab' ich jetzt ein altes Auto? Wusste ich aber schon beim Erwerb 2010 :),

trotzdem ist die Fragestellung von HHH1961 berechtigt!

*) oder ist hier das Auslieferdatum an den Kunden gemeint??

Hoch lebe das digitale Zeitalter :D

Zitat:

@Navigrande schrieb am 12. Februar 2017 um 22:06:45 Uhr:

Wenn ich dann zur Verwirrung noch was beitragen darf?

Erstzulassung lt. Zul.-Bescheinigung Teil I: 08.04.2008,

Erstzulassung lt. Zul.-Bescheinigung Teil II: 18.04.2008

Datum der Zul.-Bescheinigung Teil II: 15.04.2008 - Daimer AG Stuttgart,

Lieferdatum *) laut VIN: 22.04.2008,

Ziffer 6 in der Zul.-Bescheinigung Teil I: 27.11.2007

Hab' ich jetzt ein altes Auto? Wusste ich aber schon beim Erwerb 2010 :),

trotzdem ist die Fragestellung von HHH1961 berechtigt!

*) oder ist hier das Auslieferdatum an den Kunden gemeint??

Hoch lebe das digitale Zeitalter :D

Bei unserem CDI aus 05/2008 steht unter Ziffer 6 das gleiche Datum, 27.11.2007 (quod erat demonstrandum, wie der Germane zu sagen pflegt ;-) )

Zitat:

@Gedoensheimer schrieb am 12. Februar 2017 um 20:58:08 Uhr:

Zitat:

@Avon35 schrieb am 12. Februar 2017 um 18:57:38 Uhr:

 

......Verabschiede mich hiermit!

...na bitte, es geht doch...

oder .?

Würde lügen, wenn ich sagte, ich würde DICH hier vermissen ....

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