ForumKA, SportKA, StreetKA & KA+
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. KA, SportKA, StreetKA & KA+
  6. Autokauf - Arglistige Täuschung?! Bitte um Eure Hilfe

Autokauf - Arglistige Täuschung?! Bitte um Eure Hilfe

Ford Ka 1 (RBT)
Themenstarteram 22. Januar 2012 um 12:24

Liebe Autofreunde,

ich habe ein großes Problem mit meinem Autokauf. Nach langer Überlegung habe ich mich entschlossen, mein erstes eigenes Auto zu kaufen. Ich habe mich für einen Ford Ka Bj 1997 entschieden, da ich erstmal "klein" anfangen wollte.

Nachdem ich eine Anzeige bei autoscout24 sah, habe ich mir den Wagen angeschaut. Ich selbst bin Laie und habe mich auf die Ausagen des Verkäufers (Privatmann) verlassen. "Immer regelmäßig zur Inspektion, alle Teile immer ordnungsgemäß instandgesetzt usw. ...". Auf mich machte der Wagen einen guten Eindruck - kenne mich aber wie gesagt auch absolut nicht aus.

Im Kaufvertrag (Standartvertrag von mobile.de) wurde zusätzlich vereinbart, dass der Wagen neuen TÜV/AU bekommt. Somit habe ich ein Auto mit neuem TÜV gekauft. Das Auto hatte einen Gesamtpreis von 900 EUR (für mich viel Geld).

Den Kaufvertrag habe ich dann mit der Frau gemacht, da bei der Anzahlung (TÜV wurde erst nach der Anzahlung gemacht) für das Auto der Mann geschäftlich unterwegs war.

Am 16.01.2012, nach TÜV-Abnahme, wurden mir am Abend die Papiere und Schlüssel für das Fahrzeug übergeben - ich habe dann die Restzahlung getätigt, ist auch so im Kaufvertrag ersichtlich.

Anschließend habe ich die Papiere zwecks Zulassung zu meiner Mutter geschickt, da das Auto auf ihren Namen angemeldet wurde. Die Anmeldung erfolgte dann am 18.01.2012 - die Nummernschilder und Papiere habe ich am 19.01.2012 erhalten.

Abends habe ich dann, mit meinem Freund zusammen, den Wagen abgeholt - das Auto stand beim GTÜ (TÜV) auf dem Hof.

Nachdem die Nummernschilder angebracht wurden, sind mein Freund und ich nach Hause gefahren und bemerkten schon währenddessen, daß die Heizung nicht warm wurde (Gebläse geht aber, aber pustet nur kalte Luft).

Am nächsten Tag, 20.01.2012, nach der Arbeit, fuhr ich einige Kilometer mehr, um zu sehen, ob die Heizung funktioniert (möglicherweise geht die Heizung bei älteren Autos erst nach mehreren Kilometern) - leider erfolglos.

Gestern, 21.01.2012, habe ich dann eine Werkstatt aufgesucht, um zu erfragen, woran das liegen kann. Dort erfuhr ich dann, was los war:

1. der Kühlerschlauch war wohl defekt und ist unsachgemäß instandgesetzt worden - ein Stück Gartenschlauch (!) mit Schellen wurde eingesetzt.

2. Kühlwasser tritt aus

3. Heizung ist ohne Funktion, dadurch beschlagen die Scheiben derart, daß die Verkehrssicherheit nicht gewäwhrleistet ist.

4. Regenabläufe sind dicht (ich meine, wenn diese verstopft sind, kann Wasser nicht ablaufen und es fließt in den Innenraum)

5. Ölaustritt und Zündkerzen stehen unter Öl

Ich war in einer freien Werkstatt und der KFZ-Meister sagte, dass ich am besten eine Wandlung des Autos vornehmen lasse. Ansonsten bei einem Ford-Händler einen Kostenvoranschlag mache; vermutete Kosten ca. 1200 EUR. Nun würde ich jedoch in der Beweispflicht stehen, dass die Mängel VOR dem Kauf existierten. Er meinte, dass das aber jeder Gutachter bestätigen würde.

Ich fragte dann noch, warum dem TÜV (den das Auto am Montag erhielt) nicht bemängelte. Hier in Deutschland gibt es doch Normen!... Wie kann der TÜV sowas übersehen? Das Auto ist geflickt bis zum geht nicht mehr und hat noch 2 Jahre TÜV bekommen. Der KFZ-Meister sagte, dass das Auto sehr gefährlich wäre und es besser stillgelegt werden sollte - als 2 Jahre neuen TÜV zu bekommen.

Ich habe das Auto auch nur aus dem Grund gekauft, dass es 2 Jahre TÜV bekam. Ich wollte einfach meine Ruhe!

Ich habe heute Morgen um 11.00 UHr mit dem Verkäufer des Fahrzeugs gesprochen und ihm die Chance gegeben, das Fahrzeug auf seine Kosten reparieren zu lassen, da es in meinen Augen arglistige Täuschung war, dieses Fahrzeug so zu verkaufen - für mich betrügerisch. Ferner habe ich gesagt, dass mir am liebsten wäre, er würde es zurücknehmen. Ich habe ihm außerdem gesagt, daß ich der Meinung bin, daß es sich hier allenfalls um ein Bastlerauto handelt.

Seine Antwort war:

Das Fahrzeug hat lt. Absprache die TÜV- und AU-Plakette bekommen.

Er nehme das Fahrzeug auf keinen Fall zurück (es ist ja ein Privatverkauf) und einer Reparatur auf seine Kosten würde er nicht zustimmen. Er würde uns "seine" Werkstatt vermitteln, die die "Schäden" sicherlich für ca. 200 Euro durchführen würde.

Wir könnten ja den TÜV verklagen - er habe von den ganzen Mängeln nichts gewußt. - Lt. seiner Aussage funktionierte die Heizung.

Vor TÜV-Abnahme habe er die Vorder- und Hinterachsbuchsen erneuern lassen sowie etwas am Schweller schweißen lassen.

Desweiteren sagte er am Ende des Gesprächs auch noch, dass er das Auto auch anderweitig hätte verkaufen können, es wären sehr viele Interessenten gewesen - er hätte das Fahrzeug ja auch ins Ausland verkaufen können. Ich habe dann zu ihm gesagt, "na, wenn Sie so viele Interessenten gehabt haben, dann bereitet es ja keine Schwierigkeiten, das Fahrzeug zurückzunehmen und anderweitig zu verkaufen" - Seine Antwort: "Dann würde ich ja betrügen!!".

Und außerdem hat er das Fahrzeug ja auch als "Bastlerauto " verkauft (ach, auf einmal - DAS steht nicht im Kaufvertrag!).

Er sagte noch, dass ich das Auto ja auch schon seit 2 Wochen fahren würde - daraufhin habe ich gesagt, dass der Wagen am Donnerstag, 19.01.2012, abends gegen 19.00 h mit Nummernschilder versehen wurde, was auch bezeugt werden kann, und nur ganz wenig gefahren wurde, da ja die Heizung nicht funktionierte.

Ich würde Morgen zur DEKRA bzw. TÜV Nord aufsuchen und ein Gutachten erstellen lassen. Zudem werde ich noch heute einen bekannten Rechtsanwalt beauftragen.

Wie seht Ihr meine Chancen? Kann ich den Wagen zurückgeben oder wird der Verkäufer die Schäden von einer Vertragswerkstatt beseitigen müssen?

Ich danke Euch für die Unterstützung!

Ähnliche Themen
4 Antworten

Wir sind hier keine Jurist.

Frag nen Anwalt.

Ich bin auch kein Anwalt, aber warum der Meister den Wagen wegen der hier erwähnten Dinge gleich stilllegen will versteh ich nicht ganz. Der sieht offensichtlich das du nicht allzu viel Ahnung hast (ist das eine Werkstattkette wie ATU, Pitstop, ...) ?

Klar geht der Motor kaputt wenn du ohne Kühlmittel fährst, aber 1200 kostet das doch in keinem Fall wenn kein Schaden am Motor selbst vorliegt... Und zur Not hält das Gebläse auch mit kalter Luft die Scheibe frei ;)

Kühlung/Heizung sollte jede Werkstatt ja eigentlich so hinbekommen, wird wohl entweder nicht heizen wegen zuwenig Kühlwasser, sonst kann man sich ja auch noch das Heizungsventil ansehen.

Das Ölleck kommt wohl von der Ventildeckeldichtung, die kostet 5€ und sollte ohnehin alle 15tkm gewechselt werden, nämlich beim Ventilspiel einstellen (leicht selber machbar, kostet auch bei Ford keine Unsumme!).

Wenn du selbst keine 2 linken Hände hast ist das alles machbar, Material (Dichtung, Zündkerzen, Kühlerschlauch, Öl+filter und Ventil) sollte - auch inkl. sich empfehlenden Ölwechsel bei kaum viel mehr als 100-150 liegen. Dazu dann noch 20€ für ein Selbsthilfebuch - das sich immer wieder bezahlt macht.

Klar versteh ich das du willst das der Verkäufer das macht, aber bevor du dich da jetzt ewig lang rumärgerst...

am 26. Januar 2012 um 12:15

Hast du im Kaufvertrag keine Mängel festgehalten? Wenn da z.B. die Gartenschlauch-Geschichte nicht vermerkt ist, hat er dich bewusst übers Ohr gehauen. Das wäre vor Gericht ein Argument!

am 17. Februar 2012 um 9:10

Wie sagte mein erster Chef im Autohandel: Jeden Tag steht ein Dummer auf....den musste finden! Hach, Träne der Rührung aus dem Auge putz.....

Im Ernst: wie kann man nur. Der Fall ist sowas von klassisch - besser geht´s nicht.

Du hast jetzt zwei Handlungsoptionen. Entweder Du machst was aus der Karre, sprich die Defekte beheben oder Du siehst das als teures Lehrgeld an.

Zum Anwalt zu rennen ist keine gute Idee. Die Jungs müssen auch Geld verdienen und werden Deine Möglichkeiten beim Vorgespräch blumiger formulieren als der Kadi tatsächlich hinterher entscheidet. Problematisch ist dass der KV (Kaufvertrag) von privat an privat gemacht wurde und der Verkäufer die Sachmängelhaftung sicherlich ausgeschlossen hat. (Sicherlich deshalb, weil ich den Vertrag nicht kenne) Nur wenn der VK Dich arglistig getäuscht hat, bist Du etwas weiter. Das jedoch zu beweisen wird sich als schwierig erweisen. Und wenn Du den Beweis hättest, müsstest Du erst mal klagen um zu Deinem Recht zu kommen. Bei einem Streitwert von 900 Flocken würden Kosten von ca 2000€ (Anwalt, Gerichtskosten, etc) entstehen, aber Du weißt nicht ob Du vor Gericht obsiegst - ich würde es sein lassen.

Wenn die Karre nur überschaubar defekt ist: Reparier die Karre mit Teilen vom Schrott - so ein paar Kühlerschläuche gibt´s für ein paar kleine Euros auf jedem Schrotti. Doof wird´s nur wenn der Kühler leckt.

Wenn die Reparaturkosten über 300€ liegen: Schaff die Karre zum Verwerter und kassiere je nach Verhandlung ca 250€. Das würde den Verlust etwas erträglicher machen. Du musst bedenken: steckst Du 300€ in eine 900€-Karre ist die Karre hinterher auch nur 900€ wert - und nicht 1200€. Es sei denn, Du findest einen Käufer, der das bezahlt.

Schaff Dir jemanden an mit dem Du Autos kaufen kannst. Dein Freund ist wohl keine gute Wahl in der Hinsicht. Wenn Du sonst niemanden findest: für ca 80 Euro gibts beim TÜV ein Gutachten für ein Auto. Das muss man dann zwar selbst bezahlen, man ist dann aber auf der sicheren Seite.

Tut mir wirklich leid, dass es keine besseren News für Dich gibt. Kopf hoch! Die Erfahrung ist der bitterste Weg zu Lernen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. KA, SportKA, StreetKA & KA+
  6. Autokauf - Arglistige Täuschung?! Bitte um Eure Hilfe