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Bitte hilfe: Unfall beim Überholen

Themenstarteram 16. Februar 2010 um 21:11

Hallo, ich hatte heute einen Unfall. Mein erster, darum bin ich auch total verunsichert. Ich schildere mal:

Ich fahre auf einer 2-Spurigen Strasse innerorts (50, hatte 60 - 65 aufm Tacho), auf der linken Spur. Links neben mir ist ein Bordstein und Begrenzungwände einer Straßenbahnhaltestelle. Rechts, ca. auf gleicher Höhe, fährt ein BMW. dieser blinkt und zieht rüber auf meine Spur. Ich kann nicht rechtzeitig reagieren und er erwischt mich vorne rechts, mit seinem Heck (hinterer Radkasten). Der BMW schiebt mich seitlich über die 20cm hohe Bordsteinkante.

Die Fahrerin und ihr Mann meinen, ich sei schuld, weil ich zu schnell gewesen wäre. Irgendein Taxifahrer hielt kurz an und gab der Fahrerin des BMW seine Karte und meinte, er hätte "alles gesehen, der Vectrafahrer (ich) ist schuld".

Haben die Polizei gerufen, da hat die Frau auch nochmal zugegeben, dass sie die Spur gewechselt hat, und mich dabei erwischt hat. Polizei gibt das wohl weiter an die Bußgeldstelle, weil die Frau einen Spurwechsel gemacht hat, ohne sich genügend abzusichern.

Habe vor lauter Schock nicht das Aktenzeichen von der Polizei bekommen, bzw. nicht danach gefragt.

Meine Frage: Muss ich Angst haben, dass ich schuld bin?

Danke schonmal für eure Hilfe.

PS: Es war heute um 16.00, sonnig, habe ein weisses Auto und hatte Licht an.

Beste Antwort im Thema

Der Idiot ist erst mal dir ins Auto gefahren, er kann nicht einfach blind rüber fahren. Alles weitere wird sich klären, die Hauptschuld trägt in meinen Augen jedenfalls der BMW.

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Der Idiot ist erst mal dir ins Auto gefahren, er kann nicht einfach blind rüber fahren. Alles weitere wird sich klären, die Hauptschuld trägt in meinen Augen jedenfalls der BMW.

Nur weil du 10 Km/h drüber warst darf sie dich noch lange nicht aus der Spur drängen, die 10 Km/h machen dich ja nicht unsichtbar. Sie hat die Spur gewechselt und hat dich berührt, was will der schlaue Taxifahrer denn vor Gericht aussagen? Dass du dich absichtlich in Ihrem Toten Winkel versteckt hast? Da würd ich mir mal keine Sorgen machen, war mir auch passiert und der hat auch gelabbert und am Ende Schuld bekommen und da war ich auch allein und er mit einem Zeugen.

Rufe die Polizei an da bekommst du das Aktenzeichen ist auch wichtig für die Versicherung.

dadurch, das du dich oberhalb der zhg bewegt hast, kann dir durchaus eine mitschuld eingeräumt werden!

ob und wieviel klärt im endeffekt ein richter!

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Der Idiot ist erst mal dir ins Auto gefahren, er kann nicht einfach blind rüber fahren.

Jep, sehe ich nach der Schilderung genauso. Die Sorgfaltspflicht obliegt vorrangig dem Spurwechsler. Ggf. kann man dir aus der Geschwindigkeit maximal eine (IMHO geringe) Mitschuld geben. Nur hat man die nicht gemessen, somit läuft alles auf Aussagen gegen Aussagen hinaus, wobei das Unfallgeschehen eindeutig für dich spricht.

Gruß Meik

Ich glaube kaum da ihm eine zu hohe Geschwindigkeit nachgewiesen werden kann.

Das ganze wird am Ende wohl vor Gericht landen, wenn die wirklich meinen recht zu haben. Mach dich schon mal auf die suche nach einem Anwalt die kosten wird die Gegnerische Versicherung tragen müssen.

Themenstarteram 16. Februar 2010 um 21:41

Danke für die schnellen und zahlreichen Antworten!

Dass ich schneller war, als erlaubt, weiß ja niemand, die Unfallgegnerin glaubt das nur zu wissen. Ich bin mir nicht mal sicher, dass ich wirklich schneller als 50 war.

Werde gleich morgen bei der Polizei anrufen und mal nachfragen, ob die mir das Aktenzeichen nennen können.

Mal eine kleine Frage zwischendurch. Was genau ist ein Aktenzeichen und warum braucht man das?

Na die Bearbeitungsnummer, die du brauchst wenn du es der Versicherung meldest und wenn du Briefverkehr mit der Polizei hälts, damit die gleich wissen worums geht.

Zitat:

Original geschrieben von micci1

Mal eine kleine Frage zwischendurch. Was genau ist ein Aktenzeichen und warum braucht man das?

Das brauchst du für die Versicherung, genau so wie den Unfallbericht von der Polizei, auf dem aber oben rechts das Aktenzeichenvermerkt ist. Ohne das stellen sich versicherungen zurecht quer.

Themenstarteram 16. Februar 2010 um 22:14

Mal ganz doof gefragt: Was sage ich der Polizeidienststelle? Dass ich nen Unfall hatte, und die haben dann über mein Nummernschild den Bericht? Oder bekomme ich den Bericht sowieso zugeschickt?

Einfach anrufen und schildern was du möchtest, die beißen nicht. Wahrscheinlich werden sies aufschreiben und dann wirst du einen Rückruf bekommen das du dir den Kram abholen kannst.

am 16. Februar 2010 um 23:04

Zitat:

Original geschrieben von BierBart

Danke für die schnellen und zahlreichen Antworten!

Dass ich schneller war, als erlaubt, weiß ja niemand, die Unfallgegnerin glaubt das nur zu wissen. Ich bin mir nicht mal sicher, dass ich wirklich schneller als 50 war.

Werde gleich morgen bei der Polizei anrufen und mal nachfragen, ob die mir das Aktenzeichen nennen können.

Hallo,

aufgrund deiner öffentlichen Aussage hier im Forum kann es jeder wissen.

Gehe einfach davon aus, dass Unfallgegener, Polizei, Staatsanwalt und Richter hier mitlesen / mitlesen können.

Aufgrund deiner Angaben bist du für alle Beteiligten eindeutig identifizierbar.

Deine "Geständnisse" sind bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht besser aufgehoben!

Grüße von N.N.

Zitat:

Original geschrieben von nn6591

 

Gehe einfach davon aus, dass Unfallgegener, Polizei, Staatsanwalt und Richter hier mitlesen / mitlesen können.

 

Aufgrund deiner Angaben bist du für alle Beteiligten eindeutig identifizierbar.

Sicher können alle mitlesen.Nur wieviele solch banaler Unfälle gibt es täglich? Der könnte in jeder Stadt die mindestens eine zweispurige Strasse ihr eigen nennt passiert sein.Damit sich jemand die Mühe macht diesen Beitrag, bei dem sich die Frage stellt wie weit er überhaupt gerichtlich verwertbar wäre, müßten schon ein paar Daten mehr vorhanden sein.Davon mal abgesehen das Polizei,Richter oder Staatsanwälte sicherlich was besseres zu tun haben als Forenbeiträge mit ihren Akten abzugleichen.

 

Zum Thema an sich.Ob man nun exakt 50 oder 60-65 nach Tacho gefahren ist dürfte kaum eine Rolle spielen das das eh nur Schätzungen sind,nur sollte man sich nicht bei der Polizei auf eine überhöhte Geschwindigkeit festlegen. Goldene Regel,Klappe halten.Oft reitet man sich erst in die braune Masse wenn man sich verteidigen will.

Zum Unfall an sich,je größer die Überdeckung beim seitlichen Aufprall war desto deutlicher kann man ein Übersehen beim Spurwechsel annehmen.Wenn nur vorderes Eck gegen hinteres Eck des Spurwechslers geschehen ist könnte man noch unterstellen das man die Tür zugeworfen hat.Wenn aber fast die komplette Seite beschädigt ist ist ein unbedachter Spurwechsel wahrscheinlicher. Das der Unfallgegner so abgebrüht war die Spur mittels massivem Rüberdrängen zu wechseln wollen wir mal nicht annehmen.

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