Gesetzlicher Normalfall ist: Verkäufer ist Gewährleistungspflichtig. Als privater Verkäufer kann ich das in gewissen Grenzen ausschließen, aber das ist natürlich immer ungünstig für den Käufer. Umso schöner also, wenn ich als privater Verkäufer meine Gewährleistung zwar ausschließen kann, der Käufer aber trotzdem nicht doof dasteht, weil das Fahrzeug z.B. noch 6 oder 12 Monate Restgarantie vom Hersteller hat, die auch der neue Eigentümer in Anspruch nehmen kann.