Zitat:
Original geschrieben von tom667de
Wir reden hier über einen Golf V, Bj 2008. Oder beziehen sich die 2 Jahre auf den Kaufzeitpunkt und gelten auch bei Gebrauchtwagen? Dann müsste ich tatsächlich nochmal nachschauen...
Gruß
Tom
------------------------------------------------------------------------
Oh 2008!
Das habe ich wohl übersehen.
Trotz alledem ist das bei meiner Versicherung auch geregelt.
Siehe Text:
In der Vollkaskoversicherung des CLASSIC-Tarifes sind junge Gebrauchtwagen zum Kaufpreis versichert. Wenn folgende Kriterien erfüllt sind, erstatten wir den Kaufpreis, den Sie bei der Anschaffung gezahlt haben, anstelle des niedrigeren Wiederbeschaffungswertes:
Es handelt sich um ein Privat-PKW
Nachweis des Kaufpreises
24 Monate nach erster Zulassung auf Ihren Namen
Fahrzeugalter maximal 5 Jahre bei Schadeneintritt
Totalschaden, Zerstörung oder Verlust durch Diebstahl
________________________________________________________
Vllt hast du sowas auch, falls der Zulassungsmonat passt.
War ja nur ne Idee 🙂
Gruß