Zitat:
@garrettv8 schrieb am 27. Juni 2024 um 22:20:08 Uhr:
Zitat:
@Youssef67 schrieb am 27. Juni 2024 um 21:09:32 Uhr:
Moin ich besitze den B17 Führerschein und wurde mit 12kmh zu viel in einer 50er Zone mit einem Roller gelasert
Eine Messmethode die noch lange nicht jeder nachträglichen Prüfung standhält.....
Zitat:
@garrettv8 schrieb am 27. Juni 2024 um 22:20:08 Uhr:
Zitat:
fahren ohne Fahrerlaubnis bekomme.
Die Frage die im Raum steht ist doch einzig ob du den Roller modifiziert hast oder nicht(!) Ich gehe jetzt mal von einem Fünfziger Roller mit 45 KMH Höchstgeschwindigkeit aus..... Wurde er sichergestellt? wurde er technisch überprüft ? du musst schon mal mehr Infos liefern....
Insofern du nichts verändert hast und erstmal nur 12kmh zu viel im Raum stehn , würde ich einen Anwalt mit der Sache beauftragen.
Also der ist angemeldet auf 50kmh weil der vor 2002 gebaut wurde ich habe den ungedrosselt gekauft und dann gedrosselt .nachdem ich ein Getriebeschadenhatte habe ich ein Getriebe gekauft dass mit längerer Übersetzung wahr davon wusste ich aber nix da ich es gebraucht gekauft hatte ich wurde angehalten mit 2 Personen und 4 Taschen insgesamt circa 320 kg Gewicht inklusive Roller auf gerade Straße