Zitat:
Rechtlich bindend ist tatsächlich nur das, was letztlich in der Auflistung der Sonderausstattung innerhalb des Kaufvertrags steht.
Die Beschreibung in den Anzeigen hingegen sind nicht bindend, insbesondere da die Anzeige allein ja noch kein rechtliches Angebot des Händlers darstellt.
Trotzdem dürfte sowas gerade bei einem Audi Vertragshändler nicht passieren. Gerade Xenon-Scheinwerfer stellen ja auch durchaus eine wichtige Sonderausstattung dar.
Deswegen sollte man vor Unterschrift immer beide Auflistungen miteinander abgleichen. Meiner Erfahrung nach gibt es da praktisch immer Unterschiede. Meist steckt wohl auch keine Böswilligkeit der Händler dahinter, sondern zumeist schlicht Schlamperei...
Wäre also erst einmal zu klären, ob im Kaufvertrag ein anderer Ausstattungsumfang ausgewiesen ist, als im Angebot.
Denn davon schreibt der TS bisher nichts...