Zitat:
@FordFan71 schrieb am 15. August 2019 um 16:18:28 Uhr:
Zitat:
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Richtig, da steht beim ST aber nur "-"
Richtig :-), die Stützlast muss mindestens 4 Prozent des tatsächlichen Anhängergewichts betragen. Mehr als 25 Kilogramm brauchen es aber nicht zu sein. Die Regelungen in § 44 Abs. 3 StVZO gelten für alle Anhänger mit einer Achse sowie für zweiachsige Anhänger, bei denen der Abstand zwischen beiden Achsen weniger als 1 Meter beträgt (sog. Tandemachse).
Aber ich wollte es nur mal kurz erwähnt haben mit der Ziffer 13 ;-), falls noch jemand danach suchen sollte
Nur zielte meine Frage ja nicht darauf ab einen Anhänger ziehen zu wollen, sondern eine reine Heckträgeraufnahme für 1-2 Rennräder/MTB zu montieren. Also ein Gewicht von selbst bei 2 Rädern nicht mehr als 30kg inkl. Träger...tendeziell eher weniger.