Zitat:
@UTrulez schrieb am 26. November 2014 um 21:20:58 Uhr:
Als Händler würde ich einen Kunden der das reklamiert direkt auf die schwarze Liste setzen.
Kann er gerne machen, falls ich mich für die Rücksendung entscheide. Würde aber zeigen, dass der Händler sich einen Dreck um Verbraucherrechte kümmert. Als privater Käufer besteht ein gesetzliches Rückgaberecht, alle Kosten trägt der Händler. Im übrigen hatte ich bei der Bestellung extra darum gebeten nur Reifen bis zu einem Alter von 12 Monaten zu versenden.
Klar, würde Logistik kosten, wenn bei allen Reifen auch die DOT erfasst und im System hinterlegt wäre, doch als Kunde hätte ich dann wenigstens die Wahl und müsste nicht hoffen, dass die Reifen nicht schon älter sind.
Zitat:
@Joehlinger schrieb am 26. November 2014 um 21:31:31 Uhr:
Zumal der vertrag von goodwheel einhalten wurde! Max. 2 Jahre!
Zudem dürfen Reifen bis zu einem Alter von 3 Jahren als neu verkauft werden!
Ja, der gesetzlichen Grundlage mag das alles entsprechen, das weiß ich, dennoch hätte ich lieber neue Reifen, die nicht älter, als ein Jahr sind. Gerade bei Winterreifen ist mir das wichtig und weil ich nicht so viel fahre, sonst sind die Reifen schneller zu alt und ich muss vorzeitig neue kaufen.