Ist logisch!
Danke.
Zitat:
@TheViperMan schrieb am 16. Februar 2015 um 13:49:29 Uhr:
Wenn es zu der Felge ein Gutachten gibt, wurde das von einer Prüfstelle erstellt. Und nur was in diesem Gutachten steht interessiert später bei der Abnahme an der Prüfstelle (TÜV, Dekra, etc.) Da müssen nicht zwangsweise dieselben Größe drinstehen, die von MB serienmäßig verbaut werden. Im Gutachten steht ja genau dein Fahrzeug drin und zu jeder Reifengröße die entsprechenden Auflagen, die bei Erstellung des Gutachtens für nötig befunden wurden. MB kann ja gar nicht von allen Felgenherstellern wissen, die Zubehörfelgen für ihre Fahrzeuge anbieten.
Mit einer ABE kann man dann noch zusätzlich das Glück haben gar nichts abnehmen oder eintragen lassen zu müssen. Dann kann man einfach aufstecken und losfahren und muss die ABE mitführen. Da muss man aber genau schauen bei den Reifengrößen. Es gibt auch Felgen mit ABE, die mit bestimmten Reifen trotzdem bei der Prüfstelle vorgeführt werden müssen. Meistens ist das auch der Fall wenn am Fahrwerk etwas verändert wurde.
Gruß Viper