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Blöde Frage? Vorfahrtsituation bei "doppeltem" Beschleunigungsstreifen!?

Themenstarteram 22. Juli 2022 um 19:50

Hallo zusammen,

eigentlich denke ich bzw. dachte ich immer, dass es klar ist, dass ich Vorfahrt habe, wenn ich mich auf der Autobahn bzw. auf der direkt in die Autobahn einmündenden langgezogenen Fahrbahn (Beschleunigungsstreifen A) befinde und nicht derjenige, der wiederum von einer anderen Einfahrt, einem kurzen Beschleunigungsstreifen, in diese einmündet (Beschleunigungsstreifen B).

Situation: Ich fahre auf die Autobahn auf, befinde mich aber noch auf dem hinteren Teil der Auffahrt, also vor dem eigentlichen Beschleunigungsstreifen. In diese Auffahrt mündet ein kleiner Beschleunigungsstreifen (B) ein. Nun erlebe ich regelmäßig, dass die Fahrzeuge, welche von dort in "meinen" Beschleunigungsstreifen (A) einfahren, offenbar der Ansicht sind, ganz natürlich Vorfahrt zu haben. Ich musste schon mehrmals scharf bremsen und heute sogar auf die Sperrfläche ziehen, weil eine Dame unter heftigem Gestikulieren auf "meine" durchgehende Fahrbahn drängte. Offenbar war sie der Ansicht, ich hätte meine Beschleunigung abbrechen und ihr die Vorfahrt/Einfahrt gewähren müssen (vermutlich die Idee, hier gelte rechts vor links?).

Im Netz finde ich zu dieser gar nicht mal so speziellen Verkehrssituation (diese dürfte jeder eigentlich kennen) auf die Schnelle nichts. Überall geht es nur um gewöhnliche Beschleunigungsstreifen, wo natürlich - was aber leider auch viele nicht zu wissen scheinen, aber das ist ein anderes Thema - immer die Fahrzeuge auf der rechten Autobahnspur Vorfahrt haben. Wenngleich es der Anstand gebietet, den sich auf dem Beschleunigungsstreifen befindlichen Fahrzeuge nach Möglichkeit durch rechtzeitigen Spurwechsel nach links die Auffahrt (nicht Vorfahrt!) zu gewähren.

Kennt sich hier jemand aus und liege ich womöglich am Ende doch daneben und verhalte mich seit Jahren wie ein Trottel, der in der Fahrschule besser hätte aufpassen müssen?

Besten Dank!

Peter

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57 Antworten

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Juli 2022 um 00:44:32 Uhr:

Der mit der kürzeren Auffahrt muss einen Spurwechsel machen und da hat der in der linken Spur Vorrang. Die Auffahrt bleibt eine Auffahrt auch dann, wenn eine weitere Auffahrt auf die Auffahrt führt. Insofern ausdrücklich kein Fall fürs Reißverschlussverfahren.

Warum schon wieder die Behauptung mit dem "ausdrücklich"? Der Begriff "Auffahrt" kommt in der StVO kein einziges Mal vor. Kannst du mal außer den Regeln zum Spurwechsel eine Quelle in der StVO nennen?

Es endet ein Fahrstreifen, dann wäre das grundsätzlich ein Fall für das Reißverschlussverfahren. Wenn es mit "Vorfahrt gewähren" beschildert ist, dann ist es natürlich etwas anderes. Davon hat der TE aber nichts erwähnt.

Zitat:

Insofern ausdrücklich kein Fall fürs Reißverschlussverfahren.

Reicht rechtlich nicht.

Rein praktisch gesehen, insbesondere bei meheren Fahrzeugen, die bessere (freiwillige) Alternative. ;)

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 23. Juli 2022 um 00:38:21 Uhr:

Dann muss man sich halt etwas langsamer dieser Stelle annähern, sprich, erst garnicht so hoch beschleunigen, sondern durchgehend etwas langsamer fahren.

Um Gottes Willen, wo denkst Du hin?!

Bei unklarer Verkehrslage einfach vom Gas gehen, ggf. sogar die Geschwindigkeit reduzieren, um sich Raum für einen Überblick zu verschaffen???

 

Zitat:

@Rockville schrieb am 23. Juli 2022 um 00:48:25 Uhr:

 

Es endet ein Fahrstreifen, dann wäre das grundsätzlich ein Fall für das Reißverschlussverfahren. Wenn es mit "Vorfahrt gewähren" beschildert ist, dann ist es natürlich etwas anderes. Davon hat der TE aber nichts erwähnt.

Ist nicht so ganz richtig, weil es zwei verschiedene Fahrbahnen sind.

Bleibt die Frage, weil ja die lnke Fahrbahn noch keine Autobahn ist, ob dann nicht gar Rechts vor Links gelten müsste, sofern kein Vorfahrt Beachten-Schild dort steht.

Zitat:

@Rigero schrieb am 23. Juli 2022 um 00:56:15 Uhr:

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 23. Juli 2022 um 00:38:21 Uhr:

Dann muss man sich halt etwas langsamer dieser Stelle annähern, sprich, erst garnicht so hoch beschleunigen, sondern durchgehend etwas langsamer fahren.

Um Gottes Willen, wo denkst Du hin?!

Bei unklarer Verkehrslage einfach vom Gas gehen, ggf. sogar die Geschwindigkeit reduzieren, um sich Raum für einen Überblick zu verschaffen???

Da brauch ich nicht denken, das funktioniert bei mir instinktiv. :cool:

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 23. Juli 2022 um 01:00:06 Uhr:

Ist nicht so ganz richtig, weil es zwei verschiedene Fahrbahnen sind.

Bleibt die Frage, weil ja die lnke Fahrbahn noch keine Autobahn ist, ob dann nicht gar Rechts vor Links gelten müsste, sofern kein Vorfahrt Beachten-Schild dort steht.

Rechts vor links gilt nur an Kreuzungen und Einmündungen, was bei zwei parallel verlaufenden Fahrstreifen nicht vorliegt. Und zwei verschiedene Fahrbahnen sind es auch nicht, die lägen nur vor, wenn es eine bauliche Trennung gäbe.

Doch, es sind zwei verschiedene Fahrbahnen. Sie sind ja mit einer breiten Linie getrennt. Eine breite Linie ist eine Fahrbahnbegrenzung und keine Spurmarkierung.

So ist ja der Einfädelungs- (Beschleunigungs-) streifen auch eine eigenständige Fahrbahn, die nicht Bestandteil der Autobahn ist. Deshalb darf man darauf auch schneller als die Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren, weil dies nicht als Überholen gilt.

Und der Passus "Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt." steht ja in der StVO nur im Zusammenahng mit dem Auffahren auf eine Autobahn, bzw. Kraftfahrstraße.

Im beschriebenen Fall treffen aber, ohne Vorfahrtsbeschilderung, zwei gleichrangige Straßen aufeinander, wenn man's ganz genau nimmt. Die Auffahrt auf die Autobahn/Kraftfahrstraße kommt ja erst danach.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 23. Juli 2022 um 01:20:27 Uhr:

Doch, es sind zwei verschiedene Fahrbahnen. Sie sind ja mit einer breiten Linie getrennt. Eine breite Linie ist eine Fahrbahnbegrenzung und keine Spurmarkierung.

Nein, das stimmt so nicht. Die Linie zwischen den beiden Beschleunigungsstreifen ist entweder eine Leitlinie (gestrichelt) oder eine Fahrstreifenbegrenzung (durchgezogen), aber keine Fahrbahnbegrenzung. Das gilt auch, wenn die jeweilige Linie in Breitstrich ausgeführt ist.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 23. Juli 2022 um 01:20:27 Uhr:

So ist ja der Einfädelungs- (Beschleunigungs-) streifen auch eine eigenständige Fahrbahn, die nicht Bestandteil der Autobahn ist.

Der Einfädelungsstreifen ist sehr wohl Teil der Autobahn, das Zeichen "Beginn der Autobahn" steht ja schon vorher. Er ist nur kein Teil der durchgehenden Fahrbahn (§ 18 Abs. 3 StVO).

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 23. Juli 2022 um 01:20:27 Uhr:

Deshalb darf man darauf auch schneller als die Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren, weil dies nicht als Überholen gilt.

Man darf dort rechts überholen, weil es in § 7a Abs. 2 StVO ausdrücklich erlaubt ist:

"Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen."

Wäre es eine eigene Fahrbahn, hätte man das nicht extra regeln müssen.

Nein, der Beschleunigungsstreifen ist eine eigene Fahrbahn. Dazu gibt es viele Urteile die man auch ergoogeln kann.

Der Beschleunigungsstreifen der zweiten Auffahrt führt auf den der ersten. Das ist ein Fahrbahnwechsel auf der BAB-Auffahrt. Da gibts kein Reißverschlussverfahren, weil beides BAB-Auffahrt ist. Aber das Klettverschlussverfahren aus dem Postillon trifft man real leider häufig an.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Juli 2022 um 02:04:26 Uhr:

Nein, der Beschleunigungsstreifen ist eine eigene Fahrbahn. Dazu gibt es viele Urteile die man auch ergoogeln kann.

Passenderweise müsste es ein Urteil geben, das sich mit dem Verhältnis zweier Beschleunigungsstreifen untereinander befasst. Ich kenne keines.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Juli 2022 um 02:04:26 Uhr:

Das ist ein Fahrbahnwechsel auf der BAB-Auffahrt.

Man wechselt von einem Einfädelungsstreifen auf einen anderen Einfädelungsstreifen. Das nenne ich Fahrstreifenwechsel. Wäre es keiner, müsste man auch nicht blinken. Den Begriff "Fahrbahnwechsel" kennt die StVO auch nicht.

Wenn ein Beschleunigungsstreifen eine eigene Fahrbahn ist, was sind dann zwei einzelne aufeinandertreffende Beschleunigungsstreifen? Richtig, zwei Tiefgaragen. ;)

Fahrstreifen befinden sich immer auf Fahrbahnen. Ein Fahrbahnwechsel kann also auch eine Tiefgarage sein. :)

Kannst du vielleicht mal eine Rechtsgrundlage nennen? Irgendein Paragraph aus deiner Tiefgaragen-Verordnung? Es muss sich doch herleiten lassen, warum deiner Meinung nach der Verkehr auf dem rechten Einfädelungsstreifen wartepflichtig ist. Meine Ansicht habe ich ja auch begründet.

ich kenne solche Situationen auch, aber da steht bei der rechten Einfädelspur ein „Vorfahrt gewähren“ Schild. Blöd ist nur, dass dann der von rechts kommende anhalten müsste, wenn von links Verkehr kommt. Das ist aber so gut wie unmöglich, wenn man mit Tempo 80 um die Kurve kommt. Irgendwie ist es einfach ungut gelöst.

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