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Fahrstreifenwechsel bei doppelter Fahrspurabbiegung

Themenstarteram 7. März 2021 um 16:57

Hallo Zusammen,

Letzte Woche ereignete sich ein Unfall der Glücklicherweise lediglich einen Lackschaden zur Folge hatte.

Zwei Spuren: Die Linke Spur ist gekennzeichnet mit einem Pfeil nach "Links" und die Rechte Spur mit einem Pfeil nach "Links" und nach "Rechts".

Ich befand mich auf der Linken Spur die ~3m nach hinten versetz ist in Relation zur Rechten Spur.

Auf der Rechten Spur befanden sich drei Autos die nach Rechts abbogen, ein weiteres also dass Vierte in der Reihe bog nach Links ab.

Ich bog ebenso nach Links ab, befand mich allerdings ca. eine "Autolänge" vor dem Linksabbieger der sich auf der Rechten Spur befand.

Die Linksabbiegung endete in zwei Spuren, allerdings sind die Abbiegespuren nicht Markiert.

Da die Spuren nicht Markiert sind nahm ich an innerhalb des Kurvenverlaufs auch auf die Rechte Spur fahren zu können.

Was ich nicht bemerkte dass das Auto auf der Rechten Spur welches ca. eine "Autolänge" entfernt war, in der Kurve zum überholen ansetzte.

Ich wechselte also innerhalb des Kurvenverlaufs auf die Rechte Spur woraufhin das überholende Fahrzeug, befindend auf der Rechten Spur, mir aufgefahren ist.

Ich Entschuldigte mich daraufhin bei Ihm und empfand mich als Schuldig.

Er wollte das ohne die Polizei klären dessen Vorschlag ich ebenso zustimmte.

 

Nun Frage ich mich ob ich tatsächlich vollständig Schuldig bin oder mich nur eine Teilschuld trifft.

Sofern keine Markierungen vorhanden sind herrscht doch freie Fahrbahnen Wahl und das zurückliegende Auto muss doch abwarten wie sich das vorausfahrende Auto entscheidet und darf nicht in der Kurve Rechts überholen wollen.

Wie sieht Ihr dass ? Sind die Zweifel an meiner Schuld berechtigt? trifft mich die komplette Schuld?

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten

Lg

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20 Antworten

Ich denke, Deine Einlassung am Unfallort war richtig.

Ein Bild / Skizze wäre sinnvoll.

am 7. März 2021 um 17:10

Aber das nächste Mal kein Schuld Anerkenntnisse abgeben. Da ist dein Versicherer nicht glücklich drüber.

Fakten festhalten,und ggf. dokumentieren, Daten austauschen. Polizei wäre bei solchen Blechsachen nur hilfreich, wenn sie Zeuge wäre oder wenn sich andere zickig zeigen (Personalien nicht rausrücken wollen etc.)

Du passt nicht auf und verursachsachst einen Unfall. Kommt vor. Solange nicht wirklich was apssiert ist: kein Problem.

Man erkennt vor Ort den eigenen Fehler, entschuldigt sich und bietet bei Bagatellschäden die Regulierung ohne Polizei und Versicherung an? Sehr gut, ich würde es genauso machen. Fair und vernüftig.

Du fährst nach Hause, und dann fällt dir ein, das der andere eine (Teil)schuld haben könnte.

Großes Kino, da wärst du bei mir genau richtig. Gutachten, Anwalt, volles Programm. Und beim Identifizieren von Schäden am Auto wäre ich extremst kreativ.

Die Rechtslage ist eindeutig - beim mehrspurigen Abbiegen darfst Du beim Abbiegen zwar die Spur wechseln, musst das aber absichern. Der mit Dir abbiegende Linksabbieger darf beim Abbiegen rechts an Dir vorbeifahren/überholen. Da gibt es keine freie Fahrstreifenwahl, auch wenn es nach dem Abbiegen keine Markierungen geben sollte.

Entscheident ist dass vor dem Abbiegen erkennbar war dass es zweispurig links geht.

Da er Dich aber hinten getroffen hat, hätte er eigentlich bemerken können dass Du in dem Bogen die Spur wechselst und damit könnte er evt. eine Teilschuld an dem Unfall haben.

Ich denke mal auch das der Fehler bei dir ist. Du hast ohne darauf zu achten die Spur gewechselt. Es ist dabei unerheblich ob die Spuren durchgezogen sind oder nicht. Eine Spur zu Wechseln ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten geht gar nicht, egal ob geradeaus oder in der Kurve.

am 7. März 2021 um 17:26

Wenn der vermutete Schaden so hoch ist, dass du das über die Versicherung laufen lässt, dann schilderst du einfach, wie es passiert ist. Der Unfallgegner wird das auch tun. Daraus zieht der Versicherer seine Schlüsse. Deswegen mag er zu Recht nicht, wenn man ihm mit Schuldanerkenntnissen zuvor greift.

"Keine Schuldanerkenntnisse" steht zur Erinnerung noch einmal ganz oben auf dem Unfallformular des ADAC.

"Ich" ist auf der Zeichnung falsch gefahren, wenn "Ich" vor der Kreuzung links ist muss "Ich" auch nach der Kreuzung links sein. Auf der Kreuzung die Fahrspur wechseln geht nicht. Die freie Fahrspurwahl bezieht sich darauf, wenn man aus einer Spur auf mehrere Spuren abbiegt.

Hier sind aber vor der Kreuzung 2 Spuren für Linksabbieger die in 2 Spuren nach der Kreuzung über gehen. Jeder hat seine Spur auf der Kreuzung. Ein Spurwechsel darf hier nur durchgeführt werden wenn er möglich ist ohne andere zu behindern oder gar zu gefährden.

Wer die Fahrspur wechselt, darf diejenigen, die auf der Fahrspur fahren nicht gefährden, sondern muss abwarten. Ob der Spurwechsel in einer langen Gerade, einer Kurve oder in einer engen 90°-Kurve erfolgt, tut nichts zur Sache.

Solange keine durchgezogene Linie den Fahrstreifen begrenzt, kann man natürlich auch in der Kurve den Fahrstreifen wechseln, man muss dann halt aber auch schauen ob es möglich ist und niemand behindert wird. Die Vernunft sollte einem beim mehrspurigen Abbiegen aber sagen, dass die Eingangsspur auch die Ausgangsspur ist.

Grüße vom Fahrerlaubnisprüfer.

Solche Situationen sind der absolute Klassiker in der Fahrerlaubnisprüfung.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 7. März 2021 um 19:18:27 Uhr:

"Ich" ist auf der Zeichnung falsch gefahren, wenn "Ich" vor der Kreuzung links ist muss "Ich" auch nach der Kreuzung links sein. Auf der Kreuzung die Fahrspur wechseln geht nicht. Die freie Fahrspurwahl bezieht sich wenn man aus einer Spur auf mehrere Spuren abbiegt.

Nicht ganz korrekt. Im Unterschied zum Rechtsfahrgebot darfst Du bei der freien Fahrstreifenwahl die Spur frei wählen. Also zum Beispiel innerstädtisch immer links fahren. Dabei geht es um die generelle Spurwahl und nicht (nur) um`s abbiegen.

am 7. März 2021 um 18:26

Vielleicht aber hätte "der oder die" das Ganze vermeiden können, wenn "der oder die" ein bisschen mehr aufgepasst hätte und nicht stur .....

Ich gebe "ihm oder ihr" mal lockere 25%. und befinde mich damit im Einklang mit meiner Glaskugel.

Ich fahr da so ganz gemütlich rechts in der Kurve „doppelabbieger“ der links neben mir ist sehr langsam also fahre ich etwas schneller an ihm vorbei als er plötzlich die Spur wechselt, ich trete voll in die bremse. Es reicht nicht und er tauschiert meine Front.

Wieso trifft mich jetzt eine Teilschuld?

 

Einfach mal Fiktiv aus der anderen Sicht geschrieben

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 7. März 2021 um 19:25:54 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 7. März 2021 um 19:18:27 Uhr:

"Ich" ist auf der Zeichnung falsch gefahren, wenn "Ich" vor der Kreuzung links ist muss "Ich" auch nach der Kreuzung links sein. Auf der Kreuzung die Fahrspur wechseln geht nicht. Die freie Fahrspurwahl bezieht sich wenn man aus einer Spur auf mehrere Spuren abbiegt.

Nicht ganz korrekt. Im Unterschied zum Rechtsfahrgebot darfst Du bei der freien Fahrstreifenwahl die Spur frei wählen. Also zum Beispiel innerstädtisch immer links fahren. Dabei geht es um die generelle Spurwahl und nicht (nur) um`s abbiegen.

Nein, doch korrekt. Auch beim abbiegen aus einer Spur in zb. 2 Spuren darf ich mir eine Spur aussuchen. Das hat nichts damit zu tun, das ich innerstädtisch frei Fahrspurwahl habe.

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